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Der Orient · 1841-02-20 · Heft 8 (20.2.1841) · p. Seite 60

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 8 (20.2.1841)
Article
Berlin: Gründung und Organisation des neuen Schullehrer-Seminars ...
Date
1841-02-20
Page
Seite 60 (sequence 3)
Language
German
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60 3) Hebräisch erstreckt sich über Elementar-Grammatik und damit verbundenen Uebersetzungsübungen. 4) Inder deutschen Sprache Grammatik und Stylübungen, Lesen von Autoren, Anleitung zu schriftlichen Aufsätzen. 5) Lateinisch soweit geübt, daß leichtere Schriftsteller gelesen werden können. 6) Geometrie erstreckt sich über die gewöhnlichsten Ebenen und Körper, Rechnen bis an die Algebra hinan; in die angewandte Mathematik Einsicht. 7) Erdkunde mathematische und politische, Palästina besonders und ausführlich. 8) Weltgeschichte in ihren Hauptmomenten mit Hervorhebung einzelner großer Begebenheiten und Persönlichkeiten. 9) Naturkunde im allgemeinen, doch deutlicher Abrisse. Physik und Botanik besonders gelehrt. 10) Schönschreiben in deutscher und jüdischer Schrift. Zeichnen mit besonderer Rücksicht auf das Zeichnen mathematischer Figuren und Landcharten. 11) Die oben genannten philophischen Wissenschaften werden vorzüglich praktisch ergänzt durch Uebung im Vortrage, Disponiren, Katechisiren und Unterrichten. Der niedere Cursus ist Vorbereitung, Herbeischaffung des Materials, Ergänzung der Elemente. Der höhere erzielt specielleres Wissen und behandelt den Zögling als lernenden Lehrer. (Schluß folgt.) * Aus Pommeen, 5 Febr. Mit gespannter Erwartung sieht man hier dem Erscheinen des königl. Gesetzes über die jüdischen Unterthanen entgegen. Wird dasselbe zugleich eine Reform des Synagogenwesens enthalten? Wird es die jüdischen Schulen in den alten Provinzen verbessern? So fragt man sich allenthalben. Wahrlich, betrachtet man die Sorgfalt, welche die Regierung den jüdischen Schulen des Großherzogthums Posen widmet, wie dieselben dadurch mehr und mehr zu wahren Bildungsanstalten für die Zugend gedeihen, so begreift man nicht, wie die jüdischen Schulen in den alten Provinzen so wenig beachtet werden. Besonders mißlich sieht es damit in unserer Provinz aus. So befindet sich z. B. in Stettin, der Hauptstadt der Provinz, bei einer Seelenzahl von etwa 400 Juden keine öffentliche jüdische Schule. Dort ertheilt ein Lehrer, der allerdings von der Regierung geprüft ist, der jüdischen Jugend Religionsunterricht. Von 50 schulfähigen Kindern besuchen aber etwa nur die Hälfte dessen Schule, und wenn nun auch die andern christliche Schulen besuchen, so genießen sie dort doch keinen Religionsunterricht. Noch trauriger sind die Bilder, welche man von kleinen Städten der Provinz in dieser Hinsicht entwerfen kann. Dort versieht der jüdische Lehrer gewöhnlich noch das Amt als Schächter, Synagogendiener rc., und wenn es auch nicht zu verlangen ist, daß kleine jüdische Gemeinden Jemanden ganz allein für das Lehrfach anstellen sollen, so wäre doch die Errichtung einer Normalschule in jeder Provinz und die dadurch den Bemitteltern gegebene Möglichkeit, ihre Kinder gut unterrichten zu lassen, sehr wünschenswerth. Die Errichtung solcher Institute kann nur von der Negierung ausgehen, und sind, den Juden um so weniger Vorwürfe über mangelhafte Schulen zu machen, da es um christliche Schulen nicht besser aussehen würde, wenn die Regierung nicht die Aufsicht darüber führte. (L. A. Z.) Leipzig, 10. Febr. Schon in N. 5 des Orients haben wir einen Jahresbericht über die Wirksamkeit der hier Orts bestehenden Jeschuat-Achim geliefert, und uns theilnehmend über die Herausbildung dieses hoffnungsreichen Vereins ausgesprochen. Jemehr wir dafür betheitigen, jemehr wir das größere Publikum darauf aufmerksam machen möchten, da ja Universitäten, und Leipzig nicht zuletzt, als ein reicher Lebensguell unsrer Hoffnungen anzusehen sind, desto mehr nöthigt es uns, über Institute uns zu verbreiten, welche eine reichere, kräftigere Zukunft herbei zu führen im Stande sind, und darum sei es uns vergönnt, hier die Grundbasis des obengenannten Vereins, seine Statuten, wenigstens auszügiich mitzutheilen. Wir wissen, die Jeschuat-Achim hat sich begründet, um hilfsbedürftigen jüdischen Studirenden der Universität Leipzigs Unterstützung angedeihen lassen zu können, sei es bei unverschuldetem Mangel oder in langwierigen Krankheiten. Diese Unterstützung besteht entweder in einem halbjährigen Stipendium, das ganz nach Wünschen des Empfängers auch in einzelnen (monatlichen) Raten ausgezahlt wird, oder in außerordentlichen Unterstützungen und wird auf das Ermessen des Direttorii verabreicht. — Als Mitglied des Vereins ist jeder Studirende wie nicht Studierende, Inländer wie Ausländer zulässig, wenn seiner Ausnahme nicht besondere Gründe im Wege stehen, aber nur der zu Leipzig studirende Israelit kann Unterstützung erhalten, sobald er Mitglied des Vereins geworden ist. Abgang und Wegweisung von der Universität entziehen die Ansprüche auf Unterstützung. Jedes eintretende Mitglied hat sich mit einem Thaler einzukaufen und macht sich zu einem jährlichen Beitrage von wenigstens einem Thaler verbindlich. Dreimonatliche Nichtzahlung des Beitrags rückslchlich Leipziger Mitglieder und sechsmonatliche Nichtzahlung auswärtiger bewirken den Verlust der Mitgliedschaft. Unterstützungen werden verabreicht, sobalb der Eassenbestand des Vereins. 100 Thlr. übersteigt. Ein drei Monate Steuernder hat Ansprüche auf Unterstützung. Das Directorium hat im spätestens 8 Tagen über die Zulässigkeit dieser Ansprüche zu entscheiden. Der Verein tritt auch bei Begräbnissen vermittelnd ein, sobald die Kosten desselben nicht durch das Vermögen des Verstorbenen, oder durch dessen Angehörige gedeckt werden können.

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