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Der Orient · 1841-02-27 · Heft 9 (27.2.1841) · p. Seite 68

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 9 (27.2.1841)
Article
Berlin: Gründung und Organisation des neuen Schullehrer-Seminars
Date
1841-02-27
Page
Seite 68 (sequence 3)
Language
German
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68 muß der Seminarist selbst Unterricht geben, anfangs unter Anweisung eines Seminarlehrers, später ohne dieselbe. Eine dazu geeignete Schule ist vor der Hand noch der Entscheidung des Vorstandes Vorbehalten. — Vielleicht begünstigt das Glück die schöne Anstalt, welche schon in ihren Keimen soviel verspricht und unter einem solchen Direktor, wie Zunz, so Herrliches hoffen laßt, dermaßen, daß mit der Zeit eine eigene Seminacschule eingerichtet werden kann. Das Seminarfeierte bekanntlich am 18. Novbr. verwichenen Jahres seine Eröffnung. Es begann die Eröffnungsfeier mit dem Gesänge eines schönen Liedes nach der Komposition des Hr. Julius Stern, das in der kleinen oben angeführten Schrift über das Seminar und seine Eröffnung abgedruckt erscheint und bestimmt war, die Würde des Lehrerberufs zu erheben. Hierauf trat Herr Dr. Moritz Veit, der Aelteste der Berliner Judenschaft in einer gediegenen Rede auf, in welcher er das Verhaltniß der jüdischen Gemeinde zum Staate zu beleuchten und aus demselben die Nothwendigkeit einer Lehrerbildungsanstalt herzuleiten nicht erfolglos bemüht war. — Man ertaube, etwas tiefer in diese schöne, klar gedachte Rede einzudringen, vorzüglich, weil alsdann zu hoffen steht, daß jeder sich gedrungen fühlen möchte, das Büchlein selbst sich anzuschaffen, was über die Stellung der Juden, als Gemeinschaft, zum Staate so viel Lichtvolles und Klares bietet, was nicht blos auf preußische Verhältnisse anwendbar ist. „Die jüdische Gemeinde — sagt der lichtvolle Hr. Verfasser — ist eine Religionsgesell schaft; nur von dieser Seite betrachtet hat sie einen vollgültigen Anspruch zu einer Existenz innerhalb des Staates. Jeder anderweitig von ihr verfolgte besondere Zweck fallt mehr oder minder mit allgemeinen Staatszwecken zusammen; nur die Sorge für ihr Kirchenwesen und -— in gewissem Sinne — für den Unterricht ihrer Jugend gehört einzig und allein in den Bereich ihrer Wirksamkeit ..... Das Gesetz vom 11. Marz 1812 berief die Juden zur Theilnahme an den allgemeinen Angelegenheiten des Vaterlandes; die jüdische Gemeinde jedoch als solche ist durch dasselbe nicht aufgehoben, sie ist vielmehr auf diejenigen Thatigkeiten beschrankt worden, die aus dem Begriffe einer Religionsgesellschast sich ergeben." Hat man nun aber auch den Juden das Recht einer religiösen Gemeinschaft zugestanden und nicht vorenthatten können, so sind doch viele gegen die Gründung besonderer jüdischen Schulen aufgetreten, und haben die Erlaubnis zur Errichtung solcher Anstalten als einen Vorschub für Absonderung angesehen. Darüber laßt sich unser Herr Verfasser also vernehmen: „Ich behaupte, 'daß selbst die Möglichkeit einer Absonderung in unsren Tagen nicht mehr vorhanden sei. Der Geist der Zeit hat bei seiner ungeheuren Arbeit so sehr jede einzelne, geistige und materielle, Kraft berufen, daß er eine Verschmelzung der scheinbar widerstrebendsten Elemente herbeiführt, die jeder willkürlich aufgerichteten Schranke spottet, die aber auch kaum einer Nachhilfe von unsrer Seite bedürfen wird; es ist die Verschmelzung aller sittlichen und geistigen Kräfte .... Ein anderes ist politische und gesellige Absonderung, ein anderes das gleichgültige Jneinanderwerfen der verschiedenen Bekenntnisse, das in Beziehung auf den Unterricht der Jugend von keinem Standpunkte aus gebilligt werden kann." Mit der Forderung der Regierungen selbst an den Charakter der Schulen und ihren Ausdruck beweist er die Nothwendigkeit einer Sonderung jüdischer Kinder von den Erziehungsinftituten christlicher. „Der gesammte Unterricht in der Elementarschule — und nur von dieser ist hier die Rede, denn wo Künste und Fertigkeiten fürs bürgerliche Leben gelehrt werden, kommt die Confession in keinen weitern Betracht — ist, nach einem competenten Beurtheiler, mit religiösem Unterrichte durchwebt und muß es, nach der Natur dec Volksschulen und Volksbildung, sein und bleiben" folglich liegt hierin „die Nothwendigkeit zur Errichtung jüdischer Schulen; es ist aber zugleich auch darin die Beschränkung dieser Verpflichtung auf Elementar- und Religionsunterricht gegeben." Nachdem er so klar, schlicht und treffend die Nothwendigkeit jüdischer Elementarschulen bewiesen, macht er eben so (reffend wie beredt auf die Nothwendigkeit von Instituten aufmerksam, wodurch allein es ermöglich wird das jüdische Unterrichtswesen mit tüchtigen Lehrern zu versorgen, indem er durch eine sprechende Charakteristik die Unzureichendheit der Talmudschüler zu solchem Amte und Wirken unwiderleglich dartbut. Schlüßlich sieht er auf das ins Leben gerufene Institut als auf ein Werk großer Hoffnungen, einen Keim herrlicher Früchte und laßt uns im Hintergründe eine große, schone Zukunft des Institutes, eine Erweiterung desselben bis zu jenem Puncte erblicken, wo es zugleich auch als eine Bildungsanstalt für künftige Rabbinen, und somit des ganzen Elementes der Volksaufklarung erscheint. Die herrliche Rede schließt mit dem Hinblicke aus zwei Männer als Vorbilder und Muster wahrer Aufklärung und Volksveredelung: Lazarus Bendavid und David Friedländer. Dann trat Dr. Aunz auf und beleuchtete in feiner Rede die Stellung des Seminars zu Schule und Synagoge; der gelehrte Redner ging von der Bedeutsamkeit unftrs gesellschaftlichen Daseins selbst aus, suchte die Nothwendigkeit desselben zum klaren Bewußtsein zu bringen, um auf die hohe Bedeutsamkeit der eröffneten Anstalt aufmerksam machen zu können, um sie „als ein Zeichen gemeinsamen Verständnisses zu beachten, als das Unterpfand eines religiösen Bundes zu hüten." „Daß wir — spricht darum der hochgeachtete Herr Verfasser — eine israelitische Gesammtheit sind, es sein wollen und sein, müssen, daß jeder von uns in solcher Gesinnung aufwachse, dazu bedarf es, als Träger dieser Erkenntniß,

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