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Der Orient · 1841-02-27 · Heft 9 (27.2.1841) · p. Seite 71

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 9 (27.2.1841)
Article
Ueber die Judenemancipation in Holstein
Date
1841-02-27
Page
Seite 71 (sequence 1)
Language
German
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71 Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart» Ueber die Judenemaneipation in Holstein. Alton a, d. 8. Febr. Ich kann nicht unterlassen, Ihnen geehrtester Redacteur, hiermit eine interessante literarische Neuigkeit mitzutheilcn, vorzüglich da sie immer noch nicht so bekannt geworden ist, wie sie zu werden verdient. Es ist: „Offenes Sendschreiben an den Herrn Obergerichtsadvokaten L ö ck, Abgeordneter des 3. W a h ldistrictes in Holstein, betreffend die Emancipation der Mosaiten in den Herzogthümern, b e Gelegenheit der dritten D iat im Iah're 1840, verfaßt von Dr. Steinh eim, prak. Arzt in Altona. (Altona, bei Karl Aue 1840). Wer die Debatten verfolgt hat, welche von den Holsteinischen Ständen der obigen angelegenheiten willen gepflogen worden sind, der da weiß, mit welcher Zähigkeit., ja mit welcher Feindseligkeit von denselben jede Emancipalion der Juden zurückgewiesen worden ist, dem wird auch das erwähnte höchstgeniale Schreiben doppelt interessant sein. Es richtet sich dasselbe an den erwähnten. Herrn Lock, der in der ersten Diät, als Berichterstatter über obigen Gegenstand, für die Emancipation ablehnend sich entschied, in der zweiten Diät jedoch eine neutrale Rolle spielte und allerwege durchblicken ließ, daß er gern für den Gesetzentwurf stimmen würde, sobald man nur im Stande sei, ihn von dessen politisch-rechtlichere Basis zu überzeugen. Das erwähnte Sendschreiben nun versucht dies zuthun, und zwar mit einem Feuer und mit einer so schlagenden Beredsarnteit, die Herrn Dr. Steinheim als einen der ersten Kämpfer für unsre heiligsten Interessen darstellt. Seine Stimme für Wahrheit und Recht ist zwar bis jetzt wenigstens in der holsteinischen Ständeversammlung unerhört geblieben, demohngeachtet aber verdient sie verbreitet zu werden von Pol zu Pol, verdient, von jedem denkenden Israeliten in das Herz geschrieben zu werden, damit jeder seine Stellung kennen kerne, jeder des Kampfpreises sich bewußt werde, keiner die Mittel aus den Augen verliere, dir den Preis endlich werden erringen lassen. Herr Dr. Steinheim stellt die Emancipation der Juden nicht als ein Gnadengeschenk hin, er fordert sie als ein gutes Recht, er will nichts wissen von theilweiscr Emancipation, denn das heißt nichts anders, als zu den schon gnädigst verliehenen Privilegien noch einige andere hochherzig fügen. Rein er will' Freiheit, wie sie jedes vernünftige Wesen beanspruchen darf und soll. Folgen wir darum seinen scharfen Erörterungen. Er stellt sich anfangs nur auf den Standpunct des gemeinen Rechts, um zu beweisen, daß einer Seits der Staat die Anerkennung der Juden verwilligen muß, anderer Seits die Juden diese rechtliche Anerkennungen fordern sollen. Mir dem Philosophen Erhard beginnt er daher: „die Politik k ci ii li a l1. c erworbene Rechte d e m W o h l e d e s Ganzen aufopfern; aber sie Darf keines seiner Menschenrechte an tasten! — Den Menschen, der seine Menschenrechte leichtsinnig v e r g i e b t, n e n n t m a n einefeile Seele. Die Politik darfsich also zu nichts solcher feilen Seelen bedi en en, wenn sie nicijt wider die Moral handeln will. Denn, wenn sie g l e i ch v o n k e i n e n moralischen Grundsätzen ausgeht, so da rf sie ihnen d och n icht wid ersprech en." — Das ist gleichsam das Thema, wenigstens des ersten Theilsftiner Debatte, wo sich der Hr. Verfasser zwingt, von diesem niedrigen Standpuncte aus, den jeder, auch der trockenste Politiker anerkennen muß, unser gutes Recht zu verlangen und zu vertheidigen. Zuförderst nun kämpft er gegen die beiden Hauptvorurtheile an, welche sich zur Zeit unsrer Emancipation noch in den Weg stellen. Das crstere, religiöser Natur, stellt er an die Spitze, es heißt extra ecclesiam milla salus (außer der Kirche kein Heil), rmd hat dem Mittelalter seine Scheiterhaufen und Hexenprocesse gegeben und erhalten, ist noch heute das schwarze verrostete Halseisen, an welchen man uns am Schandpfahle bürgerlicher Unwürdigkeit festbindct. „Man hat — fahrt der geistreiche Verfasser fort — sich nicht entblödet, unsre Aufopferung und tausendjähriges Martyrthum für Halsstarrigkeit auszugeben, und uns als Brandmal einzupragen, was man jedem Volke des Heidenthums als hohe Tugend angerechnet hat. Man hat, indem man den Uebertritt zur herrschenden Kirche mit weltlichen Vortheilen zu befördern suchte, unsre Seele in schwere Versuchung gebracht, und es hat nicht an Solchen gefehlt, die dieser Versuchung erlegen sind, und nun durch eine lebenslängliche Lüge von Gott und der Welt ihre Schande zudecken müssen." — Nachdemer so die Störung des Gleichgewichts unter den Menschen von der unseligen Theorie des Seligkeits-Monopols einer gewissen Kirche schlagend hergeleitet hat, beweist cr, daß eine solche Unleidlichkeit dem ersten und höchsten Staatsprinzipe nothwendig widerspricht, und daß daherwenn von einer Ausschließung die Rede sein sollte, diejenige Kirche oder religiöse Gemeinschaft ausgeschlossen werden müßte, welche sich einer solchen Intoleranz theilhaftig macht, mit einem Worte die, welche herrschen will. Sehr wahr aber leitet der Herr Verfasser diese Intoleranz, diese Ausschließlichkeit von den Bestrebungen jener falschen Interpreten her, welche, wie er sich ausdrückt, „jene Nabelschnur zu zerreißen trachten, mir welcher Tochter und Mutter innig-geistig verwandt, verbunden sind, und ewig bleiben werden, trotz den Bestrebungen der schlauen Sophisten." Mit erleuchtetem Geiste, mit inniger Herzlichkeit weist er hier das Band nach, was Juden und Christen umschlingt, die gemeinschaftlichen Grundsätze, welche das Leben unter einem Staatsverbande so leicht ermöglichen. — Als zweites Stück greift er dos Vorurtheil gegen die physische und moralische Fähigkeit der Juden zum Bürgerthume an und beweist, daß der Jude so gut wie der Christ nicht allein zum Produciren, sondern auch zur Verteidigung des Besitzes gegen in- und äußerliche Feinde fähig sei, durch Gründe der Vernunft und Erfahrung. Man hat hier die Fremdartigkeit des Stammes als Grund der Zurückdrangung angeführt. Auch hierauf geht der Hr. Verf. scharfsinnig ein und fügt zu den schon oft beseitigten Einwendungen dieser Art noch den neuen Grund, daß man doch wohl nicht an eine absolute Unfähigkeit der Israeliten zum Bürgerthume glauben

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