Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 34 (22.8.1840)
- Article
- Tarnopol: Ereignisse
- Date
- 1840-08-22
- Page
- 262 (sequence 3)
- Language
- German
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262 Ganah's; die Erklärung einer Schriftstelle aus einer Handschrift des Jbn-Saruk und noch eine neue Erklärung, sämmtlich mitgetheilt von Luzzatto. 5) Exegetische Forschungen in 4 Abtheilungen: a) über den zweiten Theil des Jesaja und die Jbn-Esra'sche Meinung darüber; b) über eine uralte Barajta (Baba Batra 15a) und Erläuterung eines Satzes darin, der da lautet: t> ny D^n n:n Dm D£D 2TO Klty; c) Erläuterung eines andern Satzes in dieser Barajta, wo es heißt, daß die Männer der großen Synagoge hatten Ezechiel, die zwölf kleinen Propheten, Daniel und die Ester-Rolle geschrieben; d) die Abfassungszeit des Kohelet, sein Verfasser und seine Tendenz, sämmtliche vier von Nach man Kroch mal. 6) Ankündigung des Melo Chofnajim; ferner eine Erklärung über Jbn-Esra's Sefat Jeter und über die letzte Mischna in Berachot, von Dr. Geiger. 7) Ueber die jüdischen Kalenderrechnungen von Slonimski in Wilna. 8) Widerlegung desselben von Reggio. 9) Neue'Meinung darüber von Slonimski. 10-12) Verhandlungen über diesen Gegenstand. 13) Lebensgeschichte des A sa rj a de Rossi von Dr. Iunz. 14) Bemerkungen darüber von Rapaport. 15) Nekrolog über Josef Perl von demselben. 16) Ueber eine Mischna in Edujot (1, 5. 6) und über diesen Tractat überhaupt, von demselben. 17) Ueber den neuen Fund in der Krim, von demselben. 18) Kritik über das Heftchen Jgeret Bikoret, von Rapaport. Der sechste Jahrgang des Kerem Chemed wird ebenfalls gleich nach den Festen Im Druck erscheinen; den Inhalt desselben werde ich Ihnen mit nächstem Briefe mittheilen. S. L. Goldenberg. Licht- und Kchattenbilver aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Historisch-statistischer Bericht über die In den in Franken in bürgerlicher und religiöser B e z i e h u n g. (Schluß.) Da traten denn nun auch wirklich viele andere Gemeinden, namentlich der Sprengel Ansbach, Fürth, Gunzenhausen, Pappenheim, Lonuchtlmgen, Waffertrüdingen u. s. w. auf und warteten wenigstens mit Abschaffung des Althergebrachten, bis sie mit Schwabach bedeutet wurden, sich in das Neue zu fügen. Dieses Widerstreben gegen das reformatorische Prinzip blieb nicht vereinzelt, es machte sich, namentlich bei denRabbinenwählen in Unterfranken von einer Seite her auf eine betrübende Weise geltend, es äußerte sich namentlich auf die leidenschaftlichste Art in dem Proceffe gegen den Dr. Löwi, Nabbinen zu Fürth, einer Streitsache, die nun bereits schon seit dem Jahre 1831 obschwebte. Mit einem Fanatismus, welcher Stammgenoffen wahrhaftig keine Ehre macht, siel man über des Angeklagten ganzes öffentliches und Privatleben her, suchte alles Mögliche hervor, um ihn zu stürzen und alles dies in einer Zeit, wo man politischer Weise die Einheit und Einigkeit mit Aufopferungen hätte wahren sollen, um zu beweisen, daß man der gemachten Concessionen würdig sei. Als der erste Angriff, die Wahl des Dr. Löwi als ungesetzlich erfolgt, zu annuttiren, nicht fruchten wollte, griff man zu andern Waffen; man verklagte ihn wegen Mißbrauch seiner Amtsgewalt, wegen seines den Grundsätzen des mosaischen Gesetzes nicht entsprechenden Privatlebens, ja entblödete sich nicht, die Schmach auf sich zu häufen und den Mann nicht allein als einen Abtrünnigen und Abwendigmacher vom väterlichen Gesetze, sondern auch als einen politischen Aufwiegler zu brandmarken. Wir kennen den Ausgang des Prozesses, wir wissen, daß die über 8 Jahre obschwebende Frage zu seiner endlichen Rechtfertigung gelöst ward, aber die moralische Kraft des Mannes ward denn doch gedehmüthigt und seine Wirksamkeit abgenützt. Das unselige Verfahren gegen ihn hatte jedoch im Vereine mit den übrigen Erscheinungen der Zeit und mit der Richtung, welche das baiersche Staatsruder im Allgemeinen nahm, eine weit nachthriligere Folge. Die Wirren, welche im Schooße der christlichen Kirche in Preußens Nheinprovknzen und darauf in Posen austauchten, hallten in Baiern erfolgreich nach, und nahmen eine Richtung, welche das baiersche Gouvernement nur noch mehr in ihrem Streben nach Stabilität, oder Zurückkommen auf die alten mittelalterlichen Grundformen befestigte. Ganz consequent dm übrigen Staatsmaximen kam man endlich auf die Idee, das alte Judenthum in voller Abgeschlossenheit aufrecht zu erhalten und was nothwendiger Weise damit zusammenhing, es auf die Synagogen und in das Privatleben zurückzuweisen. Natürlich konnte man die neuere Bildung und Gestaltung nicht ganz unterdrücken; denn die jüngste Gesetzgebung gerieth damit in direktem Widerspruch. Aber man hielt sic wenigstens ganz fecundär, half sich durch jede, gesetzlich nur mögliche Beschränkung der Juden, durch eine wankende und doppelte Interpretation der erlassenen Verordnungen, durch Hinzusetzung neuer, redressirender Ediere. So erschien im Oktober 1838 auf einmal ein Mknisterkalrescrfpt, das den Behörden zur Pflicht machte, bei Anstellung der Rabbinen nicht blos deren wissenschaftliche Bildung im Auge zu haben, sondern auch, unter Verwerfung aller verderblichen N e o l o g i e, auch deren u n b e d in g t e st e Anhänglichkeit an das Cer emo nkalge setz zu prüfen. Man tröstet sich freilich damit, daß es nur einen Damm gegen das vermeintliche destruktive Treiben in religiösen Angelegenheiten bilden sollte, allein zugleich ist der Jntrigue und dem Ankampfe gegen das Bessere somit ein neues Feld eröffnet worden, und die neuere Geschichte beweist es, welche unselige Wirren und Kämpfe daraus hervorgegangen sind. Von jenem unseligen Tage an ist dem Gewiffenszwange die Thür geöffnet worden, Wesen und Form sind in unheilvollem Widerspruch gerathen; Unsicherheit in religiöser und bürgerlicher Hinsicht ist seitdem an die Lagsordnung gekommen und eine fast tägliche Gesetzgebung möchte beschäftigt sein, dem ins Leben gerufene Zwittergeschöpfe seine ephemere Existenz zu fristen; denn der oben desinirte Begriff ist so zäh und dehnbar, daß es den Köpfen,