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Der Orient · 1840-09-12 · 37 (12.9.1840) · p. 586

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Journal
Der Orient
Volume
1840
Issue
37 (12.9.1840)
Article
Rechtfertigung
Date
1840-09-12
Page
586 (sequence 3)
Language
German
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pö’rf 7) lbid. „Verschiedene Widersprüche in Naschi's Commentare/' welche noch um ein gutes Dutzend vermehrt werden könnten und also zuviel beweisen, was eben deshalb für ein eigentliches Irren Naschi's gar nichts beweiset. Entweder sind dergleichen conträre Sätze zwei verschiedene Midrasch- Stellen, oder wird einmal der'Derusch, das andere Mal der Peschat angeführt, oder endlich ward die Randglosse eines Spatern in den Commentar hineingeschoben, was bekanntlich in den Arbeiten Naschi's eine nicht seltene Erscheinung ist. Nebst dem pflegte Raschi oftmals wissentlich seine frühern Erklärungen zu verwerfen. Man sehe z. B Ezechiel 21, 36. und mehre Stellen im Talmud-Commcntare, 8) Ibi d. S. 100.: „Sohar Schemini zitire die Stelle aus den Proverbien Salomonis 25, 2. IDrD und stütze hierauf die Folgerung: IDfD; da es a. a.O. nicht WD sondern heiße. — Ein ähnlicher Vers in den Prov. 16, 5. lautet ausdrücklich: 1NDD lorD k“iyD1, auch in Jesaja 16, 5. heißt es: ND3 ‘iDDD pim, worauf im Sohar gezielt sein mag. Ich schließe diese Bemerkungen mit der Bitte an Hrn. Reggio, daß er, im Fall ich geirrt hatte, durch eine freundliche Zurechtweisung jene Belehrung noch vermehre, die mir durch seine schätzbaren Schriften schon in so reichem Maße geworden. Joseph Weiße. abschätzt und verbleiben Eigenthum des Heiligthums. Sie werden nämlich an jeden andern, nicht aber dem Spender selbst (V. 27) um den Schätzungswerth verkauft; wollte aber der Eigentümer das Thier gleich oder später einlöscn, so müsse w außer dem. Schatzunaswertbe noch des Betrages zuzahlen, -sehnliche Bestimmungen werden bei Widmung von Hausern md Feldern, als ebenfalls nicht opferbarer Dinge V. 14 ff. gegeben. — Hat Mainnmi die Widmung eines Sklaven als res possessor und als nicht opferbares Ding, der Widmung der andern nicht opferbaren Dinge analog betrachtet, so mußte, wer seinen Sklaven dem Heilkgtbume gewidmet hatte, zur Wiedereinlösung derselben den Schätzungswerth eines Erwach- 'enen mit 50 Schekel (V, 3^ und \ Zuschlag mit 10 Schekel zusammen also 60 Schekel bezahlen. — Erwägen wir die Worte Maimuni's CT1N1 "OjD N^Dn HDNty und was er zur Würrigung seiner Exegese Z. 41 sagt O'piOOn MO nnö Mn MM 'O ' TO^riiTrDDN^, so ist es klar, daß M. im More Neb.stch mehr an der wortgemäßen Erklärung halte und von der Tradition abstrahire. Erwägen wir nun den Umstand, daß in den V. 2—8, wo von menschlichen Individuen die Rede ist, blos von der Gelobung des Schätzungswerthes (p^y) nicht aber von der Gelobung der Person selbst gehandelt wird, so werden wir zu schließen berechtigt, daß wenn ein menschlich Wesen (Sohn, Tochter)*) selbst, nicht dessen Cchatzungswerch, gewidmet wird, es sich damit wie mit den andern nicht opferbaren Dingen verhalte. *) Es wäre z. B. 'dem Vater gestattet, seine Tochter dem Heilialhuwe zu sanken, damit der Priester sie verkaufe, wie er selbst sie zu verkaufen berechtigt war (2M.21, 7). 588 Literarische Skizzen und Berichte. Bon Gideon B r e ch e r ist endlich das v i e r t e Heft des Kusari erschienen , mit welchem sowohl Text als Commentar schließt. Ein ausführliches Verzeichniß der im Kusari erwähnten Bibklstellen und ein treffliches, sehr brauchbares Sachregister zieren dieses Heft, das; sich auch noch durch hinzugefügte Verbesserungen zu den vorigen Heften ausgezeichnet. Ein folgender unabhängiger fünfter Theü sott, wie ich vernehme, 2lbhandlungen und Forschungen über den Kusari enthalten, mit zahlreichen Beiträgen von S. D. Luzzatto. Gewiß wird Hr. Brecher auch die zerstreuten dahin gehörigen Bemerkungen in dem Orient dazu benutzen. Die erste Übertragung des Kusari. Es ist schon aus Schalschelet Ha-Kabbala, Wolf und de Rossi hinlänglich bekannt, daß bereits vor Jehuda Ben Sau! Jbn^Tibbon ein anderer Gelehrter, Jehuda Ben Jizchak Ben Kardanie!, den Kusari aus dem Arabischen ins Hebräische übertragen hatte. Diese erste Übersetzung, die nach dem Citat bei Meor Enajim zu schließen (Wolf k. S. 442) wahrscheinlich nicht schlecht war, wie Schalschelet meint, ist jetzt ganz verloren gegangen, und man würde kaum daran wieder gedacht haben, wenn nicht ein neuer Umstand die Erinnerung daran geweckt. Bisseliches aus Brody, der erst vor einigen Jahren einige hebräische Handschriften durch den Druck veröffentlicht hatte, sammelt fo eben Subskribenten zu einem Kusari-Text von B en-Kardan r'el mit einem trefflichen Commentar von Nctankl Kaspi, betitelt Edut la-Iisrael rifty), den er jetzt nach einer schönen Handschrift drucken lassen will. Auf dem Titelblatte der Handschrist heißt es wörtlich- WmJI p Difl' Sd pnjU (also nicht Kardaniel sondern Gard inael), aber schon bei oberflächlicher Ansicht sieht man, daß von Ben-Karhaniel nur die kleine Vorrede herrührt, die Version aber die gewöhnliche Tibbon'sche ist. Der Kaspi'sehe Commentar ist sehr schön, wie man die Weise dieses Commentators schon aus seiner Erklärung zu Jezira kennt, aber der Kusari-Text ist ganz der des Jbn-Tibbxm, und selbst der Anfang, wie ihn Ben-Kardaniel in der kleinen Vorrede selbst angiebt, ist hier nicht. Die kleine noch nie gedruckte Vorrede lautet: fl »TOT 'ön min1 Sb midd 'npnyn b"ar ^su'-nn p pn«? nmn1? pöno rpn min1 Si '“oy pa6 nm n m"j"n m 'Mn>i □■'DiD^sb naitsn nun bp. nratp mm npy;wn nP intN wnra um? ' pNnpbi mown nTits'N xb nrnvO jnJN? ^dim dm? wuy ^'PriN abr p'nyn^ 'rfmnn ntMoi nmiy Psw uddi juyrs ’ UV UDD nJ pH-! p 'Ol' H M'Vsn IDMDn iniM Pa' Mdl OO ip'inn MIM O'OOinni OHyVN OvV n'MV '~c nPnnra .anno Op'nyn^ 'MiLini Oi'mn^ pnoV' MMV : rnOMv nPnni mm nwfcn iPni:u^im ypy aiforb dwo uns? naa'nni nuycm pjminP fon 'nyvVV no 'nnm cN-npni niaiMn 'm 'opm DaioPon p p;O ->• nran djj nnn «npjn 'pimV'n OOnn nuycoa ^tterartjche Analekten: Rechtfertigung gegen Reggio.

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