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Der Orient · 1840-08-01 · Heft 31 (1.8.1840) · p. 234

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 31 (1.8.1840)
Article
Arabien: Unterjochung der Juden zu Chaibar und Fedek
Date
1840-08-01
Page
234 (sequence 2)
Language
German
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234 belagert wutbc zogen dreißig Esel aus demselben, welche von den hungrigen Belagerern niedergemacht und gefressen wurden; das mißfiel Muhammed, und er verbot seitdem Eselsfleisch zu essen, namentlich der zahmen Esel, und auch das Palmenabschneiden im Kriege, wie er es von Natal gesehen. „Ehret euere Tanee (sagte Muhammed), nämlich die Palme, denn sie ist aus dem Reste des Lehmens gebildet, aus welchem Adam erschaffen worden." Die Burg Kamuß wurde zwanzig Tage lang belagert, mit deren endlicher Erstürmung wurden die Burgen Watih und Selam friedlich übergeben, und nach sechzehn Wochen waren sammtliche acht Burgen in den Händen Muhammeds, mit denen er die letzte Macht der freien Juden in Arabien gebrochen- Die Burgen Watih und Selam, da sie sich friedlich ergeben hatten, wurden Eigenthum des Propheten, das Uebrige wurde vertheilc, wovon wieder dem Propheten der fünfte Theil gehörte- Im Schlosse Kamuß waren noch viele der Beni-Kenana, die Muhammed nach der Erstürmung, angeblich wegen Verheimlichung eines Schatzes, hinrichten ließ, wahrend ihre Frauen und Kinder der Sklaverei verfielen. Die Burg Fedek auf dem.Chaibar'schen Gebiete ergab sich friedlich nach der Einnahme der acht Burgen, so daß den Juden der Besitz gelassen wurde. (Forts, folgt.) Großbritannien. London, 17. Juli. Lord Lyndhurst hat dem Oberhaus in der Sitzung vom 14. Juli eine Petition des Hrn. Salomons vorgelegt, worin dieser um Aufhebung gewisser bürgerlicher Hindernisse bittet, die ihm als Juden im Wege stehen. Hr. Salomons hat schon mehre bürgerliche Aemter bekleidet, und ist unter andern auch Sheriff von London und Middlesex gewesen» Als er indeß im Jahre 1835 zum Aldecman von London gewählt wurde, erklärte man bekanntlich seine Wahl für null und nichtig, weil er sich weigerte, die durch die Akte 9 Georg VI. vorgeschriebene Erklärung zu unterzeichnen, und es ward ein Anderer an seiner Stelle zum Alderman bestellt. Salomons wendete sich an den Gerichtshof der Queen's Beuch, und dieser entschied, daß er hatte in sein Amt eingesetzt werden sollen; es wurde aber gegen dieses Ur. theil appellirt, und das Schatzkammergericht stieß es um. Nun bittet Hr. Salomons das Oberhaus, das ihm gestattet sein möge, statt jener Erklärung, die durch die Acte 1 Victoria's, Cap. 5, vorgeschriebene abzugeben, und Lord 'Lyndhurst will eine Bill einbcingen, um-zu beseitigen, was er für einen. Widerspruch in dem jetzt bestehenden Gesetze halt. Es kann nämlich ein Jude allerdings Sheriff einer Grafschaft sein, weil er als solcher seinen Amtseid erst sechs Monate nach dem Antritte seiner Amtsführung zu leisten braucht, und dann, wenn er ihn nicht so zu leisten im Stande ^ist, wie die Vorschrift es verlangt, durch die Jndemnitätsacte geschützt wird. Früher bezweifelte man zwar überhaupt die Wählbarkeit eines Juden zum Sheriffamte; vor vier oder fünf Jahren aber entschied das Parlament diese Frage bejahend- Lord Lyndhurst bezeichnet es hiernach als einen Widerspruch, daß ein Jude nicht auch Mitglied eines Gemeinderaths sollte sein können, sei es als Stadtrath oder als Alderman. Auch hier kann das Hinderniß zwar durch Nachgiebigkeit des Gemeinderaths umgangen werden, wenn dieser ihn nämlich nicht vor seinem Amtsantritte zur Eidleistung nöthigt; denn ist er einmal im Amte, so wird er, wie bereits erwähnt, durch die Jndemnitätsacte darin erhalten; so sind denn in der That in Southampton und Birmingham Juden unter den Mitgliedern der Municipalitat. Lord Lyndhurst's Bill soll diesen Widerspruch zwischen Theorie und Praxis aufheben und den Juden nur eine solche eidliche Erklärung vorschreiben, welche sie mit gutem Gewissen zu unterzeichnen im Stande sind. Lord Brougham und Lord Holland erklärten, daß sie eine solche Bill von Herzen unterstützen wollten, sie zweifelten aber sehr, ob sie sonst noch Unterstützung im Oberhause finden würde. Frankreich. Lyon, 5. Juni. Kaum ist es ein Jahr her, wo in der israelitischen Gemeinde zu Lyon noch nichts von alle den Institutionen zu finden war, die den mildthätigen Charakter hatten erkennen lassen, der bei den Israeliten jederzeit gefunden worden ist ('OS CPjftm Die Revue de Lyonnais, als sie die Israeliten dieser Stadt im Jahre 183/ zeichnet, hat sie als Elende dargestellt, aus denen der Fluch der Gottheit laste. Dank dem Eifer des t>on dem Consistorium zu Marseille delegirten Commissar, Hrn. Heymann von Rigles, des Vorstehers der israelitischen Gemeinde zu Lyon, daß diese Sachen eine andere Gestalt genommen haben. Wir wollen ein andermal von dem Statut sprechen, das die Regeneration der Gemeinde vorzubereiten beabsichtigt, welchen er vorsteht. Aber berichten müssen wir heute, daß er eine Wohlthätigkeitsaystalt und eine israelitische Schule ins Leben gerufen hat, an deren Spitze Herr Worms steht, der Sohn des ehemaligen Oberrabbinen von Metz, von welchem man sich viel Gutes verspricht. Er übte auch Einfluß, als man für nöthig fand, das Predigen in der Synagoge einzuführen; Herr Charlevilte, der Enkel eines andern Oberrabbinen von Metz, versieht einstweilen das Amt eines Predigers zu Lyon. Man sieht hieraus, daß der Eifer eines Mannes die heilsamsten Resultate zu erzielen vermag, Resultate, die ihm um so mehr Ehre machen, als er gegen zahllose Schwierigkeiten anzukampfen gehabt hat. Wir werden

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