Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1840-08-01 · 31 (1.8.1840) · p. 482

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
1840
Issue
31 (1.8.1840)
Article
Eben Bochan, über die israelitische öffentliche Religions-Prüfung ... [Rezension]
Date
1840-08-01
Page
482 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/8555529-9891396-9891447-2363159--0620-2363196
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

481 483 Literarische Uebersichtm. Ueber die die Confirmation, oder die feierliche Prüfung bei gottesdienstlicher Versammlung entstanden. Wir bedauern aber, daß der Verfasser bei dieser Herleitung der Ursachen der Confirmation, bei Erzählung der Entstehung derselben, den historischen Nachweis auf Kosten des rationellen vernachlässigt hat. Der Gegenstand hatte es verdient, anstatt auf 5 Seiten ein Räsonnement über die Entstehung hinzustellen, lieber das geschichtliche Element der Schule ausführlich zu besprechen. Der Zustand des Schulwesens gegen Ende des vorigen Jahrhunderts, die allmalige Entwickelung des modernen Unterrichts und die historischen Nachweise darüber, wie sie der Sammler, die Sulamit, Jedidja und außerjüdische Zeitschriften an die Hand geben., über den ersten Gebrauch des Wortes Confirmation bei den Juden, die Platze-, wo bis jetzt die Confirmation vorgenommen worden, das sind Gegenstände, die man hier nur ungern vermißt, und die allein unserer historisch-kritischen Zeit Zusagen. Es wäre zu wünschen, daß Hr. Dr. Büdinger das Historische allein einmal aufnehme und so seiner Arbeit nicht blos einen praktischbelehrenden sondern auch einen bleibenderen Charakter gebe. Viel interessanter ist der zweite Theil, wo die Nothwendigkeit der Confirmation abgehandelt wird, wo überzeugend dargethan ist, daß sie nichts als ein Theil des Religionsunterrichtes oder vielmehr nur Endpunkt desselben sei, wie sie aus diesem allein sich auch nur gestaltet hat, und daß sie nie eine legislative Nothwendigkeit, sondern mehr eine erbauende, freie (HVwDH) Erscheinung ist. In dieser, wie in der nächsten Abtheilung über Form der Confirmation, zeigt der Verfasser einen echten fast orthodoxen Sinn, so daß selbst der strenggläubigste mit seiner Auseinandersetzung zufrieden sein wird. Was über den Religionsunterricht gesagt ist (S.. 10), wird gewiß jeder Einsichtige, wenn ec gerade nicht auf Reformen und Abschaffungen-besessen ist, billigen; es heißt nämlich daselbst: „Der Religionsunterricht soll bei Knaben bestehen: neben gclausigem, regelrechtem hebräischem Lesen, in möglichst vollständiger, b. h. mit teil Elementen der hebräischen Grammatik gepaarter Kenntniß des hebräischen Textes des Pentateuchs mit gehöriger Erläuterung, besonders der zahlreichen Stellen (un 2. u. 5. Buche), welche directe Pflichten enthalten und in die eigentliche Religionslehre Anschlägen; ferner in vollständigem Berständniß der hebräischen Gebete (pfen), sowie Kenntniß des häuslichen und synagogalen Ceremoniells; in vollständiger Bibelrunde, d. h. Kenntniß des Inhalts sämmtst'cher heiligen Bücher, wenigstens der geschichtlichen, und, als Fortsetzung derselben, israelitische Geschichte, mindestens bis zur Auslosung des jüdischen Staats; dann und. mitunter auch zu gleicher Zeit, je nachdem das Erwähnte als sichere Basis vorhanden, in gediegenem, speciellem Religionsunterrichte, nach einem systematischen Handbuche, d. h. vollständige Glaubens- und Sittenlehre, mit hinlänglichen, biblischen Belegstellen und Bekanntschaft mit einschlägigen, guten Liederversen. Bei Mädchen ganz daffelbe, nur mit Ausnahme dcs Uebersetzens der Bibel; denn ziemlich gutes Berstandniß der Gebete kann und soll allerdings auch, bei Mädchen erzielt werden. Die Vernachlässigung des Hebräischen oder gar dessen absichtliche Zurückhaltung bei den Letztem, Confirmation von Dr. Büdinger. beruht auf einem, zum Theil noch aus früher» Zeiten herrührenden, schädlichen Vorurtheil, zürn Theil auch hcrvorgehend ans falscher Ansicht über religiöse Bildung der israelitischen weiblichen Jugend. Man frage nur in dieser Beziehung gut unterrichtete israelitische Frauen und Jungfrauen, ob ihnen ihre Kenntniß des Hebräischen in ihrer übrigen Bildung, Veredlung und äußerer Achtung geschadet habe, und man wird sich bald von der irrigen Ansicht überzeugt halten. Unter Voraussetzung eines solchergestalt empfangenen und kürzestens zwei Jahre hindurch, sorgfältig ertheilten Religionsunterrichts, folge dann die öffentliche Religionsprüfung." Nur würde Jeder die Beschränkung des Geschichtsunterrichts nicht billigen; denn gerade die Geschichte der Juden nach Auflösung des jüdischen Staates ist für Erweckung dcs Geistes viel ersprießlicher. Noch unzufriedener wird Jeder mit der nachgeahmten Bestimmung über das Alter der Consi'rmanten sein. Die religiös - moralische Mündigkeit (Bar-Miz wa, Bar-Dusch in) ist nach jüdischem Gesetze einmal mit zurückgclegtem dreizehntem Jahre, und bei Mädchen schon nach dem zwölften (Kiduschin 31; Nida, Mischna 5; JoreDea 233 u. 234), und dieses gesetzliche Alter sollte auch bei dem Chinuch beobachtet werden, wenn überhaupt diese Institution eine jüdische sein soll. Diese Abweichung wundert uns um so mehr, als der Verfasser sonst das Judenthümliche der Confirmation herausfindet und haarscharf ausschcidet. Was aber über die Zeit und Weise dieser Handluttg, über den Confirmator, daß es durchaus nicht der Rabbine sein soll und darf, daß es kein priesterliches Werk sei, gesagt ist, wird jeder Gebildete gern unterschreiben. Am Interessantesten ist aber die letzte Abteilung über die religiöse Erziehung, wo sehr schöne Gedanken zusammengestellt sind, mit Bezugnahme auf die neuesten Erscheinungen und Fortschritte im Judenthume. Sie zerfällt in folgende Unterabtheilungen: a) anthropologische Be- : gründung; b) gesetzlich-religiöse Begründung; e) besondere religiöse Verpflichtung dazu von Seiten der Eltern; (!) Vorbild eines religiösen Tones im Haufe; e) Nothwendigkeit und praktische Folgen, und alle zusammen bilden eine wohlgefügte Einheit. Der neuhebräische Nachklang, dessen Zweck ich nicht begreift, ist zwar reich an gemüthlichen Herzensergüssen, aber noch reicher an Sprachharten und Barbarismen.— Mögen wir Hm. Dr. Büdinger in der Literatur recht bald wieder begegnen. 12) CHPiK CPPZH, der kleine Präparant. Ein ausreichendes HülfSmittel für Elemeutarfchüler zur Vorbereitung auf die Lecrivnerr in der heiligen Schrift. Nebst einem kurzen Anhang, die ersten Elemente der hebräischen Grammatik enthaltend. Entwürfen von H. Arnheim. 1. Hst. Genesis. Glogau, 1840. Bei Prausm'tz. Der hebräische Unterricht liegt in den meisten jüdischen Schulen nur deshalb so bedauerlich darnieder, weil dessen Betreibung nicht auf organischem Wege geschieht, d. h.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.