Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1840
- Issue
- 28 (11.7.1840)
- Article
- Dine Shechita von Ahron ben-Elia dem Jüngeren
- Date
- 1840-07-11
- Page
- 433 (sequence 1)
- Language
- German
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LiteraturNatt -es Orients. BepLchte, Stn-Len und Kritiken - . ' für jüdische Geschichte und Literatur. 28. Leipzig, den II. Juli 1840. Dine Sckechitha von Ahron Ben-Elia. Uebergang zu dem philosophischen Inhalt. — Literarische Analekten. Kreisrabbiner Salomon Sachs: Erläuterung talm. Wörter. Aharon Emrich's Super-Csmmentar zu Jbn-Esra, Megale Sod. Nachlese zu Dr. Geigers Bemerkungen, das Melo Chofnajim betreffend. Etwas üb. Karaer in der-Krim v. I. B. in Lemberg. Sam gari. Chasarische Gemeinde. — Fortschreitende Entwickelung der Cultur der Juden m Deutschland. — Lit. Ankündigungen. — Dine Scliccliitlia v l)»n Ahron berr-Elia dem Jüngeren. (Fortsetzung) Das^ sechste <5 a p it ctbifcutict bte Frage, ob es gestattet sei, an jedem beliebigen Orte zu schlachten. Es werden hier drei Zeitepochm unterschieden. Von der Zeit Noah's bis zur Gesetzgebung war das Essen des thierischen Fleisches, unter Verbot des Erstickten, erlaubt, ohne specielle Bestimmung eines Ortes des Schlachtens weder für Opfer noch für Profanes Auch mit der Gesetzgebung wurden zwar die Thierarten, aber' nicht der Ort des Schlachtens an sich specialisirt; nur über drei Thierarten (Rind, Lamm, Ziege) wurde gesetzlich verfügt, daß sie weder in noch außer dem Lager, sondern vor dem Eingang-des Stiftszelts geschlachtet und als 2^"Ip verzehrt werden sollten (Levit. 17, 3 — 5). Es war also verboten, als Cautel des Götzendienstes, sie an irgend einem Orte der Welt, fern oder nahe, als ]vin zu schlachten, wahrend Geflügel in dem Lager und außerhalb desselben geschlachtet werden durste , , jedoch mit dem an gehängten Gebote , das Blut zu. b ed ecken. /Die Meinung der Rabbaniten, daß die angeführte Stelle des Lev. von geheiligtem Vieh zu verstehen sei und daß in der Wüste zwar die Schechitha der oberwähnten Thierarterr zu gemeinem Gebrauch verboten, die PTTP^ cibec erlaubt gewesen, wird wiederlegt. Es wird der Satz deducirt und im Gegensatz zu den Rabbaniten verwahrt, daß nach dem Einzug des Volkes in das heilige Land die Schlachtung der C^&Hp auf einen besondecn Ort restrmgirt und auch die Schlachtung der O'bn m -Jecusakm LIPO) und dessen Nähe verboten worden sei, wahrend sie ssonst in aller Welt erlaubt ist. . Die Entfernung von Jerusalem, in welcher das Schlachtung zu gemeinem Gebrauch gestattet ist, wird auf 2000 Ellen fixirt. Das sieben,be^.Eapitel.^---Einige--Weise haben/ nicht ohne Gründe, die.Schechitha im Exil ganz und gar verboten; Ahron erklärt sich jedoch für diejenigen, welche sie, mit Ausschluß des Thores Jerusalems und seiner Grenzen, erlaubt haben. Die .obige Distussion wird, mit Anführung der größten karaischen Autoritäten, weitergeführt, und mit folgenden resultatischen Satzengeschlossen: „Jeder, der die. Bestimmungen der Thora chinsichtlich der CP&Hp und s^N Übertritt, ist gleich dem, welcher über Blut isset. Dem Schlächter , welcher O^Np außerhalb des Tempelbezirkes, geschlachtet, wird es angerechnet, als ob er Blut vergossen. Ebenso, wenn einer die Bestimmung eines Thieres zum Brandopser ausspricht und er schlachtet es dann zu gemeinem Gebrauch, so ist es verboten, dmn die H^Hp ist an die Rede geknüpft, wie aus Lev. 27, 16 hervorgeht. Sagt einer z. B.: Das soll ein Sündopfer, ein Schuldopfer obec ein P.a ssah sein (denn obgleich das Passah seine, eigenthümliche Zeit hat, so kann es doch der Darbringer ln jeder beliebigen Zeit aussondern), so ist der Genuß verboten wegen der inhärirenden^ Nl^Np — ein Satz,-der während des Bestandes des Tempels seine Geltung harte. Wer an der auserwählten Stätte (I e ru sa le m) schlachtet, in einer Zeit, wo der Tempel nicht mehr steht, ist gleich dem, der über Blut isset, wie der Prophet, nachdem der. Tempel zerstört war, die Bewohner der Ruinen bezüchtigt, welche noch Opfer darbrachten: „Ihr esset über Blut (Ersticktes) und erhebet *) eure Augen k." (Ez. *) Ahron hat hier: während im biblischen Texte steht. Man könnte meinen, daß dieser Fehler dem Abschreiber zur Last falle, aber Ahron selbst ist in Cüirung der Bibelstellen äußerst sorglos,- und sein Gedächtniß trügt ihn 28