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Der Orient · 1840-11-14 · Heft 46 (14.11.1840) · p. 360

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 46 (14.11.1840)
Article
Neueste Ministerialverfügungen in der preußische Monarchie, ...
Date
1840-11-14
Page
360 (sequence 2)
Language
German
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360 vinz Schlesien bezieht, und uns einen Blick in die Beziehungen thun läßt, nach welchen die Regierung den innern Organismus des jüdischen Lebens betrachtet, nämlich als eine Privatsache, die mit den Staatsverhaltniffen durchaus nichts gemein habe. Es heißt nämlich: „Das Ministerium des Innern kann dem in der Eingabe vom 14. v. M. vorgetragenen Gesuche des Vorstandes der jüdischen Gemeinde zu Liegnitz, um Heranziehung der dieser Gemeinde nicht beigetretenen dortigen Juden zu den Kosten des jüdischen Begräbnißplatzes nicht statt geben, muß es vielmehr bei dem eingereichten, hierneben zurückerfolgenden diessäUigen Bescheide der Königl. Regierung daselbst vom 27. Febr. d. I. (Anl. a.) lediglich bewenden lassen, da es kein gesetzliches Mittel g i b t,. I e m a n d e n wider seinen Willen z u m B e i t r i t t z u e i n e r P r i v a t g e s e U s ch a f t zu zwingen. Berlin, d. 3. Juni 1840. Minist, d. I. Erst. Abth. v. Meding." L. Auf Ihre Vorstellung vom 19. d. M. erwiedern wir Ihnen, daß dem Anträge, die hier Domicilirenden und der hiesigen jüdischen Gemeine nicht beigetretencn Glaubensgenossen zu Beiträgen zu dem neu acquirirten Begrabnißplatze anzuhalten, nicht stattgegeben werden kann. Seit dem Edikt vom 11. März 1812 können die Juden sch asten nirgends mehrmals p r iv il e g i r t e Korporationen bet r a cht e t werben, welche die Befugniß hätten, jedem am Orte vorhandenen Juden zum Beitritte den zu Beiträgen Behufs der gemeinsamen Anstalten zu nöthigen. Dieselben bilden vielmehr nur erlaubte Privatgesellschaften zur Erreichung religiöser Zwecke. Hat die hiesige Judengesellschaft, welche also keineswegs einen K o m m u n a l - V e r b a n d bildet, einen . neuen Kirchhof erworben, und sind zu demselben erhöhte Beiträge nöthig geworden, so wird es ihr nach dem klaren Inhalte des Ministerial - Rescripts vom 20. April 4833 freistehen, nach Maßgabe jener Ausgaben eine verhältnißmaßige Laxe für den Gebrauch des Kirchhofs bei Begräbnissen unter ausdrücklicher Bestätigung des hiesigen Magistrats, als Polizeibehörde, aufzustellen und darin den Mitgliedern der Privat-Gesellschaft, welche schon regelmäßige laufende Beiträge für den Kirchhof zahlen, bei Begräbnissen mit Berücksichtigung dieser Beitrage billige Ermäßigungen zu Gut kommen zu lassen. Hieraus folgt aber immer noch nicht die Verpflichtung, daß alle hier doinicilirenden Juden der hiesigen jüdischen Gemeinde, wenn auch nur zum Zwecke der Erwerbung und Erhaltung des hiesigen jüdischen Kirchhofs, beitreten müssen. Daß die Gemeinde zwangsweise augehalten werden kann, den Gebrauch des Kirchhofs in einzelnen Fallen zu verstatten, beruht lediglich in polizeilichen Gründen, und wird demnächst der Gemeinde nicht verwehrt werden können , ihre etwaigen aus der zu normirenden Laxe resultirenden Ansprüche im Wege des Civ'ilprocesses gegen die Hinterlassenen zu verfolgen, sofern diese zur Zahlung vermögend sind. Unter diesen Umständen können wir es dem Vorstande nur überlassen, eine Laxe für die bei Begräbniffen vorkommenden Gebühren, zu entwerfen und dem hiesigen Magistrat zur Fortsetzung vorlegen. Liegnitz, d. 27. Febr. 1840. An den Vorstand der jüd. Königl. Regierung. Gemeinde Hierselbst. Abtheil, des Innern. (Fortsetzung folgt.) Personalchronik und Miseellen. In einer Zeit, wo die Literatur so vielfach bemüht ist, den jüdischen Namen zu beflecken, wo namentlich lue sogenannten Deutschthümler bemüht gewesen sind, uns und unsre Bestrebungen zu verdächtigen, muß das Zeugniß eines echtdeutschen Mannes von hohem Werthe sein, eines Mannes, der als greiser Mentor dasteht, und in schwierigen Zeitlaustn bereits als ein getreuer und umsichtiger Wächter mit historischem Blicke gerathen und gewarnt hat. Es ist dies der ehrwürdige Prof. Arndt in Bonn, der sich in seinen neueröffneten Vorlesungen, (Einleitung zur Länder - und Völkerkunde) über die Juden in einem höchst achtbaren Tone vernehmen laßt. Er nennt sie Begründer der Idee der individuellen Freiheit, der persönlichen Würde des Menschen, und somit die Begründer des wahren Staatslebens. Ihrer sittlichen Größe gegenüber laßt er selbst die tiefsinnigen, cosmogonischen Betrachtungen der Inder, Chinesen re, verschwinden, und stellt sie hin als das erste'Volk der Erde, das ein wahrhaft selbstständig-politisches Leben besaß, andern zum Muster diente u. s. w. Dr» Aron Auerbach ist an die Stelle seines emeritirten Vaters als Oberrabbine des rheinpreußischen Consistorialsprengels bestätigt und instcrllirt worden und berechtigt zu Erwartungen auf Reformen im Geiste der Zeit. <— Das Bonner israelit. Consistorium soll bei Gelegenheit der Huldigung des Königs eine kräftige Adresse um Aufhebung des kaiserl. Dekrets rücksichtlich der Forderungen von Juden an Christen, sowie um Zulassung der Israeliten als Geschworene eingesandt haben. * * * In Le m b e rg wird jetzt stark daran gearbeitet, einen Sempel mit organisirtem Gottesdienste einzurichten. Die Herren Doktoren und Landesadvokaten Kali sch er und Blumenfeld sind die eigentlichen Anreger dieses Unternehmens, und bereits sind zu diesem Behufe 10,000 Fl. C.-M. gezeichnet. Nächstens ein Mehreres darüber. — * * * (Eingesandt.) Fiat lux! „Alles Feuer, das wir in den Entschluß bringen , wird der Ausführung entgegen" sagt Jean Paul. Aehnliches laßt sich von der Huldigungsfeierlichkeit zu Halberstadt behaupten, wo die glänzende Illumination nur dazu diente, den Obskurantismus transparent zu machen, oder als Wolkensäule einen Lheii der dortigen Judenschaft bei Hellem Lage anzuführen. — * * * Berlin, 29. Oct. Der Correspondent der Allg.Z.d.I. Nr. 44. vom 18. Octbr. hat sich bei einer Gelegenheit von A. bis Z. geirrt; für Dr. Aurbach nämlich sollte es heißen Dr. Zunz. — Der bisherige Rabbinatscandidat Gebhard ist Ln Wöllstein Rabbiner geworden. Es ist ein durchgebildeter Mann, der seine Zeit versteht, und wird hoffentlich in seinem neuen! Wirkungskreise Tüchtiges leisten. Verlag von C. L. Fritz sch e. Druck von I. H. Nagel.

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