Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1841)
- Article
- Breslau: Mittheilungen ... über die jüdischen Feste
- Date
- 1841-03-06
- Page
- Seite 77 (sequence 2)
- Language
- German
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- 77 - Die Tradition betrachtet die siebenmal sieben Tage, die zwischen dem Oster- und dem Wochenfeste liegen, als eine geweihte Aeitperiode, die vom Auszuge aus Egypten anfangt, wahrend das die Zeit der Verleihung des Gesetzes bezeichnende Wochenfest als Schlußstein der geweihten Zeit betrachtet wird. Die Zwischenzeit war keine festliche, sondern galt als Borbereitungszeit. Zn derselben erhielten die .Israeliten die Befähigung zum Gesetze empfange, weshalb auch das Wochenfest in der Sprache der Mischna ni^, der Schlußtag der geweihten Zeitperiode heißt. So wie der Schlußtag des Hüttenfestes (Nüm. 29, 35) und des Osterfestes (Deut. 16, 8) durch rray bezeichnet wird, so heißt wiederum mp&y Schlußtag der geweiheten Zeit. Wir haben somit den Namen Wochenfest auf den Zeitraum vom Auszuge aus jählich stete Zeitabweichungen in jener Aeitperiode von 50 Tagen stattsinden würden, wodurch sie auf keine Weise zur Erinnerung an die Zwischenzeit vomAusgange aus Egypten bis zur Gesetzgebung dienen könnte, und der geschichtliche Zusammenhang der Festtage gestört wäre, was am besten zur Widerlegung der Meinung der Saducaer dient. Wohlweislich behauptet daher Rabbi Sebida (Rösch Ha-Schana 6 d.) '2V! rrOH^ yn HDD \3m, denn sowie der erste Ostertag als der Vortag der geweiheren Aeitperiode der sieben Wochen ist, ebenso ist der Psiagsttag rnity als deren Schlußzelt zu betrachten. Auch der Largumist Onkelos übersetzt auf gleiche Weise NPOL? durch Schlußtag may, dagegen rnjntWl Tl durch N’yintcn Njru Zudem stimmt seine Uebersctzung des Wortes vom Oster¬ und Hüttenfest (Rum. 29 Deut. 17.) mit der letzterwähnten nicht überein, indem bei ihm JWD, W'fc mit „festliche Volksversammlung" gleichbedeutend ist. Durch diese Lehre der Tradition lösen sich alle scheinbaren Widersprüche in Betreff des Zählens der Wochen und Tage im Pentateuch; denn das wirkliche Zahlen der sieben Wochen der geweiheten Zeitperiode (Levit. 23. 15. Deut. 16. 9.) führt dahin, daß der Tag des Pfingstfestes von jedem einzelnen Israeliten selbst bestimmt werden kann, ohne daß dieser die Ermittelung der Festsetzung von Seiten des hohen Tribunals zu Jerusalem abzuwarten hat. Dieser Tag (Psingsttag) aber ist der Schlußtag oder das Beschlußfest der 50 Tage. Wenn dieser 50. Tag im Gebot des Zählens als dessen Ziel nickt eingeschlossm ist (nirnttf rrpDD), so muß doch derselbe als der ersehnte Tag des Gesetzempfanges von jedem Israeliten in Gedanken mitgezahlt und daher als wirklich mitgezahlt angenommen werden. (Vgl, Levit. 23. l6.) ^DD. Ueberdies erlaube ich mir vorzuschlagen (vgl. Dcuc. 23. 16.), rOt^H mn£0 durch: „der erste Tag nach der zweiten Monatswoche im Nissan" zu übersetzen. Da die israelitischen Monate zu 29 Tagen gerechnet werden und jeder Monat nach Abrechnung des ersten Tages, welcher ein Halbfest ist, vier Wochen oder 28 Tage biloet, so.war der erste Lag nach dem ersten Ostertage der Tag nach der zweiten Woche des Monats, was mit der Bedeutung von rnHD übereinstimmt. Mögen die Gelehrten hierüber entschieden! Endlich wird nn Pesachim 68!> das Fest des Gesetzempfanges genannt, weshalb der Israelit verpflichtet ist, den Tag durch festliche Bekleidung, Speisen und Trank ausznzeichnen, womit er stinc besondere Zufriedenheit über das Gesetz und die Feier des Tages als der Zeit des Gesetzempsanges zu erkennen giebt. Egypten bis zur Gesetzgebung zu beziehen, weshalb der Beginn (b. i. in Betreff des Monatstages) dieses Festes im Pentateuch speziell nicht angegeben ist. Die Zeitbestimmung ifac dasselbe fallt 7 Wochen nach dem 16. Mfan und ist dadurch an den 6. Siwan gebunden. Die biblischen Feiertage haben überhaupt größtentheils eine gebräuchliche Benennung: Fest des ungesäuerten Kuchens oder der Ueberschreitung, Laubhütten und Wochenfest, von ihrer religiös geschichtlichen Beziehung, nicht aber von ihrem ökonomischen Standpunkte, da ihr Fundament und ihr Entstehen hauptsächlich historisch ist. Uebrigens finden wir schon in. der Bibel Hindeutungen auf das Wochenfest, als das Fest der Gesetzgebung, welches entweder vor oder gleich nach der Mittheiiung der Gesetze gefeiert wurde. Moses sagt nämlich zu Pharao: Denn wir haben ein Fest des Ewigen (Ex. 10, 10.) Eine Bestätigung dieser Ansicht findet sich ebendaselbst 24, 6: „Und sie opferten dem Ewigen Brandopfer und Freudenopfer von Rindern u. s. w. Sie schaueten Gott, und aßen und tranken.") Diese Zeugnisse reichen somit zur religiös geschichtlichen Begründung des Wochenfestes vollkommen hin. Die Befreiung aus Egypten würde ohne Merth geblieben sein, wenn nicht 50 Tage später die geistige Befreiung durch die Gesetzgebung erfolgt wäre. Durch das Zählen der 50 Tage wird die sehnsuchtsvolle Erwartung auf den Tag der Gesetzgebung sinnbildlich vorgestellt (Maimonides). Auch nach Joseph us heißt das Wochenfest may, Beschlußfest oder Schlußtag, weil es der 50. Tag vom 2. Ostertage ab ist. In Bezug auf den natürlichen Zusammenhang der Festtage ist nicht allein die religiös geschichtliche, sondern auch die ökonomische Beziehung zu beachten. Das Osterfest war das Schnittfest der Gerste, das Wochenfest das Schnittfest des Weizens und das Hüttenfest das eigentliche Erntefest, weiches stets am 4 5) Schlüsse der gestimmten Ernte stattfand. Die beiden ersten Feste waren daher keine eigentlichen Erntefeste nach unseren Begriffen, sondern dienten dazu, die heilige Stimmung zur Dankbarkeit beim Beginn der Gersten-, Waizen- und Baumfrucht-Ernte anzuregen, weshalb gleich nach Beginn der eigentlichen Ernte von jenen Getraidearten die Erstlingsfrüchte zum Opfer gebracht wurden, und erst nach vollendeter Arbeit, nach Einfammlung aller Früchte, das Hüttenfest als Freudenfest eintrat. Das eigentliche Ernte- Freudenfest trat somit erst nach vollendeter Gesammternte ein. Die Zeit des Wochenfestes wurde auch nicht durch die Synode in Jerusalem bestimmt; vielmehr war das Zahlen der Wochen von Ostern dazu ausreichend, und ein Jeder konnte den 50. Tag als Fest der Wochen 4) Chagiga 6»; Sabbat 86. 5) Keimsweges wird hier an das Wemlesefest gedacht, welches dem Mosaismus fremd war.