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Der Orient · 1840-11-14 · Heft 46 (14.11.1840) · p. 356

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 46 (14.11.1840)
Article
Posen: über Beerdigung nach drei Tagen
Date
1840-11-14
Page
356 (sequence 2)
Language
German
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356 ma's angepaßt hat. Wenn nicht bestritten werden kann, daß es kein sicheres Merkmal des Todes giebt außer der FauLniß, die hier zu Lande nur ausnahmsweise und'- unter bedingten Umstanden vor dreimal 24 Stunden eintritt, wenn die Erfahrung gelehrt hat, daß zahllose Widererwachungen auch nach 72 Stunden stattgefunden haben; wenn es leider mehr als wahrscheinlich ist, ja hier und dort mit mathematischer Gewißheit hat dargeihan werden können, daß die gesetzlichen 72 Stunden noch nicht vor dem Lebendigbegraben sicherten, so muß der Staat nothwendig mit dieser gesetzlichen Frist halten und den Uebertreter dieses Gesetzes so gut bestrafen, wie er denjenigen bestrafen muß, der einen Mord inrentirt. Auch glaube ich nicht, daß ein Israelit auch nur eine Miene dieses Gesetzes willen verziehen würde, wenn er sich die gräßlichen möglichen Folgen des Zufrühbegrabens recht lebhaft vergegenwärtigte, wenn er nur eine der zahlreich über diesen Gegenstand erschienenen Schriften, nur eine Beispielsammlung der Act gelesen hatte. Gern und freudig würde er, um seinem Gewissen zu genügen, jedes Opfer bringen, daß ihn von dem furchtbaren Gedanken zu erlösen vermöchte, du hast vielleicht ein Glied deiner Lieben lebendig begraben! Er bringe dieses Opfer, indem er sich recht lebhaft vergegenwärtige, daß auch ihm vielleicht das gräßliche Schicksal werden könnte, im Schooße der Erde, fern von aller menschlichen Hülfe, wieder zu erwachen! Und worin besteht dieses Opfer? Entweder in Geld oder im Fallenlassen einer Satzung, die weder für unsre Verhältnisse noch für unser Elima gegeben worden ist. In Geld. Man errichte Leichensale, die gewiß in jeder Gemeinde ohne großen Aufwand, ohne gewaltige Kosten herzustellen sind. Es bedarf ja nur eines Gemaches, das einigermaßen erwärmt werden kann, um darin die Leichen bis zur Stunde der Beerdigung aufzustellen. Am geeignetsten erschiene ein solches Lokal freilich am Gottesacker selbst, aber dann auch am kostspieligsten, wegen Erbauung der Lokalität, wegen etwaiger Anstellung eines eigenen Wächters. Gewiß aber findet sich in jeder Gemeinde, sobald nur der ernstliche Wiste da ist, ein solches Institut ins Leben zu rufen, bei Todtengräber, Leichenfrau oder sonst einem Privaten, dessen Örtlichkeit bequem ist, eine Piece, die zu solchem Behufe eingerichtet werden kann. Sind aber Geldopfer unmöglich, hegt man vielleicht die Ansicht, daß mit diesen Geldopfern Lebenden eine größere Wohlthat erwiesen werden könne, als den Todten, nun denn ermuthige man sich, und bringe eine Satzung zum Opfer, die aufgehört hat Bedeutung zu haben. Man schrecke nicht zurück, vor dieser ernsten Bemerkung! Es ist uns keineswegs darum zu thun, Gewissen zu verletzen, denn das Gewissen kann nur verletzt werden, wo die Vernunft beleidigt wird. Und ist vielleicht schon die Satzung in ihrer Hauptbasis, in ihrem Principe verletzt, sobald ihr dem Gesetz nachkomwt, welches verbietet, die Leichen unter 3 Tagen zu beerdigen? Freilich, denn das ist ja das Hauptstück. Alles übrige, z. B. die 7 Trauerttrge, das Entfernen der Cohanim aus ihren Häusern wahrend der Zeit zwischen dem Todte und der Beerdigung sind ja nur Folgen davon. Das Hauptstück muß geändert werden der menschlichen Wohlfahrt und Sicherheit willen. Wir leben hier nicht in einem Lande, wo die Auslösung von Fleischkörpern innerhalb der ersten 24 Stunden als vollendet erscheint, bei uns findet die Sitte nicht mehr statt, die Leichen in ausgehauenen Grüften, natürlichen Höhlen und gemauerten Gewölben,. und zwar unverschlossen, beizusetzen, dreitägiges Liegen derselben gebietet Vernunft und Vorsicht, und folglich unbedingtes Abgehen von dem durch die Zeit geheiligten Herkommen. Was braucht nun daneben noch zu fallen? Ich weiß es eigentlich selbst nicht! Vielleicht nur das Ausziehen der Cohanim, das ja von selbst wegfällt, da wo die Juden kein abgeschlossenes Stadtviertel bewohnen. Man erschwere sich doch das Leben in einem Lande und Himmelsstriche nicht, wo man sich so gern einbürgern möchte. Man erschwere es sich doch nicht selbst, wahrend man von den Christen verlangt, daß sie uns das frühere Joch erleichtern sotten. Dresden, 6. Nov. Bei den traurigen vorgesallenen Scenen zu Damaskus war bekanntlich dics Urtheil der spruchfähigen christlichen Gelehrte nicht nur ein Barometer des noch vorhandenen mittelalterlichen Judenhasses, sondern auch ein Maßstab des religiösen Sinnes in wiefern er sich mit der Wissenschaft assimilirt hat. Der rationalistische Professor an der Saale war Repräsentant der Feindschaft und des Judenhasses, die Missionen in London haben mit Reue und Schaam diese Gräuel des Mittelalters erkannt und Liebe und Duldung gepredigt, auf welcher Seit also ein wahrhafter religiöser Sinn, welche Partei zuerst die mittelalterlichen Worurtheile abgelegt, ist klar. In diesem Sinne theille ich Ihnen eine Missionsrede mit, welche Dr. Delitzsch in der Waisenhauskirche zu Dresden gehalten und worin er auf die Judenverfolgungen zu Damaskus und Rhodus Bezug genommen hat. Obgleich nun diese Rede ganz und gar in dem Sinne der Missionsgesellschast, nämlich > erfüllt von der Sehnsucht, Israel zum Christenchume bekehrt zu sehen, abgefaßt ist, und also hierher nicht gehört, so glaube ich doch den Lesern-dieser Blatter einen Dienst zu erweisen, wenn ich einige Stellen ausssehe, wenn auch nur um die Gesinnung dieses Gelehrten auf dem Gebiete der jüdischen Literatur zu wissen. Im Vorworte entschuldigt sich Hr. D. daß er nicht früher eine öffentliche Erklärung abgegeben, indem er sagt: „Bei meiner mehrjährigen Beschäftigung mit der jüdischen Literatur, erwartete man von mir mit Recht eine öffentliche Erklärung über die Vorfälle von Damaskus und Rhodus; — obgleich ich nun diese Liebespflicht längst erfüllt haben würde, wenn es an spruchsahigen Vettheidigern

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