Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1841)
- Article
- Daghestan: Gebräuche und Sitten der Juden am Kaukasus ...
- Date
- 1841-03-27
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
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98 Phylakterien bes dem Morgengebet gleichfalls keine Wichtigkeit beigelegt. Dagegen gilt die Be schnei düng als die höchste und unerläßlichste Pflicht, welche unter keinerlei Umständen, selbst wenn das Kind todtkrank seyn sollte, einen Tag über die festgesetzte Zeit aufgeschoben werden darf. Die Gebräuche bei dieser Handlung weichen von den bei den spätem Juden üblichen ab, namentlich fehlt derjenige Theil des Ritus, der aus der Zeit der Makkabäer herrührt. In Daghestan ist es durchaus nichts Ungewöhnliches, daß man sich der Beschneidung ein zweites Mal unterwirft: sie wird einfach nach den Worten Gottes, 1 Mos. 17. V. 12., ausgeführt. Die Consecration des Weines nach der Veschneidung eines Kindes wird nicht beobachtet, wie dieß doch sonst überall bei dm Juden der Fall ist. Sehr feierlich wird die Entwöhnung eines Kindes begangen, gleichfalls ein alter, jetzt aber sonst nirgends mehr vorkommender Gebrauch (s. 1 Mos. 21. V. 8; 2 Mos. 2. V. 9.; 1 Sam. 1 V. 24.). Priester und Leviten giebt es nicht unter ihnen; sie sagen daß alle Priester sie verlassen hätten, als Jerobeam dieselben ohne Unterschied aus den Stämmen her-beirief. Die Tempel, welche, wie berichtet, auch als Gasthäuser gebraucht werden, bestehen aus mehreren Zimmern für Fremde und einem'andern, in welchem die heiligen Bücher aufbewahrt werden; Muhammedaner, so wie alle andere Glaubensbekenner, können an den religiösen Uebungen Theil nehmen. Nach dem Gebet pflegt man sich freundschaftlich zu umarmen, ebenfalls eine alte Sitte (Jesaja 56 V. 7 u. 8.)" (Dieselbe Erscheinung, nämlich das Entbehren der Kohanim und Leviten, und mithin auch aller damit zusammenhängenden Gebete und Ceremonien, zeigt sich bei den schwarzen Juden in Malabar, und wie dort die Erscheinung ganz natürlich ist, da jene blos zum Judenthume Bekehrte sind, so ist esauch (eicht möglich, daß die Daghestaner der Priester und Leviten nur deshalb entbehren mußten, weil sie vielleicht Neubekehrte sind.) Großbritannien. London, 12. März. In der Sitzung des Unterhauses am 10. März beantragte Hr. Ho dg es die zweite Lesung der Bill, daß von einem Juden bei Uebemahme eines Gemeindeamts die gebräuchliche Eidesform: „Bei dem wahren Glauben eines Christen", nicht verlangt werden solle, und hob namentlich rühmend hervor, welche Verdienste sich der Sheriff Salomons erworben habe, der spater dieser Formel wegen ein ihm über- Gebiete des Kaukasus und um das kaspische Meer, die durch über tausendjährige Abgeschlossenheit von allem Verkehr mit den übrigen Juden dem LalmMZmus und Rabbinismus zum Theil fremd geblieben sind. tragenes Gemeindeamt in London nicht annehmen konnte. Sir R. Jnglis widersprach diesem Anträge, der nach seiner Behauptung blos darauf berechnet sei, Hm. David Salomons zur Annahme einer Aldermannsstelle in London in den Stand zu setzen. Daß Hr. Salomons die Erbauung christlicher Kirchen unterstützt habe, bezeichnet Sir 9?. Jnglis als einen Beweis, daß derselbe kein guter Jude sei, da er sonst unmöglich für die Verbreitung einer Lehre Mitwirken könne, die ihm als Betrug erscheinen müsse. Im Allgemeinen dürfe man aber um so weniger Juden zu Aemtern gelangen lassen, da diese überall sich als ein besonderes Volk betrachten, und nicht etwa in England Engländer, in Deutschland Deutsche, sondern im Gegensätze gegen Deutsche wie Engländer Juden wären. Man finde keine Schrift, die von einem Juden herrühre, ohne daß darin angedeutet werde, die Juden bildeten ein besonderes Volk. So habe vor einigen Jahren ein Jude Namens Hart an Sir R. Peel, der damals im Ministerium gewesen, aus Montreal ein Schreiben eingesendet, und gleich mit den Worten begonnen: „Als Mitglied eines unterdrückten Volks wende ich mich an Sie rc." In gleicher Weise erhalte Sir R. Grant, weil er sich für die Juden bemühe, nicht blos aus England, sondern auch aus Portugal, Deutschland rc. Danksagungsschreiben, ein Beweis, daß die Juden dort sich nicht als Mitglieder ihres Staates, sondern als Genossen der englischen Juden betrachten. Lord I. Russell vertheidigte den Antrag. Da man bereits Katholiken zugelassen, die mit Rom in Verbindung ständen, könne man auch Juden nicht ausschließen wollen, weil sie einer andern Gemeinschaft angehören. Gemeindeämter, um die es sich handele, seien nicht so bedeutend, daß man Bedenken tragen könne, sie Männern wie Rothschild, Sir Moses Montefiore rc. anzuvertrauen. Ein Jude könne sehr wohl zur Erbauung einer christlichen Kirche beitragen, wenn er bedenke, es sei besser, daß seine Nachbarn die christliche Gottesverehrung hätten als gar keine. Schließlich sah Lord I. Russell won der politischen Seite, daß die Juden sich qls ein besonderes Volk betrachten, völlig ab, hob besonders hervor, daß der Staat wegen Verschiedenheit der religiösen Ansichten Niemand ausschließen dürft, -und versicherte, wenn die Juden um Zulassung zum Parlamente nachsuchen wollten, würde er deren Verlangen unterstützen. Das Unterhaus entschied sich mit 137 gegen 24 Stimmen für die zweite Lesung der Bill. — B ö h m e «♦ tg, 19. März. So eben erhalte ich die erfreuliche Nachricht, daß Sr. Exeellenz, der Graf von Ehotek auf das kräftige Einschreiten des Herrn Vorstehers, M. I. Landau allhier, das herbe Gesetz in