Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1840
- Issue
- 30 (25.7.1840)
- Article
- Dine Schechitha von Ahron ben-Elia dem Jüngeren
- Date
- 1840-07-25
- Page
- 465 (sequence 1)
- Language
- German
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Literaturblatt -es Orients. Bevichte, Stndien nnd Kvitiken für jüdische Geschichte und Literatur. M 30. Leipzig, den 25. Juli L84EV. Dine Schechitha von Ahron Ben-Ella. — Bemerkungen über die in dm letzten Jahren erschienenen Bibelübersetzungen. Die Bibelübersetzung von Dr. Salomon. — Literarische Analekten. Ueber Karaer in der Krim (Schluß. Wissenschaftliche Notiz v. Pros, von L eng erbe in Königsberg. — Entwickelung der Cultur der Juden in Deutschland. — Rückblicke auf die Schrift: die-Rabbinenwahl, v« Dr. L owosi tz. — Lit. Ankündigungen. Dine Schechitha von Ahrorr berr-Elia dem Jüngeren. f (Fortsetzung)? Fünfter Abschnitt. Ueber die Endursache des geschlachteten Körpers. | Erstes Kapitel. Die legale Schechitha ist die | ausschließliche Bedingung des Genusses des Thieres | ('Pin). Verboten ist 'NN ‘jft Tk, worunter die Eier k eines verschnittenen Thieres gehören, nicht aber die ge- § legten Eier und die Milch, welche beide gesetzlich l erlaubt sind. Nähere Bestimmungen des Trift und | in Betreff der Eier. Zurückweisung der fal- I schen Schriftbeweise der Rabbaniten für das Verbot l der Eier und Milch unreiner Thiere, sowie für die jj Waubtheit des Honigs derselben. Der Grund für? die Erlaubtheit des letztem ist lediglich die durch Tradition der Gemeine (Nftld^N, bekannt gewordene? Intention der Gottgesandten (ny n^fiPPV dy*} j* ä aüJt)1). Wiederlegung der unter 60 Fallen von den Rabbaniten statuirten einen Ausnahme des Nebela-Verbotes, so wie der Begrenzung desselben auf rr>> T'L?. Etwas des geschlachteten Thieres zu geiz Es ist beachftnswerth zur Charakteristik des Karaisrnüs, wie Ahron hier die Ueberlieferung gegen die nur anlehnenden rabbanitischen Schristbeweise geltend macht. Gleich' nachher weist er eine rabbanitische Indulgenz als rtap 'TH DirDH )ft V'V Erf? ]\SV znrück, und bedient sich doch des Ausdruckes f*ninPl )ft fTÜlTK, der an das entgegcngrfttztt N1W erinnert, wofür er T'fi unb TDX npnynn ]ft gebraucht (Df c^iTon npnyri/ die pharisäische oder rabbanitische Tradition, 4.). nießen, ist erst nach völliger Entseelung desselben erlaubt. Das Schlachten ist an die Bedingung des intendicten Genusses geknüpft; ohne den Endzweck des Genusses, der übrigens in beliebiger Weise stattsinden kann, ist es gleich dem Todtschlag' (21 l\xo). Von dem geschlachteten Körper hat die Thora verboten: das Blut, das Fett, die Spann ad er und - Ifttt ^PPD 'T, einiges allgemein, anderes partiell; darüber in den folgenden Capiteln ein Mehreres. Zweites Kapitel. Ueber das Blutverbot und die acht dasselbe aussprechenden Bibelstellen (j'IK1? n). Nicht allein das Blut der Thiere, welche durch Schechitha genießbar werden, sondern auch das Blut der geflügelten Heuschrecke (TPl) und der Fische ist verboten, und vor dem'Genüsse durch Einsalzung (rv6ft) zu entfernen (gegen die Rabbaniten). Jedes Ei, indem sich schon der hüpfende Punkt (punctum saliens) zeigt, ist verboten. Belehrung über die Entfernung des Blutes durch Auslaufen (UW)/ Entaderung (Tpj), Einsalzung (rVlbft) und Brühung (fÖTn), und sonstige Vorsichtsmaßregeln beim Kochen (‘Pl&'ü) und Braten (Pl^x). Gleichmäßig verboten ist das in den Gliedern des animalischen Körpers befindliche, das durch die Schlichtung auslaufende und das durch Waschung entfernte Muk (rrmn dt ctnh cn, ntown an); Gott hat den Blutgenuß, damit Niemand Las Verbot leicht nehme, mit dreimaliger Strafdrohung verwahrt, so wie die Verheißung Y? pftY hinzugefügt, wodurch dieses Verbot vor den übrigen ausgezeichnet ist. Weil es schon ein noachidisches Verbot ist, so ist es auch verboten, einem Nicht-Israeliten Blut zu essen zu geben. Belehrung über die Entfernung des Blutes der Vögel, bei denen die Entaderung wegfällt. Das Herz muß vor dem Kochen, nicht erst nach demselben zerrissen werden (gegen die Rabbaniten). Dritttes Kapitel. Vorbemerkung über die Vermittelung der Prophetie durch die Sprache. Ueber 30