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Der Orient · 1841-03-27 · Heft 13 (27.3.1841) · p. Seite 97

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 13 (27.3.1841)
Article
Daghestan: Gebräuche und Sitten der Juden am Kaukasus ...
Date
1841-03-27
Page
Seite 97 (sequence 1)
Language
German
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Zweiter Jahrgang mm ♦ Berichte, Studien und Kritiken Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Thlr. Man abonnirtbei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. für jüdische Geschichte und Literatur Herausgegeben von Won dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich, das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Wogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßig. Dr. Julius Fürst. 13» Leipzig, den 27. März 1841. Orient. (Dagheftan, Gebrauche und Sitten der Juden am Kaukasus und um das kaspische-Meer). — Großbritanken (London/ zweite Lesung der Bill, betreffend die Abänderung der Eidesformel bei Gemeindeämtern). — Böhmen (Prag. Aufhebung einer "Beschränkung, die Sommerwohnungen betreffend, durch Verwendung des Hrn. M. Z. Landau.). — Ungarn (Pefth, Folgen nach dem letzten Landtage. Eine neue Epoche.). — Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart: Nabbi Samuel Halevy/ ein Familienbild aus der neuesten Geschichte der Israeliten. Zur Historienmalerei unter den Israeliten. — Personalchronik und Miscellen. Neue jüd. Zeitschrift in Brüssel. Abr. Bing» — L.B. des Orients. Orient. Dügheftön*). Im dem Reisewerke des Geistlichen Jakob Samuel in London, der im Dienste der Mission die Gegenden des kaspischen Meeres bereiste, kommt Folgendes über die Juden in Daghestan vor, welches trotz der zuweilen unrichtigen Beobachtung hier eine Stelle verdient. „Die dortigen Juden halten selten Gebet-Versammlungen, etwas, das auf den moderneren Charakter dieses Gebrauchs schließen läßt, so wie daraus hervorgeht, daß die Form des Gebets, wie man sie in der gegenwärtigen jüdischen Liturgie findet, ihren' Ursprung von Esra und Josiah hat^). Sie haben ferner keine besonderen 1) Daghestan ist der Name einer Provinz auf der Südostseite des Kaukasus und am kaspischen Meere, vorzüglich heißt so der östliche Abhang des Kaukasus bis zu dem kaspischen Meere. Diese Provinz ist zum Theil den Russen unterworfen, zum Theil aber auch frei unter eigenen Khanen unabhängig lebend. Juden sind dorthin, wie überhaupt unter alle kaukasische Völker, schon in frühester Zeit verschlagen worden, und es bestätigt sich anderweitig, daß die Ausbildung des rabbinischen Judenthums an ihnen spurlos vorüber gegangen, wie beiden Juden inLhabasseran. Der eigentliche Name ist: Dahestan, d. h. Land der Dacae, ein scythischer Abzweig, der nach Strabo (XI pag. 779) diese Gegend bevölkerte und von dort aus sogar die Ebenen der Parther sich tributpflichtig machte; von diesem Volke der Daca6 MNN) wurden Colonisten nach Samaria versetzt. Esr. 4, 9. 2) Wenn die Juden in Daghestan selten Gebet - Versammlungen. abhalten, so läßt sich daraus keineswegs entnehmen daß Montags- oder Donnerstags-Gebete, noch irgend eine Vorschrift, nach welcher sie den Gottesdienst ordnen. 3) Sie gebrauchen keine Phylakterien, wie sie die Juden in Europa tragen, bedienen sich aber Leder-oder Pergawentstreifen, worauf dieselben Bibelverse geschrieben sind, die man gewöhnlich in den Phylakterien findet. Um den Arm pflegen sie meistens eine Art Amulet zu tragen. Die Regeln der Mischna bei der Erziehung der Kinder werden von ihnen nicht beachtet^), und dem Tragen der der entgegengesetzte Gebrauch modern ist. Das Bedürfniß nach Gebet-Versammlungen war schon im bab. Exil, als die Juden getrennt vom Heilkgthume lebten, rege geworden; zur Zeit der Makkabäer gab es schon allenthalben Synagogen, und zur Zeit Jesu schon in jeder von Juden bewohnten Stadt Palästinas, Syriens , Kleinasiens und Griechenlands (s. Win er: bibl. Realwb. art. Synagogen). Noch weniger läßt sich daraus, daß die Daghestaner unsere Gebete haben, schließen, daß deren Ursprung so alt und bis Esra hinaufreiche, wenn nicht anderweitig die historische Kritik es beweist. Was er von Josiah sagt ist eine Fabel. — 3) Wir haben das aus Bibelstellen zusammengesetzte Gebet Wehu-Rachum als Montags- und Donnerstags-Gebet, das aber theils gar nicht so uralt ist (Zunz: Vortr. S. 276), theils ursprünglich auch nur für die Fasten (daselbst 375) bestimmt war. 4) Welches sollen die gemeinten mischnaischen Regeln der Erziehung sein? Wenn die bekannte Sentenz in Abot (c. 5, 24): der fünfjährige Sohn zur Schrift, der zehnjährige zur Mischna, der fünfzehnjährige zur Gemara.u. s. w. gemeint ist, so gilt dieses nicht blos von Daghestan sondern auch vow Thabasseran, wie überhaupt von den Juden sammtlicher 13

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