Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1840
- Issue
- 39 (26.9.1840)
- Article
- Symbolik des mosaischen Cultus [Rezension]
- Date
- 1840-09-26
- Page
- 611 (sequence 1)
- Language
- German
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Oll 012 £ji\ -vayr's >L>ymvottk veö mosaischen Kultus, beurtheilt von Dr. Bonfoi. Literarische Uebersichten. 24) Symbolik des mosaischen Cnltus. Von C. Chr. W. F. Bahr, Dr. der Theologie und cvangel. Protest. Pfarrer zu Ekchstetten in Baden.^ XU. und 498 S. Zweiter Band XV. u. 723 S. Heidelberg, Mohr 1837-1839. (Schluß.) Wer aber die mit heidnischen Culten gemeinsame Verwandtschaft der Symbole im Mosaismus, geblendetdurchdas dogmatische Interesse, beharrlich läugnet, und darum einer unbefriedigenden Erklärungsweiseden Vorzug vor der natürlichen giebt, sollte Materien ähnlicher Art lieber unbesprochen lassen. Befriedigender sind die Erklärungsversuche solcher Gebote ausgefallen, wo Vergleiche des mosaischen und heidnischen Cultus keine Profanation des Letztem, d. h. kein Herabfinken seiner ethischen Tendenz in das Gebiet des Sinnlichen den Vers, fürchten lassen. So konnte derselbe bei der Interpretation der Reinigkeitsgesetze aus eben erwähnten Gründen mit größerer Unbefangenheit verfahren. Mit lebhaftem Interesse las daher Rec. die von Hrn. B. (II. S. 478.) gegen Michaelis, welcher zuerst den mosaischen Reinigkeitsverordnungen diätetische Gründe unterschob, eröffnete Polemik. Treffend bemerkt der Vers., wie der Standpunct, den diese medicinalpolizeiliche Ansicht im Allgemeinen einnimmt, so zeigt sich auch die Durchführung im Einzelnen als völlig verkehrt; bei dem einen oder andern Falle, wie bei Wöchnerinnen, bleibt sie gänzlich stecken, und erklärt geradezu, daß sie hierbei nicht einen Endzweck des Gesetzgebers anzugeben wisse. Abgeschmackt ist der Grund, warum die Samenergießung und der Beischlaf als verunreinigend erklärt wurden, nämlich damit diejenigen, welche Selbstbefleckung Grieben, zum Ehestand bewogen und die Eltern „auf ihrer Söhne Wäsche aufmerksam" gemacht würden! Wenn Moses den Cultus zur Erreichung diätetischer Zwecke gebrauche, warum zog er nicht alle Krankheiten in diesen Kreis, warum überging er gänzlich eine Menge Verhältnisse und Zustände, die doch wichtiger für die Gesundheitspolizei sind, als eine Pollution? Ebenso fällt das Ungenügende des von Maimuni in Curs gebrachten, und von Spencer, Meiners und Heß beifällig aufgenommenen politisch-pädagogischen Prinzips auf; denn warum sollte die emissio seminis unreinlicher sein als die Entledigung von Urin und den Excrementen, welche doch levitisch nicht verunreinigte? (Das Gesetz 5 Mos. 23, 13. gehört nicht zu den Reinigkeitsgesetzen. Der Koth sollte als etwas Unreines verscharrt werden). Was war Schmutziges oder-den äußern Anstand Verletzendes an denen, die durch den Eintritt in ein Zelt, worin ein- Todtec lag, unrein geworden waren? Wie so hatten die, welche des Nachts ehelich beigewohnt, eine die'Reinlichkeit und den äußern Anstand verletzende Unsauberkeit an sich? Und was wäre das für ein Gesetzgeber, der für ein kleines Urrreinlichkeitsvergehen sogar Sündopser anordnet? Auch Winers (Wb. H. S. 372) Erklärung, daß durch das Remigkeitsgesetz „das in der mosaischen Constitution vorherrschende Jsolirungssystem unterstützt würde" erweist ihre Nichtigkeit durch die Betrachtung, daß die Israeliten diese Gesetze mit allen heidnischen Völkern theilen, ja sogar in keinem andern Theile des Cultus eine so auffallende Aehnlichkeit mit heidnischen Anordnungen sich findet, als eben in diesem. Wenn derselbe Gelehrte ferner meint, die Reinigkeitsgesetze seien ursprünglich von -einem gewissen, diesem Volke eigenthümlichen Ekel und Abscheu vor den für unrein erklärten Gegenständen ausgegangen, „so ist nichts sonderbarer und unstatthafter als den Ekel zum Prinzip eines so wichtigen Bestandtheils aller alten Religionen zu machen; denn nicht nur die Israeliten, sondern alle alten Völker haben dieselben Zustände für unrein gehalten.^) Wie wenig man mit jener Erklärung ausreicht, zeigt schon hinlänglich die eine Bestimmung, daß die Berührung eines Aases von einem ohnehin unreinen Thiere nur bis zum Abende verunreinigte (2 Mos. 11, 24.28. 39), dagegen die Berührung eines menschlichen Leichnams, selbst des nächsten Blutsverwandten, ja sogar das bloße Eintreten in das Zelt, worin ein Todter lag, auf sieben Tage unrein machte (4 Mos. 19,14). Warum ferner soll die emissio seminis, zumal im Beischlaf, wo der Same gar nicht sichtbar wird, ekelerregender gewesen sein als Urin, Koth, Speichel rc., was alles doch nicht verunreinigte? Nicht minder schlimm steht es mit der Behauptung, daß die Sund- und Schuldopfer bei der Reinigungsceremonie den unreinen Zustand als „Folge einer Verschuldung^ bezeichnet hatten, denn das Wochenbett konnte doch nicht als Strafe Gottes betrachtet werden bei einem Volke, das vielmehr dieselbe in der Unfruchtbarkeit der Weiber erkannte (vgl. 4 Mos. 5, 27. und 5 Mos. 7, 14). Wie so war die wiederkehrende Menstruation Folge einer besondern Verschuldung? Warum beim Blutfluß ein Sündopser, dagegen bei gefährlichem Krankheiten, wie Fieber rc., weder Reinigung noch Opfer? Allerdings weisen die Sund- und Schuldopfer bei den Reinigungen auf Schuld und Sünde hin, aber nicht auf nn einzelnes bestimmtes Vergehen, sondern auf das allgemeine sündliche Verderben. Dieses hatte den Tod in die Welt gebracht, und da die Erzeugung und Geburt des Menschen ein Correlat des Todes, gewissermaßen sein Ausgangspunkt ist, so erscheint auch das *) So geben auch die heil. Bücher der Inder und Perser Vorschriften über den unreinen Zustand der Wöchnerinnen, Menstruirenden, Aussätzigen rc. Aoroaster weiß von der verunreinigenden Kraft der Todten und der unwillkürlichen Samenergießung rc. Aum. d. Rec.