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Der Orient · 1840-07-18 · 29 (18.7.1840) · p. 455

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Journal
Der Orient
Volume
1840
Issue
29 (18.7.1840)
Article
Dine Schechitha von Ahron ben-Elia dem Jüngeren
Date
1840-07-18
Page
455 (sequence 2)
Language
German
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455 456 Uebergang zu dem philosophischen Theil der karäischen Dine Schechitha. gen D\S^) zur Furcht Gottes an. Die mannigfachen divergirenden .Ansichten über diesen Punkt sind bereits in dem Buche yy ausiinandergesetzt worden. Kein prophetisches Zeugniß, keine vernunftgemäße Beweisführung, allein das Streben , ein vermeintliches Unrecht von Gott zu entfernen, hat auf die sonderbaren Hypothesen geführt. Die Mehrzahl der karäischen Weisen (WECH rpino) halt an jener Recvmpensation fest, und die Schlachtung eines solchen, der nicht an diesen TlEfl glaube, und somit Gott eine Ungerechtigkeit zuschriebe, wird für gehalten. Mehrere aber widersprechen und nehmen nur eine Fortdauer des mit Vernunft pbm) begabten Menschen nach dem Tode an. R. Jefet ha-Levi zu Kohel. 3, 18. erklärt diese Lehre für eine von den Physikern ausgedrückte und in das Judenthum fälschlich eingeschwärzte Lehre. Auch R. Mose^) und R. Ahron widersprechen entschieden; letzterer urgirend, daß Lohn- und Strafe das den Thieren mangelnde Bewußtsein des Grundes voraussetzen, ähnlich wie R. Josef die an eine Wanderung der Menschenseelen in Thierkörper, als Bestrafung, glauben 'den WHDJJ, 2) welche somit die Schlachtung für 2T\ halten, widerlegt. „Summa: Die Wahrheit spricht für sich selber. Mit Recht bezweifeln einige Weise, daß die Handlung von Seiten der Pflichtnothwendigkeit ins Reine zu bringen sei. Das Leben des Thieres ist freie Güte Gottes (ION) und gleichsam ein anvertrautes Depositum, er .kann es zurückfordern, wenn er will und wie er will, ohne daß eine Ungerechtigkeit obwaltete. , Zweites Capitel. Die Nahrung geht natürlicher Weise dem zu Nährenden voraus; darum wurden die Vegetabilien eher geschaffen, als die vernunftlosen Thiere, und diese, wie jene, wieder eher, als der vernunftbegabte Mensch, der aus dem Pflanzen- und Thierreich zugleich seine Nahrung bezieht. Das niedere Geschöpf ist um des höheren willen da; weder für Pflanzen 1) Auch Mose Maimuni (More 111, 17) erklärt diese Lehre von einer Retribution der Thiere für einen von einigen spätem Gaoncn den Muatazila entlehnten Neotcriöm. 2) In yy Cap. LXXXVlll, (de provid.entia) wird als Lehre dieser Secre aufgeführt: Die Vorsehung erstreckt sich auf alle Individuen aller Gattungen. Alles Uebel ist die Folge der Sünde, obgleich wir oft zn kurzsichtig sind, um diesen geheimen Folgenzusammenhang zu erkennen. Das Schlachten der Thiere ist gleichfalls Folge der Sünde, um derenwillen menschliche Seelen in thierische Körper wandern. In diesem Cap. werden auch chie Einwendungen "des R. Josef gegen diese Seelenwanderungshypothese angeführt. Ebend. Cap. LXXXIX. wird als Meinung der IfcOl? flD angeben, daß Gott den Schmirz der unvernünftigen Thiere mit keinerlei anderweitem Vortheil recompensire. Diese auf die Unterschiedlichkeit des thierischen und menschlichen Schmerzes sich gründende Meinung wird im. tztz. Cap. emer rVTW NO zugeschrieben. noch für Thiere, die beide um des Menschen willen da sind, giebt es eine NniEN; sie sind auch nur in ihren Gattungen, nicht, wie der Mensch, in ihren Individuen unsterblich. Eben in der legitimen Vollziehung der Schlachtung, durch die dem Thiere der Tod erleichtert wird, liegt eine hinleitende Ermahnung (Elitf*?) zur Erhaltung des menschlichen Geschlechts; und darum ist nicht die Schlachtung an sich, sondern ihr nt&on mit dem involvirten ein Din. Der Schlachter muß ein gläubiger Israelit sein; er muß gemäß dem Endzweck der göttlichen Weisheit dem Thiere die Todesschmerzen zu erleichtern suchen; allein so wird die Handlung aus der Elasse des Grund- und Zwecklosen eximirt, in die sie durch die Rabbaniten versetzt wird. Zu dieser Exemtion bedarf es nicht der Hypothese der nilEH, es reicht die Annahme hin, daß das Leben des Thieres, als Geschenk der göttlichen Güte, von Gott zurückgenommen werden kann, wenn und wie er will. Wer die Schlachtung nicht mit-diesem Bewußtsein des Grundes des göttlichen Verbietend Erlaubens und Verpflichtens vornimmt, der ist, als ec Blut vergösse. Verboten ist das Geschlachtete von einem solchen, der nicht an die Offenbarung glaubt, durch welche eben das. Schlachten seiner Qualität nach festgestellt und das Zu-Schlachtende durch E^IOI nntt restringirt worden ist; von einem solchen, der mangelhafte Vorstellungen von Gott hegt oder einen irrigen Glauben hat; von einem solchen, der die Handlung des Schlachtens nicht mit Intention im Sinne der Tora vornimmt. Zur Handlung des Schlachtens gehört, wie oben gesagt, ]lpm WIEN; der Glaube umfaßt Wissenschaft (nämlich der Einheit und Vorsehung und Offenbarung Gottes in der Tora, ohne welche Wiffenschast die Schlachtung wird) und Praxis (thätige Ausübung der Gesetzvorschriften). Demgemäß giebt es vier Gattungen von Menschen: 1) solche, denen sowohl Wiffenschast als Praxis abgeht, die somit zur Schechitha völlig untüchtig sind; 2) solche, welche Wissenschaft, aber ohne Praxis, haben, deren Schechitha gleichfalls ist (gegen die Rabbaniten); 3) solche, welche Praxis, aber ohne Wiffenschast, haben, deren Geschlachtetes gleichfalls verboten ist; 4) solche, in denen Wiffenschast mit Praxis vereint ist, die allein fähig sind, die Handlung mit der rechten Intention zu vollziehen und sie der Sphäre des zu entheben. Auch die äußere Geschicklichkeit (ppH) hat eine theoretische und praktische Seite (TM/yü) njPT); sie ist zur Legitimität der Handlung unerläßlich nothwendig. Drittes Capitel. Israelit und Proselyt sind in Betreff der Schechitha völlig gleich. Einige Weise sprechen auch den Frauen das Recht der Schechitha zu; doch ist ihnen dieselbe nur in casu necessitatis gestattet, und, bei Erfüllung der oberwahnten Bedingnisse, ist das von ihnen Geschlachtete Das

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