Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 46 (14.11.1840)
- Article
- Neueste Ministerialverfügungen in der preußische Monarchie, ...
- Date
- 1840-11-14
- Page
- 359 (sequence 1)
- Language
- German
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359 siel, weil sie nicht zuvor dem Reichstage vorgelegt worden war, aber dann hätte man füglich auch nur das Prinzip angreifen, die Materie selbst aber stehen lassen sollen, man hätte, wenn man hochherzig sein wollte, auf Erweiterung der gemachten Concessionen antragen mögen, man hatte nicht erleben müssen, daß die Concessionen so durstig im Leben erschienen. Leider ist dies jedoch nur zu sichtbar der Fall, das Gesetz steht auf dem Papier, aber im Leben erscheint es beschnitten, so beschnitten, daß von einer Rechtsgleichheit, ja nur von einem Scheine derselben auch nicht einmal die Rede sein kann, und daß wir höchstens auch in Schweden nur den Körper einigermaßen für emanzipirt halten dürfen, während der Geist ganz zurückgedrängt erscheint aus dem volkreichen Leben. Dieses Bannen des Geistes beweist sich sogar schon in materieller Hinsicht. — Der Jude darf sich durch Handel, durch den Betrieb eines Handwerkes nähren; allein die Innungen, dieser mittelalterliche Städteadel, verschließen ihnen vornehm den Eingang zu ihren Kasten und Vereinen, er ist blos p a t e n c i v t und darf nicht mitsprechen und rathen, wo es seine Kunst oder sein Gewerbe betrifft. Dennoch aber ist dies das kleinste Uebel dieser Ausschließung. Wir wissen vielmehr, daß aller Wege die Zünfte und Innungen gewisse Gerechtsame und Freiheiten z. B. rücksichtlich des Verkaufs ihrer Produkte Andern gegenüber, rücksichtlich der Lehrlinge u. s. w. besitzen. Natürlich ist dies auch in Schweden derselbe Fall, und von diesen Ansprüchen und Freiheiten erscheinen darum die Juden ganz ausgeschlossen. Der moralische Einfluß dieser Beengung aber ist vielleicht noch beachtens werther. Was anders kann durch solche Ausschließung genährt werden, als Ueberhebung, vornehme Absonderung, Vorurtheil, Neid, Mißgunst, Spionerie und Jntrigue? Daher schreibt es sich gewiß noch zum großen Lheil, daß der Name Jude in Schweden noch immer gebrandmarkt erscheint, daß man mit vornehmer Geringschätzung auf ihn, wie auf das Stiefkind des Staates, wie auf den Sohn der Sklavin herabsieht. Ein Uebel gebiert nun freilich das andere: auch unter den Juden giebt es, wenn ich mich der Kürze willen so ausdrücken darf, Pöbel, so gut wie unter den Christen, und während letzterer in seiner aus frühern Jahrhunderten her vererbten Unduldsamkeit, in seinem Egoismus, der blos Brot für sich fordert, gegen die Juden unleidlich, sogar gehässig erscheint, so geht der gemeine, ungebildete Jude nur darauf aus, dem kargen Christen etwas abzugewinnen, ja abzuschmuggeln und er denkt dabei keineswegs daran, auch etwas für die Ehre seines Volkes zu thun, oder die auf den Namen „Jude" gehäuften Schmähungen unstatthaft zu machen. Er drängt sich heran, um ein Geschäftchen zu machen, trotz dem, daß er von der andern Seite stolz und hochmüthiz abgewiesen wird, weil man von seiner Schlauheit Uebervortheilung fürchtet, und die Wucherei ist allerdings unter den schwedischen Juden mehr zu Hause als unter den schwedischen Christen. Nicht als ob darum das Naturell des schwedischen Christen um ein Haar besser wäre, als das des Juden; nein, sondern die Beschränkungen rücksichtlich der Erwerbung dessen, was zum Leben gehört, sind schuld an dieser Verderbniß und ungeeigneten Lebensart. Das 'Gesetz macht die Spitzbuben und unsre socialen Verhältnisse lehren die Verbrechen , sagt einmal Rousseau in seinem Emil, und das ist hier so buchstäblich wahr, daß man die anklagen sollte , welche einem ehrenvollen Gewerbe der Juden in den Weg treten, statt diese selbst-zu verdammen. Freiheit ist gut für jedes moralische und physische Uebel! Aber hier herrscht keine von beiden! Hemmt nämlich in den untern Klassen, wo ja so oft die Lugend sich nicht über dm Begriff eines ehr- 1 richen Mannes versteigt, eine materielle und geschäftliche Einengung die Entwickelung und Erhebung des Juden, erscheint er hier nur zu oft hingewieftn auf Schlauheit, Winkelzüge, Prozentejagd, kommt er bei der Geringschätzung, die er erfährt, von zartester Jugend auf erfährt, nicht zur Selbstachtung, zu dem rechten Gefühle eines edeln Stolzes: so bemerken wir auch in den höhern Regionen dasselbe Niederhalten des Geistes, dasselbe moralische Abtödten, wenn auch durch andere, hier nur wirksame Mittel. Es ist zwar dem Juden erlaubt, Wissenschaften zu erlernen und sich anzueignen, aus dem sehr einfachen Grunde, weil es beinahe unmöglich ist, Jemanden zu verbieten, daß er etwas lerne. Allein er darf diese Wissenschaften nicht ausüben. Die Praxis der Medizin allein ist ihm verstattet. Aber alle Zugänge zu Aemtern und Würden erscheinen ihm verschlossen; die Lehrstühle der Universitäten sind nicht für ihn da, er darf das Recht nicht vertheidigen, zu geschweige denn sprechen, er darf nirgends mit rathen, wo es die öffentliche Wohlfahrt 'gilt, wo von Vertretern des Landes oder einer Gemeinde die Rede ist, er muß sich als ein unmündiges Glied der Staatsgesellschaft behandelt sehen, ja sogar erleben, daß man sich in seine Privatangelegenheiten mischt; er muß sich sogar vom Staate, der ihm das Zeugniß eines ruhigen und loyalen Bürgers gegeben hat, so beargwöhnt sehen, daß man ihm sogar die Erlangung eines Ofsiziergrades im Heere entzieht: unb soll nun doch als guter, enthusiastischer Staatsbürger, als Beförderer der öffentlichen Wohlfahrt erscheinen! Wie mag er das anfangen, hier, wo er es einmal wegen physischer Hindernisse und gesetzlicher Einschränkungen nicht kann, und wo ihm zweitens die Rücksichtslosigkeit des i Staats alle Lust, alle Liebe, moralische Schnellkraft raubt? Und doch ist der gebildete Jude Schwedens ein nicht unliebenswürdiger Mann, freundlich und zuvorkommend in seinem Wesen, umsichtig, thatig und letzteres nicht blos für sich und in seinem Interesse, sondern auch für andere und rücksichtlich der öffentlichen Wohlfahrt. Rührend ist die Sorge der israelitischen Gemeinden für ihre Armen, die ihnen zu versorgen befohlen worden. Kaum dürfen die christlichen Wohlthätigkcitsinstitute sich mit der Sorgfalt messen wollen, die wir in israelitischen Gemeinden finden. Wir finden Vereine aller Art und aller Klaffen zur Abhülfe der geistigen und körperlichen Noth ihrer Brüder. (Schluß folgt.) Neueste Ministerialverfügungen in der preußischen Monarchie, rücksichtlich der Juden und jüdischen Verhältnisse. (Fortsetzung.) Wenn wir aber erkennen wollen, wie weit die Juden von der Regierung als preußische Unterthanen angesehen werden, so dürfen wir nicht auf die Rheinprovinzen blicken. Hier werden wir nur erkennen können , ob man daran auch fest hält, sie als integcirenden Lheil provinzieller Unterthanen zu behandeln. Ob man sie aber als Preußen zu behandeln beabsichtigt, kann man nur da erkennen, wo eine frühere Gesetzgebung ihnen nur Duldung gewahrte. In dieser Be- J ziehung interessirt uns eine Verordnung, die sich auf die Pro-