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Der Orient · 1841-04-10 · Heft 15 (10.4.1841) · p. Seite 113

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 15 (10.4.1841)
Article
Algier: Aussichten auf eine künftige Stellung der Juden in Nordafrika
Date
1841-04-10
Page
Seite 113 (sequence 1)
Language
German
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Zweiter Jahrgang Berichte, Studien und Kritiken für Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Lhlr. Man abonnirtbeiallen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich, das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßige J|/o JJ># Leipzig, den 10. April 1841» Orient. (Algier. Aussichten auf eine künftige Stellung der Juden in Nordafrika. Die jüdische Bevölkerung Marokko's). — Deutschland (Breslau. Jubiläum der Wilhelmsschule. Dr. Francolnr. Posen. Mißverhaltniß zwischen der aufgeklärten Gemeinde und ihren Rabbiner. -Mitgetheilt v. Kz.) — Böhmen (Prag. Prüfung in der Mädchenschulev. Charlotte Löw). — Amerika (Nachtbilder über Juden aus amerikanischen Blättern.) — Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart: Wanderungen in Prag, von Scheerer. Die ältesten: jüd. Denkmäler. — Personalchronik und Miscellerr. Die exegetische Abtheilung in Mendelssohns Werken. — L.B. des Orients. Orient. Algier. (Schluß.) Die jüdische Bevölkerung Algiers wird eben so durch Einwanderungen als durch den Ueberschuß der Geburten über die Verstorbenen anwachsen. Hat doch sogar ehemals der gemeine Janitscharen- Hochmuth dadurch, daß er den Mauren und den Juden fast auf eine Linie brachte und sich die Last der Tyrannei, indem er sie über eine größere Menschenzahl ausdehnen konnte, erleichterte, nicht wenige Juden in den algierischen Staat gezogen; welche wichtige Anziehungskraft wird nicht erst sich zeigen, wenn die Herrschaft eine Herrschaft des Schutzes und der Sicherheit sein wird! So fern die in den übrigen Staaten Aftika's hart bedrückten Juden in unserer Mitte Bürger und Besitzer werden können, werden sie auch nach der Regentschaft wie nach einem zweiten Palästina hinwallen. Die 340,000 Juden des marokkanischen Reiches *) werden gewiß mit Freuden ihr grausames Joch abwerfen 2), 1) Die Juden Marokkos bilden etwas über den 25. Theil der ganzen Bevölkerung. Man gibt deren an in Fes 9000, in Rabbat 7000, in Marokko 5000, in Mequinez 5000 , in Tetuan 4200, in Mogador 4000, in Langer 3000 u. fl w. S. Gr a borg di Hem so. Unter muhammedanischen Völkern werdest bekanntlich die Zahlungen der Juden in der Regel wegen des Kopfgeldes, das sie zu zahlen haben, sehr genau gemacht. 2) Die marokkonischen Juden bilden in den Hafenstädten die Kaufleute, Künstler, Makler, Handwerker und Dolmetscher, um es mit der bürgerlichen Sicherheit zu vertauschen, deren ihre Brüder in der Nachbarschaft sich erfreuen. Mit den Gedanken von Auswanderungen ganzer Stämme ist man m Nordafrika vertraut; auch die Juden Marokkos würden, sobald sie es können, auswandern, wie ihre Vater aus Spanien in 7. Jahrh. und 1494, aus Italien 1342, aus den Niederlanden 1350, aus Frank- und im Allgemeinen werden politische und commercielle Geschäfte mit Europäern nur durch ihre Vermittelung ausgeführt. Trotz dem werden sie von den Mauren verachtet' und verabscheut, und es gibt keine Schmach, keine Erpressung, der sie nicht unterworfen waren. Man verbietet ihnen , das Arabische zu lesen oder zu schreiben, vorschützend, daß sie nicht würdig seien, den Koran zu verstehen (dies war schon bei dem Fanatismus der Araber in frühester Zeit der Fall, und das war die erste Veranlassung, daß die Juden das Arabische mit hebräischen Lettern schrieben. Red.); sie dürfen kein Pferd besteigen, weil das Pferd ein zu edles Thier für sie wäre; wenn sie vor den Moscheen, heiligen Oertern und vor den Wohnungen der Großen vorübergehen, so müssen sie ihre Sandten abziehen; sie dürfen sich nicht nähern einem Brunnen, wenn ein Moslem daraus trinkt; sie dürfen sich nicht niedersetzen in Gegenwart eines Moslem, und dürfen nur die schwarze, verachtete Farbe tragen; sie werden gezwungen die Nachrichter, die Todtengräber der Verbrecher zu sein; die Kinder dürfen sie necken, der Pöbel schlagen und das Aufheben einer Hand gegen einen Moslem wird mit dem Tode bestraft; in manchen Städten haben sie sogar enoreme Steuern dafür zu zahlen, daß sie Schuhe tragen und der Esel und Maulthiere sich bedienen dürfen (Graberg di Hem so). Diese Schilderung ist der ähnlich, die Marmol schon 1573 machte. -- 15

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