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Der Orient · 1841-04-17 · Heft 16 (17.4.1841) · p. Seite 127

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 16 (17.4.1841)
Article
Die Emancipationsfrage in dem Herzogthume Sachsen-Meiningen
Date
1841-04-17
Page
Seite 127 (sequence 2)
Language
German
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127 welche Religion, Gerechtigkeit und Staatsklugheit gleich dringend fordern. Diese unsere hoffnungsvolle Erwartung rechtfertigt sich um so mehr, als durch Art. 12 des Grundgesetzes vorn 23. August 1829 eine Revision der Gesetze über die staatsbürgerlichen Verhältnisse der.Bekenner der mosaischen Religion verheißen wurde, und bei der Weisheit und Gerechtigkeit unserer gesetzgebenden Gewalten nicht zu befürchten ist, daß bei dem neuen Gesetzgebungsacte Rückschritte geschehen könnten (gegen die uns ohnehin §. 16 d er deutschen Bundesacre schützt), vielmehr zuversichtlich gehofft werden kann, daß unsere Menschenrechte werden anerkannt, unsere bürgerlichen Verhältnisse wahrhaft verbessert und die Schranken weggeräumt werden, die zwischen uns und den übrigen Staatsunterthcmen in Beziehung auf den Umfang der bürgerlichen Rechte jetzt noch bestehen. Auch sind wir seit einem Jahrzehnt von der höchsten Staatsbehörde zu verschiedenen Malen auf die zu erwartende neue Legislation über unsere staatsbürgerlichen Verhältnisse verwiesen und vertröstet worden, ja selbst die Ausfuhr ru n g u ns g ün stig e r B e sti m m u n g e n der bestehenden Gesetzgebung ist in Erwartung der neuen schon von geraumer Zeit suspendirt worden. Aber diese unsere sogerechte und wohlbegründete Hoffnung ist leider bis jetzt nicht in Erfüllung gegangen. Mit tiefem Schmerzgefühl sahen wir einen Landtag um den andern vorübergehen, ohne uns Erlösung zu bringen aus der traurigen Lage, in der wir schmachten. Zwar ließ Seine Herzogliche Durchlaucht, unser gnädigster Herzog und Herr, unterm 26. März 1833 der damaligen hohen Ständeversammlung einen Gesetzentwurf über die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen vorlegen, -er, obwohl er einige harte Punkte enthielt, doch im Ganzen in einem Geiste der Freisinnigkeit und Humanität abgefaßt war, und den wir darum mit innigem Dank und freudiger Hoffnung begrüßten; aber er kam — wir wissen nicht aus welchem Grunde — gar nicht zur Discufsion, ja nicht einmal zur Berichterstattung im Schooße jener hohen Versammlung, obgleich manche andere, später vorgelegte Gesetzentwürfe von minderer Wichtigkeit als dieser, der das Wohl und Wehe von circa 1500 Menschen betraf, noch ihre Erledigung fanden. Mit neuer Hoffnung beseelt uns jetzt der Zusammentritt eines neuen Landtags, und wir wenden uns mit innigem Vertrauen an eine hohe Ständeversammlung, um die hochwichtige Angelegenheit unserer Glaubensgenossen zur Sprache zu bringen. Wir hegen die feste Zuversicht, daß Hochdieselbe unsere Sache — die der schwachen Minderzahl, die, abwesend, sich nicht selbst vertreten kann, deren Vertheidigungsmirtel nur das Recht, deren Fürsprecherin nur die Wahrheit ist — nicht für zu unwichtig halten, vielmehr ihr die gleiche Aufmerksamkeit und Gerechtigkeit angedeihen lassen wird, wie der jeder andern Unterthanenklasse. Warum sollten auch die erhabenen Grundsätze der Gerechtigkeit und Glaubensfreiheit, die das Eigenthum und die Zierde unserer Lage sind, nicht auch auf uns angewendct werden, deren ganzes Verbrechen nur darin besteht, anderthalb Jahrtausende hindurch unterdrückt und unglücklich gewesen zu sein? Ueberall, wo Recht und Wahrheit, diese ewigen Grundgesetze alles geistigen, sittlichen und Staatölebens, herrschen, wird auch unsere Stimme gehört, und nur da, wo Unrecht und Lüge ihren Thron aufgeschlagen haben, findet unsere Forderung der unveräußerlichen Menschenrechte taube Ohren. Die göttliche Vorsehung scheint in der That das Schicksal unserer Glaubensgenossen zum untrüglichen Maßstab der Cultur und Humanitär aller Nationen und Zeiten, zum Probirstein der wahren Gerechtigkeitsliebe und ächten Freisinnigkeit aller Völker und Individuen bestimmt zu haben. Dieses beweist die Geschichte aller Zeiten, die Geschichte des Mittelalters, die der letzten Hälfte des vorigen und die des gegenwärtigen Jahrhunderts. Einst fand die Reformation der Kirche in Sachsens Gauen ihren Ursprung, ihre ersten und festesten Stützen; mächtig rüttelte die Aufklärung an dem Riesengebäude, welches die Vorurrheile der Vorzeit aufgebaut hatten, und Sieg krönte den mächtigen Angriff. O möchte doch auch jetzt den Anforderungen der ächten Humanität -er Triumph über die finstern Lehren der Intoleranz und die Ueberbleibsel einer aus grauer Vorzeit abstcnnmenden Barbarei nicht entgehen! Die Rechtsgleichheit, die wir ansprachen, ist, wie oben erwähnr, eine Forderung der Religion, der Gerechtigkeit und der Staatsklugheit. 1. Die Religion fordert sie. Ihr heiligstes Gebot ist allgemeine Menschenliebe. Diese wird aber im höchsten Grade verletzt durch Unterdrückung und Zurücksetzung einer ganzen Mcnschenklasse, der man den Genuß der angebornen Menschen - und Bürgerrechte darum vorenthält, weil sie Gott, den liebevollen Vater aller Menschen, in einer andern Weise anbetet, weil die Schale, mit der sie aus dem für Alle sprudelnden Born des Heiles schöpft, anders geformt ist, weil sie zur ewigen Seligkeit, deren, nach der Lehre der so sehr verrufenen Rabbinen, die Tugendhaften aller Nationen und Glaubensparteien theihaftig werden, auf einem andern Wege zu gelangen sucht. Die Religion wird durch nichts mehr entweiht und entwürdigt, als durch Unterdrückung, in ihrem Namen ausgeübt, und gewiß sehr übel steht den Bekennern der Religion der Liebe Religronshaß an. Die Religion, die nur Sache des Gemüthes und des Gewissens sein sollte, wird dadurch, daß man an ihr Bekenntniß äußere Vortheile knüpft und eine Prämie auf ihre Annahme setzt, auch in so fern entwürdigt als man sie dadurch zu einer Sache der Spekulation macht und ihr, deren Reich nicht von dieser Welt sein sollte, den Egoismus zum Bundesgenossen gibt. 2. Die Gerechtigkeit fordert unsere rechtliche Gleichstellung. Es ist ein allgemein anerkannter Gnmdsatz der Gerechtigkeit, daß gleiche Pflichten gleiche Rechte bedingen. Nun gibt cs aber reine einzige Staatsbürgerpfü'cht, die wir nicht in Folge des Gesetzes vom 11. Mai 1840, die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten betreffend, 'wie jeder christliche Unterthan gern und willig erfüllen. Wir tragen gleiche Steuern, gleiche Abgaben zu Erhaltung des Staates bei; das Vaterland ruft unsere Söhne, wie die der christlichen Unterthanen, zum Dienst der Waffen, und es sind sogar einige hiesige Israeliten als Freiwillige mit in den Freiheltskampf gezogen und haben das Zeugniß eines vollkommenen Wohlverhaltens mit zurückgebracht. Mögen immerhin manche uns feindlich gesinnte Schriftsteller sich bemühen, aus unfern Religionsgrundsätzen, aus dem unter uns selbst fast verschollenen Talmud — der übrigens selbst bei den orthodoxesten Juden nur eine sehr bedingte und beschränkte Autorität, und keineswegs seinem ganzen Inhalte nach, genießt — die lügenhafte Behauptung zu beweisen, daß unsere Religion uns hindere, alle Staatsbürgerpflichten zu erfüllen: — wir erfüllen sie sä mm tlich factisch, wir tragen alle Lasten ohne Ausnahme auf völlig gleiche Weise mit allen übrigen Unterthanen; abgesehen davon,

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