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Der Orient · 1841-01-23 · Heft 4 (23.1.1841) · p. Seite 29

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 4 (23.1.1841)
Article
Mecklenburg-Schwerin: jüdische Zustände daselbst
Date
1841-01-23
Page
Seite 29 (sequence 1)
Language
German
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29 Mecklenburg-Schwerin imNov. 1840. Die religiösen Verhältnisse der Gemeinden dieses Landes waren bisher in gänzlicher Vernachlässigung geblieben. Bon Religionsunterricht, von den Lehrern und Schächtern verwaltet, oder richtiger nicht verwaltet, ist nirgend die Rede. Man kann annehmen, die Verhältnisse seien m demselben Zustande wie in Preußen auf dem platten Lande, mit dem Unterschiede, daß dort wenigstens für allgemeinen Schulunterricht von Seiten der Obrigkeit gesorgt, hier auch dieser, wenigstens von obrigkeitlicher Seite, gänzlich dem Belieben der Eltern anheimgestellt blieb. Wie man indem Menschen nur den Juden, so sah dieser, nach bitterer Analogie, in dem Lehrer nur den Schächter. — Nur dieser wurde von der Religionsbehörde bisweilen controllirt, nur dieser trug irgend eine Verantwortlichkeit, und nur über die zum Schächter erforderliche Geschicklichkeit wurde von ' den Gemeinden ein amtliches Gutachten gefordert. Alles klebrige, was damit in Verbindung steht, namentlich die Lehrfahigkeit, wurde entweder als etwas was sich von selbst versteht, oder gar als entbehrlich, vorausgesetzt. Was diese in der Regel für Subjekte sind, wie und aus welche Weise sie zu diesem Berufe gelangt sind, davon mag ich lieber schweigen. Zu diesem kommt noch ein anderer Uebelstand hinzu, der um so wehr Erwähnung verdient, als er die Abhülfe des ersten bedeutend erschwert. Das religiöse Gefühl und der religiöse Sinn, der sich bekanntlich bei unfern Glaubensgenossen nie unterdrücken läßt und durch Vernachlässigung ganz andere Wege und Richtungen einschlagt, die nicht immer zum Heil der Religion ausfallen, hat sich auch hier aus eine Weise Lust gemacht, da jetzt, wo zur Verbesserung der religiösen Institutionen geschritten werden soll, höchst bedauerliche Folgen äußert. Wie einst Gott, nach der Überlieferung, seinen Zorn, so hat sich in den Gemeinden dieses Landes der religiöse Eifer auf Holz und Stein ergossen, nämlich auf die Errichtung einer Synagoge, zum Theil sehr geschmackvoll und höchst kostspielig ausgestattet, die die Kräfte der Gemeinden beiweitem übersteigen und eine Schuldenlast zurückgelassen, die sie gänzlich zu erdrücken und jeden anderweiten Aufschwung zu lahmen droht. Wie dort, durch die Vernichtung des äußern Tempels, die Synagoge in ihrer Innerlichkeit, die Glaubensgemeinde in ihren geistigen gerettet ward, so ist es hier umgekehrt der Fall. Durch die äußern Tempel und den bedeutenden Kostenaufwand, den sie verursachten, sind die Mittel der Gemeinden dermaßen erschöpft, daß zur Errichtung geeigneter Religionsschulen und Heranziehung befähigter Ingendlehrer keine Kräfte vorhanden sind; ein nicht geringes ■ Hinderniß für die Verbesserung der innern Zustande und für den allgemein, als dringend anerkannten Fortschritt in Schule und Culttrs. Ein andrer Uebelstand, der bis jetzt dem Emporkommen eines bessern Erziehungswesens am meisten geschadet, bestand in der Weigerung der Landesregierung, ausländischen Lehrern die Erlaubmß zu ertheilen, im Inlands zu fungiren, die aber, unter andern auch darin ihren Grund hatte, daß bis jetzt keine competente jüdisch-kirchliche Behörde existirte, die über die Tauglichkeit des fremden Lehrers ein amtliches Gutachten abgeben konnte, und welche jetzt auf den Antrag des Landesrabbinen, fünf von ihm als fähig vorgeschlagenen Lehrern den Aufenthalt zu gestatten, zum Theil aufgehört. Eine gänzliche Freigebung fremder Lehrer dürste auf den bereits im Oberrathe cirkulirenden Antrag an die Landesregierung mit nächstem erfolgen. — Da der Sitz des Landes - Rabbinats in Schwerin ist, so nst diese Gemeinde auch der Ausgangspunkt von dessen Wirksamkeit und Bestrebung zur Hebung und Besserung religiöser Zustände, und hat bereits gedachte Gemeinde beschlossen, eine Religionsschule, die so sehr fehlte, zu gründen, und zu dem Behufs einen Gehalt von 300 Thlrn. für einen Oberlehrer bewilligt. Hoffentlich wird diese Anstalt binnen kurzem ins Leben treten. Auch Güstrow, die zweite Gemeinde des Landes, mit der sehr schönen Synagoge aber minder schönen 5 — 6000 Thlr. Schulden, bleibt dessen ungeachtet hinter dem guten Beispiel Schwerins nicht zurück, und nach den eingelöteten Vorarbeiten laßt sich erhoffen, auch d a über nicht lange eine zweckmäßige Anstalt ins Leben treten zu sehen. Was die übrigen Gemeinden betrifft, laßt sich bei der Winzigkeit der Mitglieder, allenfalls Wahren ausgenommen, das Güstrow an Seelenzahl sowohl als an materiellen Kräften nicht viel nachsteht, von Schöpfungen in obigem Sinne wohl nicht sprechen, und dürste alles Streben wohl darauf Hinzielen, die untauglichen Subjekte, die gleich Schmarotzerpflanzen an dem Lebensnerv der Gemeinden zehren, durch bessere zu substituiren, welches Geschäft aber nach 2 B. M. 23, 29. 30 nur langsam und nicht in einem Jahre vollendet werden dürfte. — Der Cuttus, als das secundäre Moment geistlicher Pflege, steht vor jetzt noch im Hintergründe, in welchen er von dem weit dringendem Bedürfniß einer Reform des Erziehungwesens verdrängt wird. Sollte dieses Bedürfniß, wie allgemein gewünscht und gehofft wird, seiner Erledigung sich erfreuen, so wäre es freilich an der Zeit auch der verwaisten Synagoge ernste Sorgfalt zu widmen und sie aus dem Zustande der Verwilderung, in welchem sie sich hier wie üllerall, wo noch gar nichts geschehen ist, leider befindet. Da in diesem Punkte nur erst von Hoffnungen' und Erwartungen die Rede,sein kann, so ist die erfreuliche Wahrnehmung nicht gering anzuschlagen, daß der Sinn für geregelten Gottesdienste hier und in Güstrow wenigstens, im Allgemeinen ein höchst günstiger ist, und daß eine früher oder spater zu bewirkende Eultusreforrn weniger mit moralischen als materiellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben wird, welche aber bei weiser Oekono-

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