Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1840)
- Article
- Neueste Ministerialverfügungen in der preußischen Monarchie ...
- Date
- 1840-12-05
- Page
- 383 (sequence 1)
- Language
- German
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383 BLehtnttö SHatteubNöeV aus der iüVis Lh rit GLschichLe Äer G egenw Kxt. Neueste Ministerialverfügungen in der preußischen Monarchie, rücksichtlich der Juden und jüdischen Verhältnisse. (Fortsetzung.) Interessant mußte uns die letzte dieser in Nr. 46 dieses Blattes mitgetheilte Verordnung erscheinen, insofern sie uns nämlich einen Liefern Blick in die Ansicht verstattet, welche der Staat in neuester Zeit von den Juden als religiösen Körper gewonnen hat. Der Begriff einer Privileg:rten K ö r p e r s ch a f t wird ganzli ch z u r ü ck g e w i e s e n , seit dem Edict von 1312 für aufgehoben erklärt, u n b dagegen jeder 1üdische G e m e in d e - V e r b a nd nur als eine Priv Ltgesel(sch aft betrachtet, welche z u r Erreichung religiöser Zwecke t h ä t i g fein soll und darf. — Halten wir uns mit unfern Betrachtungen nur einige Zeit langer dabei auf! Für die aufgehobene Privilegirung können'wir uns nur innigst bedanken; denn sie war von jeher so negativer Art, daß wir sie überall, wohin wir blickten, für ein Privilegium der Unfreiheit ansehen mußten. Mit andern Worten: man hat uns dadurch nichts entzogen als das Privilegium, das wir hatten, uns nicht preußische Staatsbürger nennen zu dürfen. Die Aufrechthaltung eines solchen Privilegiums aber hat gewiß wenigstens kein Vernünftiger erstrebt. Doch beleuchten wir die Sache von allen Seiten! Die Aufhebung des Begriffs eines verbrieften Körpers, mögen dessen Rechte und Freiheiten auch noch so beschrankt, so beeinträchtigt gewesen sein, ist zugleich die Aufhebung des Begriffs: Indent hum in seiner Totalität, seiner Selbstständigkeit. So Lange das Judenthum nicht in den Staatsverbaud gezogen wurde, stand es da als ein Staat im Staate, als ein Gast in freundem Lande, als ein Pilger, der in der Herberge nur geduldet wird, weil er einen giltigen Reisepaß crufzuwei'sen hat. Mochten die gestatteten Freiheiten auch noch so beschränkter Art sein, mochten die Begegniffe auch noch so drückend auf dem Volke Israel lasten, sie standen in gewisser Hinsicht da, nicht als Rechte; denn ein fremdes, abgeschlossenes Volk hatte in dem Lande der Gastfreundschaft keine Rechte, sondern mit: Billigkeiten zu beanspruchen, und wurde die Billigkeit hier und dort auch noch so sehr verletzt, so durfte im eigentlichsten Sinne nur die Klage über Ungastlichkeit laut werden, so hatte man nur das Schicksal zu beweinen, daß der Herr die Gefangenen in Israel so lange nach Erlösung rufen ließ, ohne sie zum Volke zu machen. Allein der Staat hat es erklärt, daß das Privilegium einer abgeschlossenen Körperschaft ausbören solle und somit ist den die erste und wichtigste Frage über Heimathsangehörigkeit entschieden, ist die Basis zum völligen Emancipation gelegt. Es erscheint von 1812 ab der Jude als preußischer Unterthan und Bürger. Verkennen tvir diese Stellung nicht! Halten wir uns fest am diese Erklärung! Jetzt verlangen wir keine Billigkeiten, keine Rücksichten mehr, wir sind befugt, St echte Zu beanspruchen, so wie wir gegentheils nicht Convenienzen, sondern P f l i ch t e n z u erfüllen haben. Recht eindringlich möchte ich diese Bemerkungen meinen resp. Lesern einprägen, um darnach ihre Ansichten, ihre Bestrebungen einzurichten. Ihr sollt keine abgeschlossene Corporation Hilden, sondern Preußen sein, heißt das Gesetz, und so nehmt euch denn vor, es von ganzer Seele zu sein. Kämpft und ringt nach den Verwirklichung dieses Titels, ruht und rastet nicht, bis ihr Preußen seid in der That und in der Wahrheit und bringt euer Anliegen immer wieder vor den gerechten Thron dieftr schönen Monarchie, so bald man hier und dort den herrlichen Titel euch schmälern will. Sucht euch aber auch keiner der Pflichten zu entledigen, die euch als preußische Bürger obliegen, und wenn es die kleinste derselben wäre, denn nur dann könnt ihr mit vollenr Rechte auch die Freiheiten fordern, welche der preußische Unterthan genießt. Verkennen w'r die Lage der Dinge nicht'. Nennen wir das Kind beim rechten Namen! Das Judenthum ist zur Zeit in Europa wenigstens auf den Begriff einer religiös - moralischen Gemeinschaft reduzirt, welche nicht einmal den kirchlichen Centralpunkt hat, welchen die in allen Landern verstreuete römisch - katholische Kirche in Rom hat. Wie halten das Letztere für etwas gar Heilsames; denn somit gibt es für den Staat einen Anlaß weniger, uns als eine abgeschlossene Kaste, einen Staat im Staate zu erklären, für uns gibt es eine Verlegenheit weniger, die nothwendig daraus hervorgehen muß, wenn man doppelten Autoritäten gehorchen soll, und das Wort Gottes, das unser leitender Stern ist, kann, ft freier, je ruhiger man werden wird, nicht als Hemmniß angesehen werden, uns weniger Rechte zugestatten, als den übrigen Unterthanen der Monarchie, denn das Wort Gottes ist ja einig und widerspricht sich nicht, und die Quellen, aus denen wir schöpfen, sind es nicht dieselben, über denen auch die Kirche erbaut ist, die in Preußen als die Herrschende erscheint? Sagte doch ihr Stifter selbst in heiligem Ernste: Ich bin nicht gekommen, das Gesetz und die Propheten auszulösen, sondern zu erfüllen. Aber, wie schon erinnert, das Judenthum kann uns fortan auch nur als eine religiös-moralische Gemeins ch a ft, als der Ausdruck des Gottesreiches auf Erdtn erscheinen. Es war einst mehr, es war eine politische Theokratie, deren Ideal jedoch schon mit dem ersten israelitischen Könige verloren ging. Gestehen wir es uns, daß das Festhalten an dieser Ansicht uns viel Blut und viele Thranen gekostet hat. Sprechen wir es aber auch aus, daß der Argw o h n, den man deshalb gegen uns hegte und zum Theil noch hegt, des Blutes' und der Thranen noch weit mehr gefordert hat. Warum verweigert man uns zur Zeit noch die Gleichstellung mit den Christen hier und dort? Nicht als Mensche n, sondern als Jude n! Aus dem Argwohne, den man gegen uns hegt, aus der Besorgniß, wir möchten das Staatsleben entzweien. Wir reden hier nicht von materiellen Concefsionen, sondern von höhern Interessen; von den Dingen, wo der geistige Einfluß obwaltet ' Da laßt man uns an der