Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1840)
- Article
- Damaskus: Talmudübersetzung in Syrien unter Qualen ...
- Date
- 1840-05-30
- Page
- 169 (sequence 5)
- Language
- German
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169 entfernen, bevor sie es genießen. Summt es nun mit der Vernunft überein, daß sie einen Menschen opfern und sein Blut genießen sollten? Dies ist offenbar falsch; aber die alte Feindschaft einer allzumächtigen Person in Syrien gegen jedes Individuum unsers Glaubens verschafft einem solchen Jrrthum Glauben. Deshalb, Ew. Hoheit, kommen die achtbarsten Leute jenes Landes auf die Tortur; mit Schlägen ohne Zahl behandelt man sie; neu erfundene und sehr strenge Martern treffen den unglücklichen Stamm, und dies sind die Mittel, sie zum Geständnisse zu vermögen. Sicherlich konnten solche große Leiden ein falschen Geständniß aus einigen von ihnen erpressen; denn obschon es viele Männer giebt, die dem augenblicklichen Tod ins Gesicht sehen können, so giebt es doch nur wenige, welche die Tortur aushalten, und in Damaskus sind die Torturen größer,'als -sie je in der Welt gewesen sind. Schon haben bekanntlich Israeliten sich für schuldig erklärt und später ist ihre Unschuld erwiesen worden. Ueber hundert Kinder sind in den Gefängnissen aus Mangel an Nahrung umgekommen, denn das ist die Art, auf welche Gerechtigkeit an Ihr Volk in Damaskus ausgetheilt wird. Wir haben häufig vernommen, Ew. Hoheit, daß Sie viele Schreiben empfangen haben, nicht von den Hebräern in Damaskus, sondern von ehrbaren Anhängern Christi, denen das Gewissen durch solche Grausamkeiten verletzt wurde. Diese Briefe erklären die Hebräer für unschuldig und die Minister Ew. Hoheit für ungerecht. Die Consuln Oesterreichs und Dänemarks haben solche Nachrichten empfangen. Aber wir wollen nicht die theilnahmvollen Berichte erwähnen, die im Besitz unserer Glaubensbrüder sind. Ew. Hoheit, wir verlangen keine Gnade für unsere Glaubensbrüder — wir verlangen Gerechtigkeit, aber lassen Sie sie ihnen angedeihen von Ew. Hoheit, ihrem gerechten und strengen Vater. Ihnen allein hat Gott die Gewalt über dieses unglückliche Volk anvertraut, und Sie allein haben das Recht, sie zu beherrschen. Lassen Sie sie vor Ew. Hoheit bringen, sie verhören und gestraft werden, wenn sie schuldig, oder, wenn sie unschuldig sind, lassen Sie ihre Unschuld laut verkündigen. Es gilt eine alte Religion, welche man zu beschmutzen wünscht, und es scheint, Gott habe Ihnen einen noch größeren Ruhm aufbehalten— der Befreier einer unterdrückten Nation zu sein." (F. f.) U n g a r n. Pesth, 15. April (vgl. Nr. 16 u. 18. Fortsetz.) 10. Bikur Cholim, dessen edler Zweck, einheimische Kranke mit Geld und sonstigem Bedarf zu versehen. 11. Menachem Abel, dessen schöne Tendenz jedem Einheimischen während der gesetzlich geschäftslosen siebentägigen Trauer eines ihn betreffenden Todesfalls, den ganzen verhaltnißmäßigen Wochenbedarf zu geben. Und zwar werden laut Institution des Vereins — um keinen zu beschämen, jedem Trauernden, reich oder arm, zwei Büchsen ins Haus getragen, die eine ist verschlossen und leer, die andern offen und den pünktlichen Wochenbedarf enrhaltend; der Unbemittelte nimmt das Geld und wirst nur einige Groschen in die verschlossene leere Büchse, der Reiche, der es nicht nimmt, wirft das Ganze sogleich wieder in dieselbe und legt nach Belieben hinzu. Auch ist der Verein verpflichtet, eine Gesetzrolle in das Haus des Leidtragenden zu besorgen und zur Stunde des Gebets müssen, so es nöthig, immer abwechselnd zehn von dessen Mitgliedern in dessen Wohnung sich verfügen, um die zu demselben nöthige Personenanzahl voll zu machen. 12. Hachnasat Kallah, Verein zur Verheirathung armer Mädchen, da wird jährlich eine von den sich meldenden derartigen Individuen durchs Loos gezogen und diese erhält vom Vereine 200 Fl. W. W. 13. Sandekaot, der Verein der Gevatterschaft, dieser hat eine doppelseitig schöne und edle Bestimmung: bekanntlich gehört dieser religiöse Akt unter den ehrbarsten des religiösen Ritus, ist aber der damit verbundenen Accidenz-Ausgaben wegen an Synagogendiener, Cantor, Gevattergeschenk u. dergl. sehr erschwert und nur den Reichen zugänglich, so daß Unbemittelte sich fast nie einer solchen Ehre und zum Thei! Religionspflicht erfreuen können. Und wieder hat es für den Armen, dem ein Sohn, geboren wird, in einer großen Gemeinde, wo die Reichen wieder zu oft mit einer solchen Ehre belästigt werden, die Schwierigkeit, daß er oft von Haus zu Haus sich betteln und hausiren muß, ohne einen Gevatter zu bekommen. Durch diese Verbrüderung ist Beiden aus die ehrenvollste Weise abgeholsen. Der unbemittelte Vater geht in solchem Falle zum Vorsteher der Sandekaot, ein Mitglied der Gesellschaft wird durchs Loos gezogen und übernimmt die Gevatterschaft. Den Freitagnachtstisch, das Beschneidungsmahl und die Abgaben bestreitet die Vereinskasse. 14. Zedakah de Mata, Wohlthätigkeitsverein der Communität, hat den Bedarf der großen Synagoge zu besorgen und durchreisende Arme zu betheilen. Auch hierzu muß jeder Derheirathete eine jährliche Spende geben. 15. Malbisch Arumim, von welchem die Equipirung der Kinder armer Eltern , meistens Talmud-Tora-Schüler und von 3 zu 3 Jahren bestritten wird. 16. Chebrat Naschim, der Frauenverein, dessen Zweck, arme Frauen in Krankheitsfällen zu unterstützen, zu deren Wartung und Pflege weibliche Individuen zu stellen, und bei verstorbenen Frauen alles bis nach der Beerdigung Nöthige zu besorgen. Dann 17, 18, 19. Chebrat Bachurim, Mesanot und Malbisch Arumim, die Tendenz letzterer drei Vereine crzweckt die Erhaltung und Versorgung fremder armer Talmudjünger der Jeschibah, der Erstere giebt ihnen Wochengeld, der zweite täglich ein Brod und zur Winterszeit Morgens eine Suppe und versorgt die, bei der von der Gemeinde sixirten wöchentlichen Billetten-