Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 17 (24.4.1841)
- Article
- Abyssinien: die frühe Judäisirung dieses Landes
- Date
- 1841-04-24
- Page
- Seite 131 (sequence 3)
- Language
- German
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131 brauchen durch das fünfzehn Jahrhunderte lange Ein- I dringen des Christenthums, unter den mannigfachsten Formen, diese Gebräuche sehr modificirt und etwas fremd- ' artig gestaltet haben. . . < Großbritannien. London, 2. April. Am letzten März kam im Hause der Gemeinen die Frage einer mindestens theilweisen Judenemancipation zur Sprache, indem Hr. Divett auf die dritte Lesung der Bill antrug, welche die Erklarungsfocmel bei der Uebernahme der Gemeindeämter in den englischen Städten, namentlich der Aldermannssiellen, abschasst, wodurch der treffende Beamte „beim Christenglauben" verpflichtet wurde, was also die Israeliten von solchen Aemtern ausschloß. (Zum Scherif hingegen konnte ein Jude schon bisher gewählt werden, wie dies bei Hm. Salomons in London der Fall war.) Hr. E. W. Gladstone (torystischec Vertreter von Newark, ein Schatzamtslord unter dem Peel'- schen Ministerium, ausgezeichnetes Mitglied des Christ- ChurchrCollegiums in Oxford) widersetzte sich auch diesmal, indem er die in den früheren Stadien der Bill vorgebrachten Einreden naher ausführte. Ec meinte, wenn cs möglich wäre, eine breite Grenzlinie des Princips zwischen Municipal- und politischen Aemtern zu ziehen, dann mochte die Frage sich anders gestalten; dies sei aber nicht möglich, und wäre erst den Juden die gemeindliche Emancipation bewilligt, so würde die politische unmittelbar darauf von ihnen verlangt, und das attive und passive parlamentarische Wahlrecht könnte ihnen dann nicht vocenthalten werden. Seines Erachtens sei das Bekennrntß des mosaischen Glaubens eine Untüchtigmachung (<iisqualification) zum Amt in einem christlichen Lande, vor allen in England, mit dessen sammtlichen Institutionen das Christenthum so innig verwoben sei, daß man mit Recht gesagt habe, dasselbe sei ein Bestandtheil des englischen Gesetzes „Chrisiianity is part and parcel of the law of England“). „Fangen wir ja doch, sagte Hr. Gladstone, unsere parlamentarischen Geschäfte täglich mit einer christlichen Andacht an; wir beten um Förderung und Ausbreitung der wahren Religion, womit nur die christliche gemeint sein kann. Bei einer frühern Gelegenheit ist von einem edlen Lord (Russell) und andern Herren gegenüber viel liberaler Hohn über den von dem sehr ehrenwerthen Mitglied für die Universität Oxford (Sir R. Jnglis) gebrauchten Ausdruck ergangen, daß diese Bill England zu „entchristlichen (unchristianize)" bezwecke. Ich denke, der Sinn, den mein sehr ehrenwerther Freund mit diesem 2lusdrucke verband, ist ziemlich klar. Bis jetzt legt unsere Verfassung bei den meisten Aemtern in Staat und Gemeinde den sie übernehmenden Personen einen Eid oder ein Eclöbniß (lesi) auf, wodurch sich dieselben für Bekenner des christlichen Glaubens erklären; solche Testerklärungen durch diese und ähnliche BW abschaffen, heißt allerdings das Bekenntniß des Christmthums antasten. Die harten Vorwürfe religiöser Unduldsamkeit, die man uns bei der letzten Verhandlung dieser Frage gemacht hat, waren in der That unverdient. Es war früher und ist jetzt nicht entfernt unsere Absicht, mit Mißachtung von einzelnen Juden oder von den Juden im Allgemeinen zu sprechen. Es gibt ohne Zweifel redliche und gewissenhafte Juden, aber leider verstärkt das nur meinen Einwand, denn je gewissenhafter ein Jude ist, desto weniger kann er ein Beförderer des Christenthums sein wollen. Mancher Jude würde einem Gemeindeamt ebenso gut, vielleicht besser als mancher Christ vorstehen; aber unsere Verfassung, die Verfassung eines durch und durch christlich organisirten Staats, erklärt sie nun einmal, mehr noch ihrem Geiste als ihrem Buchstaben nach, für untüchtig dazu. Die Toleranz, auf welcher die vorliegende Bill beruht, scheint mir nicht die echte, sondern jene falsche, die mit religiösem Jndiffermtismus zusammenfäUt. Bedenken Sie zumal, meine sperren! den Zustand, die Geschichte, die neueste Geschichte unseres Landes. Von welcher Art find die schwierigsten und vmvickeltsten Fragen, die in Bezug auf alle drei Königreiche vor dem Parlament liegen? Sind es nicht Fragen, welche die christliche Religion betreffen? — Fragen, in welche schon durch die Verschiedenheit der christlichen Bekenntnisse im Reich Meinungszwiespalt und leider auch Leidenschaft und Animosität genug getragen wird? Gibt es nicht Fragen, welche, wiewohl nicht an und für sich religiöser Natur, doch mit Religionsfragen aufs engste verwoben find? Ja, gilt dies nicht von unserer ganzen inner« Politik? Wenn wir auf England blicken, hatten wir da nicht die Fragen der Volksschulen und der Kirchenausdehnung, und haben wir sie nicht noch jetzt? Wenn wir auf Schottland blicken, ist die Ernennung der Geistlichen in der dortigen Staarskirche nicht eben jetzt die Frage, welche das politische und gesellschaftliche Leben der Schotten am tiefsten bewegt? Irland brauch' ich leider gar nicht zu erwähnen, denn jedermann weiß, wie mächtig dort die religiösen Differenzen auf die staatlichen Dinge einwirken, und mit wie unermeßlichen Schwierigkeiten daher die Legislatur in Bezug auf Irland immer zu kämpfen batte und noch hat. Man sagt indessen: da ihr die Römlschkatholischen nicht nur zu Gemeindeämtern, sondern auch ins Parlament gelassen habt, so müßt ihr den Juden die gleiche Vergünstigung erzeigen. Ich antworte: mit Nichten. Die römischen Katholiken sind, aller Meinungsverschiedenheit im Einzelnen ungeachtet, durch das allgemeine Band des Christenglaubens mit uns vereinigt, sie glauben mit uns an den Erlöser und die Erlösung; das , ist nicht der Fall bei den Juden. Zudem war eine noch längere Ausschließung der Millionen römischer Katholiken 17*