Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1840
- Issue
- 37 (12.9.1840)
- Article
- Rechtfertigung
- Date
- 1840-09-12
- Page
- 585 (sequence 2)
- Language
- German
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585 Lit. Dialekten: Rechtfertigung gegen Reggio von Joseph Weiße. 58b leicht für einen Arm des Nils, gehalten werden konnte. *) — Ein ähnliches Verhaltniß bot z. B. der alte Lauf des Arno, welcher, nach Foffombroni's Forschung, in der Ebene von Arezzo sich in zwei Arme theilte, deren einer über Florenz und Pisa unmittelbar dem Meere zuströmte, der andere aber in die Tiber floß. 4) S. 99.: ,,Esther die Königin werde von Largum Scheni, Ibn Esra und Menot Halowy für die Nichte Merdechais gehalten, da sie doch (Esther 2, 15) ausdrücklich als dessen O h e i m s L o ch t e r genannt wird." Dagegen läßt sich folgendes einwenden: Im Largum Scheni heißt cs freilich zu Esther 2,7. OTlDI 'Mtt nn mn allein derselbe Largum Vers 15 sagt: 'Mdt Kvv 'MD NX.' Sollte er sich selber widersprechen? Es ist vermuthlich nur ein kleiner Druckfehler in der ersten Stelle unterlaufen, wo es anstatt iplN wohl iDNdr (Oheim) heißen sollte, wie auch das erste Largum daselbst sagt: 1HDN NM •DIIDl nDhN £VDD; ja, eine Berliner 2lusgabe (Iablonsky) hat selbst in der gerügten Stelle des Targum scheni DD. — Was Ibn Esra betrifft, der sich »11N NM'I L^ ausspricht, so ist hier in nur im Allgemeinen als Verwandt er auszufassen, wie, abgesehen von andern Stetten, besonders Jer. 32, 12 und Chronik I. 27, 32 einen Kusin mit IN bezeichnen.^) MenotHaldwy mag sein NlH TON MN 'D, wenn es nicht MN p O u. s. f. heißen soll, .im Sinne der Stelle )MN O CfON yom (Gen. 14, 14) gemeint haben. 5) Ibid. Maimuni, Hilchot Sefer Lora, Abschnitt VII. spreche von jenem Falle, wo dem Lora-Abschreiber ein Wort vorkäme, daß mehr oder weniger als zehn Buchstaben enthielt, da es doch im ganzen Pentateuch keines mehr als zehn Buchstaben fassendes Wort gebe." Hierüber habeich von einem sehr scharfsinnigen und gründlichen Lalmudisten, Hrn. Isaias Reiniger, Rabbineu zu Kogetein, in einem schönen hebräischen Schreiben folgende Aeußerung, die ich in gedrängter Kürze deutsch wiedergebe, erhalten. „Daß dem Maim. nicht unbekannt gewesen sei, es gebe kein Wort im Pentateuch, welches mehr als zehn Buchstaben hatte, beweiset die nächst vorhergehende Stelle in Hilchot S. L., wo es heißt: „„Das Längenmaß von jeder Zeile ist der Raum von dreißig Buchstaben, so daß man das Wort DDMnD!#D^ d,r eimal schreiben konnte."" Unzweifelhaft ist dieses Wort als das größte gewählt worden; was besonders daraus ersichtlich 1) Vergl. Atlas orbis antiqui totius a Dinnvald, Vindobonae 1807. — Wenn man sich den ersten Meridian durch oder an der Westgrenze von Palästina gezogen denkt (wozu sich in mancher alten Schrift Belege finden ließen), so wäre die Schwierigkeit noch einfacher gehoben. 2) Der Sprachgebrauch läßt ähnlicherweise das deutsche Vetter den Begriff Oheim sowohl als den eines Geschwisterkindes ausdrücken. wird, weil Maim. die Zahl von dreißig Buchstaben festsetzt, wahrend der Talmud nur von dreimal DDnMD^D1? spricht. Daß aber Maim. dennoch eines Wortes mit 10 Buchstaben oder noch mehrerer Erwähnung thut, scheint in einem Druckfehler zu liegen. Wenn man nämlich den ganzen Abschnitt mit den Quellen studirt (was sich in diesem Briefe freilich nicht aus einander setzen laßt, aber auf Verlangen sehr gern mitgetheilt werden könnte), so wird es mehr als wahrscheinlich, daß chn Maim. ursprünglich NI .gestanden habe, was ein schwacher Druck in NMMN " verwandelte, und woraus ein zur Unzeit vorsorglicher Korrektor NMMN TOy gemacht hat. Auffallend bleibt es aber gegen Hrn. Reggio, daß er die Meinung fcststcllt: Es finde sich im Pentateuch kein Wort, das mehr als zehn Buchstaben enthielte, da doch nach unfern Exemplaren (was aber freilich, eben weil es nur unsere Exemplare sind, dem Talmud und Maim. nicht zur Last fallen kann, deren Lora-Rollen viele Male und Chaßer hatten, die uns gänzlich unbekannt sind) sich n i ch L e t n m a l ein zehnbu ch st a b i g e s Wort findet, da das angeführte so wie das ähnliche DIMMD^D1? überall (1 M. 8,9. 2M. 12, 21. 4M. 33, 54) ohne Waw vorkommt. 6) Ibid. „Maimuni im More Ncbuchim III. 40 behaupte, der höchste Betrag bei Menschenschätzungen wäre sechzig Schekel, da doch bekanntlich in 3M.27, 3. fünfzig Schekel die höchste Bezahlung in dergleichen Fällen ist." — Was uns diese Frage um so schwieriger macht, ist Maimuni's eigene Festsetzung im Mischna-Commentar zu Erachin 2, 1., daß der höchste Betrag bei Menschenschätzungen fünfzig Schekel, sei, wie dies auch die dortige Mischna angiebt. Daher ist es auch zu vermuthen, daß im More aus-) durch Ausfließung ein D entstanden sei. Freilich soll daselbst bewiesen werden, daß die dreißig Schekel für einen Sklaven als die Hälfte, pU ^Ti, von der höchsten Schätzungssumme für einen Freien zu betrachten seien; allein diese Halste braucht nur eine bei la usig e, nicht eine ganz genaue zu sein; was um so einleuchtender sein wird, wenn man die verschiedenen Schätzungen für das männliche und weibliche Geschlecht im .3 M. 27, 3-7 vergleicht, wo das Verhaltniß der Halste bald ein sehr genaues, bald nur ein aproximatives istn) Vergl. noch über die Ungenauigkeit der Zahlen Rabenn Aschcr zu Ende Pesachim. 3) Nach der Meinung meines würdigen Freundes, Hrn. Mag. Brecher (des geachteten Kosri-Commentators) könnte vielleicht die Stelle des Maimuni durch HDDM gerechtfertiget werden..— 4 M. 3, 2. 3. bestimmt den dcm Heilr'grhume gelobten Schätzu n g sw erth menschlicher Individuen nach Verschiedenheit des Geschlechtes und des Alters. Die V. 9. 10. sprechen von der Weihe zum Opfer tauglicher Lhierc, welche dem Heiligthume verbleiben, d. h. geopfert werden müssen, und nicht eingelöst werden dürfen. Die V. 11—13» handeln von der Widmung unreiner, zum Opfer untauglicher Lhiere. Diese müssen dem Priester vorgestellt werden, der sie