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Der Orient · 1841-03-27 · 13 (27.3.1841) · p. Spalte 177-178

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Journal
Der Orient
Volume
1841
Issue
13 (27.3.1841)
Article
Ueber jüdische Kirche und jüdisches Kirchenrecht
Date
1841-03-27
Page
Spalte 177-178 (sequence 1)
Language
German
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des rients Berichte, Studie» und Kritiken für Mische Geschichte und Literatur Leipzig, den 27. März ' 1.841» Dr. Wolfgang Wessely: Ueber jüdische Kirche und jüdisches Kirchenrecht. Wissenschaftliche Bestimmung dieser beiden Begriffe. Die ursprüngliche Universalität in der Religion der Hebräer. Der Gebrauch des Wortes Synagoge. Rechtsverhältnis innerhalb der jüd. Kirche. Grenzen des jüdisch - Archenrechtlichen Gebietes. — Der Kanon der jüdischen heiligen Schriften. Esra'ö Einfluß und Wirksamkeit. Seine Schriften. Die verlorenen Schriften. — Lit. Ankündigungen. Ueber jüdische Kirche und jüdisches Kirchenrecht von Wolfga.ng Wcsselys Dr. der Rechte und der Philosophie, k. k. beeidetem Iranslator in hebraicis u. öffentlichem Religionslehrer der Israeli,tcn .>in Prag. (Fortsetzung und Beschluß.) Diese religiöse Verbindung, -welche die Grundlage des Judenthums bildet^ ist eine selbstständige/ mit dem politischen Leben des jüdischen Volkes zwar innig verschmolzene, aber nichts destoweniger von ihm nicht untrennbar. Eben deßwegen endete mit der Auflösung der politischen Verbindung nicht die religiöse, was doch, wie es bey den heidnischen-Völkern der Fall gewesen ist, auch hier hatte geschehen muffen, wenn die religiöse Verbindung keine von der politischen verschiedene gewesen Ware. War auch die Religion ursprünglich aus das jüdische Volk beschränkt, so ist dieses Zusammenfällen des Staates und der Kirche ineinander, und das sich wechselweise Einschließm derselben btos als> etwas Zufälliges zu betrachten. Die Religion war jedoch nicht'nothwendig an das nationale Bewußtsein so sehr, gefesselt, daß eine Verbreitung derselben über ihre nationale Schranke hinaus nicht denkbar gewesen sein sollte. Vielmehr lag die Ausbildung derselben zur Weltreligion schcm in ihrem Keime, was selbst von christlichen Theologen, obwohl auf eine von der jüdischen religiösen Anschauungsweise differirende Art, anerkannt wird. Das jüdische Volk war nur der Träger des Offenbarungsglaubens/ von dem das belebende und befruchtende Gottesbewußtsein ausgehen und in seiner universalen Richtung alle Völker der Erde durchdringen sollte. Der Glaube an die Derallgemeinung der jüdischen Religion und an den dadurch entstehenden neuen Bund, in welchem alle Völker von Norden und Süden, Osten und Westen werdm eingeschlossen seyn, gehört zu den religiösen Hoffnungen, auf deren Verwirklichung die in die ferne Zukunft blickenden Propheten nur zu oft hingewiesen haben. Der Prophet Jasaja spricht von den Aethiopiern und Tpriern, die einst Geschenke nach dem Tempel zu Jerusalem bringen und von den Egyptern, die einst dem Gott Israels 'in ihrem Lande Altäre erbauen, darauf Opfer bringen und ihm Gelübte thun (Jes. XVIll, 7. — XXIII, 18. —= XIX, 19. 2I.)z die spatem Propheten dehnen diese religiöse Hoffnung noch weiter aus, indem sie lehren, daß von allen Orten her die Völker kommen werden, um Gott anzmufen und einmüthig zu verehren (Z efa nja II, 11 — III, 9 — Jeremija III, 17 — XVI/19» 21, Zacharja VIII, 20 — VIV, 16.}. Zm allgemeinsten und reinsten stellte sich diese Hoffnung bep Jesaja heraus. Es wird hier der Glaube ausgesprochen, daß Israel von Gott zum Lichte der Völker bestimmt sey; daß es die Wahrheit und das Gesetz Gottes lehren, und nicht eher ruhen werde, als bis es die rechte Erkenntniß aus Erden gegründet habe (Jes. 1—6 1L, 6 —- LI, 4. 5.—). So wäre auch in der Religion der Hebräer die Universalität, die Puchta als ein wesentliches Merkmal zum Begriff Kirche fordert, nachgewiesen. Wir gehen aber noch einen Schritt weiter. Zugegeben auch, daß das ursprüngliche Judenthum, weil bey ihm die religiöse und politische Verbindung in'einander geschmolzen war, den Charakter einer Kirche für sich nicht in Anspruch nehmen könne, so kann doch der religiösen GesammtheiL des ' Judenlhums in der nachpa-

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