Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1841)
- Article
- Algier: sittlicher und politischer Zustand der Juden das.
- Date
- 1841-03-06
- Page
- Seite 75 (sequence 3)
- Language
- German
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75 Jahre 1837 vor Constantine erschien, da waren es wieder die unglücklichen Juden, die man unter Drohungen und Mißhandlungen zu Schanzarbeiten zwang, durch welche Ven-Aissa die Bresche unter.dem Feuer der französischen 24 Pfänder aussüllen ließ. Für die Juden warm die siegreichen Heere Frankreichs immer Befreier. In allen Orten des Innern, welche unter Abd-et- Kader's Herrschaft stehen, in Mascara, Milian a, Tlemsan, ist das Schicksal der Juden noch eben so kläglich wie in Algier vor 1830, und in Constantine bis zum 13. October 1837 gewesen. Aber nirgends lastet die Tyrannei und Verfolgung auf diesem Geschlechts drükkender, als in Marokko, Fez, Tet uan, Mogado r, wo die Zahl der Juden sehr bedeutend ist. Frankreich. Paris, 26. Jan. In der Session der Deputirtenkammer vom 26. Decbr. 1840 stellte Herr Luneau bei Gelegegenheit des Gesetzes über die Arbeit der Kinder in den Fabriken folgendes Amendement: „Die Kinder unter sechzehn Jahren sollten nicht mehr als sechs Tage in der Woche beschäftigt werden können." Indem der ehrenwerthe Deputirte sein Amendement entwickelte, wies er dringend auf die Psiicht hin, das religiöse Gefühl aller heilig zu achten: „Sie haben, meine Herren, in Frankreich auch Israeliten, die so gut Bürger sind, wie Sie, die so gut, wie Sie, Abgaben geben, die gleich Ihnen dem Staate zinsbar sind! Wohlan! ihr Cultus fordert nicht den Sonntag als Ruhetag, sondern den Sonnabend." Allein, was soll geschehen, wenn sie . den Vorschlag Ihrer Commission zu den ihrigen machen? Sie werden die Kinder, israelitischen Bekenntnisses, welche in Fabriken arbeiten, nöthigen, des Sonntags zu rasten, also grade den Tag, wo sie keinen religiösen Unterricht genießen können, weil dieser Unterricht an einem andern Tage ertheilt wird! Wollten Sie Ihnen wohl darum den Sonntag als Feiertag bestimmen, weil das Gesetz diesen nennt und auch den Sonnabend dazu, weil ihr religiöses Gefühl ihnen die Feier desselben zur Pflicht macht?" Herr Portalis unterstützte das Amendement durch dieselben Gründe. Ich komme zurück — sagte der Redner >— auf das Amendement. „Was verlangt Hr. Luneau? Nehmen wir zum Beispiel einen jüdischen Manusakturisten in irgend einer Stadt des Elsaß an; er beschäftigte in seiner Fabrik viele israelitische Kinder, diese Kinder nun, so wie der Mauufakturist selbst können den Sonnabend statt des Sonntags feiern und Sonntag statt Sonnabend arbeiten. Was finden Sie in diesem Vorschläge unhaltbares, unreligiöses? Jrreligion wäre im Gegentheil, einen Menschen gegen seine Ueberzeugung, gegen seinen Cultus einen Tag zur Arbeit zwingen zu wollen, wo er nicht arbeiten darf. .... Einige Mitglieder: „Man zwingt sie ja nicht! Hr. Portalis: Bemerken Sie, meine Herren, daß Sie sich sehr bequem ausgesprochen haben.' Sie würden zwei Tage statt des einen zu rasten haben. Allein sie werden das nicht ermöglichen; sie wollen auch essen; es liegt ihnen ob, ihre Familien zu ernähren; sie müssen Brod für ihre Kinder verdienen; und wenn Sie sie nun nöthigen, wet Tage statt eines einzigen zu feiern, so können sie folglich wöchentlich nur fünf Tage statt sechs arbeiten; werden folglich für fünf Tage nicht denselben Lohn beziehen wie für sechs und es wird ihnen folglich nicht möglich sein, durch ihre tägliche Arbeit soviel zu verdienen, als sie zum Unterhalte ihrer Familien nöthig haben." S}m Fould schloß sich Hrn. Portalis in folgenden Worten an: „Ich gehöre zu jener Minorität, deren man jetzt Erwähnung gethan hat, und im Interesse derselben muß ich daher auch Reclamationen vor dieses Forum bringen. Ich hoffe, daß die Kammer mir gütigst einige Worte gestatten wird." (Sprechen Sie! Sprechen Sie!) „Meine Herrn, die Charte von 1830 hat jeder den verschiedenen Religionsparteim die Garantieen ertheilt, welche sie nur verlangen können, und was den Cultus anlangt, dem ich angehöre, so schätzt er sich glücklich durch die Veränderung, die in der Gesetzgebung erfolgt sind, er erhebt keine Klage, er ist frei und glücklich. Die bürgerliche und religiöse Gleichheit ist eine Wahrheit geworden. Der beste Beweis von der Gleichheit vor dem Gesetze, meine Herren, ist, erlauben sie mir, meine Gegenwart auf dieser Trübune, und die Aufnahme die ich stets in dieser Versammlung finde. Die hier angeregte Frage behaupte ich, ist ungerecht, durchaus ungerecht, weil eine Minorität von 300,000 Individuen die Religion von 33,000,000 Menschen nicht bekennt, soll sich das religiöse Gefühl von diesen 33,000,000 Menschen eine Beeinträchtigung gefallen lassen. Man bestimmt die Umstände zu Gunsten dieser Minorität, man sagt, daß sie sich der Arbeit am Samstag enthalte. Wir sind Bewohner eines Landes, wo der Sonntag gefeiert wird, es ist an uns dieser Gewohnheit nachzukommen; wir unterwerfen uns derselben ohne irgend eine Schwierigkeit. Der.Sonntag wird gefeiert von der Mehrheit, von dem größten Theile unsrer Glaubensgenossen; alle die, welche eine religiöse und sittliche Erziehung genossen haben, fühlen, daß die Gottheit am Sonnabende oder am Sonntage' zu verehren vor dem Richterstuhle ihres Gewissens als etwas Gleichgiltiges erscheint, daß es rücksichttich des Zeitpunktes, wo sie ihre Blicke den Wohlthaten zuwenden, welche die Vorsehung uns erweist, ganz gleichgiltig ist, ob sie den Sonntag oder den Sonnabend festlich begehen. Haben sie folglich am Samstag eine religiöse Pflicht zu erfüllen, so können sie ein oder zwei Stunden von ihrer Tagsarbeit dazu nehmen, können am Samstag in ihren Tempel gehen, keine Fabrik wird ihnen die Zeit zur Erfüllung ihrer Religiösen Pflichten verweigern. In der 10*