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Der Orient · 1841-02-27 · Heft 9 (27.2.1841) · p. Seite 69

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 9 (27.2.1841)
Article
Berlin: Gründung und Organisation des neuen Schullehrer-Seminars
Date
1841-02-27
Page
Seite 69 (sequence 4)
Language
German
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69 geistigen Anstatten, zur Erhaltung des heiligen Feuers, welches die vereinzelten Kohlen in eine Glut, das harte Metall der Herzen in Fluß bringe, Hosspiraler allein verhelfen dazu keineswegs " . . . . Sie verhärten vielmehr oft gegen den Leidenden, machen unser Ohr taub für den Hülferuf, der in stillen Seufzern an uns ergeht. „Dazu giebt es Anstalten, heißt es, dazu gebe ich Geld, damit habe ich mich nicht zu plagen." Als Anstalten zur Belebung jenes heiligen Feuers nun erklärt der Herr Vers. Schule und Synagoge. „Aber — fährt er fort — wer sucht die Synagoge auf? Der, welcher gewöhnt worden, den Glauben der Gesammtheit als den seinigen anzuerkennen, Gott zu lieben mehr als Alles, und seine Lebenstage hindurch stets an derselben Quelle Trost zu suchen und Fertigkeit aus ihr zu schöpfen. Was Elternliebe, was Lehrerwort dem Kinde gewahrt haben, das soll das Gotteshaus dem Erwachsenen erhallen - den guten Grund, den die Schule gelegt, soll die Synagoge zu dem weitern Baue verwenden." Somit nun dringt er mit unabweislicher Nothwendigkeit auf die Anlegung guter Schulen. Das Sonst mit dem Jetzt vergleichend, laßt er sich also vernehmen: „die Synagoge war die Schule, die Talmud-Academie das Seminar; in beiden galt der Rabbiner als der Vertreter des allem Nichtjüdischen abgewandten Geistes der Gemeinde/ Dem Himmel sei Dank, diese zwiefachen Ketten sind zerbrochen. Jetzt soll der Schulunterricht die sittlichen Kräfte stärken, für die verschiedensten Lebensbestimmungen die Fähigkeiten des Geistes bilden; unsere Aufgabe als Neligionsgenossen soll die Schule uns theuer, die Synagoge uns immer deutlicher machen. In beiden wird das Glück des Menschen und' des Bürgers bereitet und diejenige Uebereinstimmung, diejenige Harmonie unter den Tönen der Seele geschaffen, die von wahrhafter Eckenntniß unzertrennlich ist. So müssen wir uns denn nach Bildnern umsehen, nach geschickten Erziehern, nach rechten Lehrern und rechten Predigern." Mit beredter Zunge weist er nun die Nothwendigkeit von Bildung von Seminarien nach und stellt es als ein erfreuliches Zeichen der Zeit und des Fortschrittes hin, daß in Mitten der Gemeinde Berlin der Anfang damit gemacht worden ist. Er weist auf dieses Institut als auf eine vaterländische Anstalt hin, welche der väterlichen Unterstützung aller Gemeinden bedürfe und dieselbe gewiß auch reichlich erhalten werde. „Wer demselben — sagt er — durch Geldbeiträge zu einem unabhängigen Dasein verhelfen wird, der hat nicht blos für einzelne Hülssbedürftige, sondern für viele Geschlechter Gutes gestiftet, nicht für das vergängliche Individuum, sondern für ewige Zeiten. Nein, nicht das Mitleiden rufe ich an, sondern die Teilnahme, nicht die Schwachen, sondern die starken Empfindungen." Nach dem der Redner schlüßlich der besonder» Bereitwilligkeit anerkennend Erwähnung gethan hat, womit die hohe Staatsregierung das Unternehmen begutachtete und stützte, wendet er sich dankend und bittend an den Gemeinde- Vorstand, dankend für den teilnehmenden Eifer bei Gründung des Instituts, bittend um fernere rege Theil-.- nahme, damit die Kraft derer, die daran wirken in Jsolirtheit nicht erlahme oder versteche. - Den Beschluß der Feier machte ein Chorgesang: „Alles was Odem hat lobe den Herrn! Hallelujah!" von Herrn Julius Stern componirt. Möchte dieser dürftige Auszug das Verlangen wecken, die kleine Schrift selbst zu lesen, möchten Auszug und Schrift aber vor Allem dazu dienen, die Männer dankbar zu ehren, welche mit so viel Treue, Muth und Aufopferung am Werke unsrer Fortbildung arbeiten; möchten beide dazu dienen, in der Brust einzelner und ganzer Gemeinden das heilige Verlangen zu wecken, die neubegründete Anstalt kräftig und thätig zu unterstützen, damit sie zu dem emporwachse, was sie sein und werden will, zu einem Landesinstitute und Ecksteine unsers neuen geistigen Lebens. München, 7. Febr. Durch einen Ptenarbeschluß des Oberappellationsgenchts ist hinsichtlich der in Rechtsstreiten jüdischer Glaubensgenossen gegen Christen oft verschieden beantworteten Anwendung der Bestimmung der Gerichtsordnung, welche lautet: „Begiebt sich, daß Derjenige, welcher sich zum Eide schon gerichtlich erboten hat, vor der wirklichen Eidesleistung christlich stirbt, ohne daß er seines Otts je mit dem Schwure säumig gewesen, oder seines geführten Lebenswandels und sonst ein erhebliches Bedenken auf sich gehabt hat, so wird der Tod statt des Juraments, mithin der Eid pro praestilo gehalten", dahin entschieden worden, daß diese Bestimmung in den Rechtsstreiten jüdischer Glaubensgenossen gegen Christen keine Anwendung finde. Von den entwickelten vier Motiven heben wir die beiden erstern als von allgemeinem Interesse aus dem königl. Regierungsblatt aus. Sie lauten wie folgt: „Die Worte des Gesetzes: „christlich sterben", können schon in grammatischer Beziehung nur von einem Bekenner der christlichen Religion verstanden werden. Es ist dies der Fall, es mag diesen Worten ein positiver oder negativer Sinn beigelegt werden. Geschieht Ersteres, so setzt das christlich Sterben eine den Vorschriften der christlichen Religion entsprechende Vorbereitung zum Tode voraus, kann sofort nur bezüglich auf einen Bekenner der christlichen Religion gedacht werden. Wird der Ausdruck: „christlich sterben", im negativen Sinn aufgefaßt, sofort es für hinreichend gehalten, wenn nur der Tod nicht auf eine wirklich unchristliche Weise erfolgte, so wird das Christsein vom Gesetzgeber offenbar vorausgesetzt, und hierin die Bürgschaft gesucht, daß der Eid, wenn er nicht mit gutem Gewissen hatte geleistet werden können, in dem so wichtigen Zeitmomente zurückgenommen worden sein würde. Die Worte:

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