Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1840)
- Article
- Konstantinopel: Zustände der Juden daselbst
- Date
- 1840-05-16
- Page
- 150 (sequence 2)
- Language
- German
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150 sich in die obere, auf der Anhöhe, und die untere am Meere gelegene theilt, ist das Judenquartier diesseits des Hafens, wie das geradegegenüber gelegene Balata das Judenquartier in der Stadt ist. Ehemals wohnten die Juden auch in der Gegend der Hauptmauth, als aber dort die Moschee der' Valide gebaut ward, wurde die ganze Colonie nach Chassköi verpflanzt, welches außer den hart am User gelegenen militärischen Anstalten der Regierung, ganz von Juden bewohnt ist, die sich meistens zur Sekte der Karaiten bekennen. Die Juden, wiewohl der größten Verachtung und dem Spotte, nicht'nur der Moslimen, sondern auch der Christen preisgegeben, bilden nichts destoweniger in der Hauptstadt eine Art von eigener Republik, welche nach ihren eigenen Gesetzen durch ihre eigenen Obrigkeiten regiert wird. Diese bestehen aus den drei obersten Rabbinen, deren immer einer den andern ersetzt, und einen Rath der Siebner, dessen Mitglieder ebenfalls für lebenslänglich gewählt sind, und welche den drei großen Rabbinen das Gegengewicht halten, Die Sieben und die Drei vereint, machen den gesetzgebenden Rath der Zehner aus, welche über alle Angelegenheiten der Nation entscheiden. Das Recht wird durch zwei Gerichtsstühle, deren einer zu Balata, und der ändere zu Chassköi seinen Sitz hat, mit geringen Gebühren gesprochen. Der Sold der Richter und der Rabbinen, die Kosten der Schulen, und die Unterstützung der Armen, sammt der jährlichen Steuer von 17,000 Piaster an die Admiralität, um sich vom Seedienste loszukausen, sind die Staatsausgaben dieser Republik, deren Finanzen durch einen, alle zwei Jahre erneueren Fünfer-Ausschuß verwaltet werden. Ein anderer Ausschuß von Vieren unterhält die Verbindungen zwischen den Juden der Hauptstadt und zwischen denen des gelobten Landes. Die Polizei und das Sittengericht wird von einer Art Polizeicommissare und Censocen gehandhabt, welche Regidor heißen /deren Jeder einem Viertel vorsteht, und welche die Uebertreter der Polizeigesetze mit Kerker und Stockstrafe belegen können (^ertusier, promenades pittoresqües des Constaminople, XVIL promenade). Die Höhen von Chassköi sind der allgemeine Begrabnißplatz der ganzen konstantinopolitanischen Judenschaft, sowohl von Balata und Chassköi, als von den Ortschaften am Kanäle. Jedes Grab ist mit einen» großen Steinblocke bedeckt, ohne weitere Verzierung und Inschrift. Dieses einförmige Gewühl erhöhter Steinblöcke giebt dieser Anhöhe einen besondern Charakter der Versteinerung, wodurch sich dieses Grabseld der Juden sehr unvortheilhast von den romantischen Cypressenhainen der Moslimen, und selbst in Vergleich mit Herdplatten Schwerfälligkeit armenischer Grabstätten noch sehr unvorcheilhast auszeichnet. Von allen Punkten der gegenüberliegenden , sieben Hügel der Stadt sichtbar, erscheint die mit Steinblöcken beschwerte Anhöhe von Chassköi, als eine versteinte Stadt,. als eine verödete Statte, deren Leben durch den Hauch eines tödtenden Fluches in Stein verwandelt worden ist. Wer die steinernen Wohnungen des Stammes Temud am rochen Meere nicht gesehen, mag sich -dieselben ungefähr so denken, und, wenn er unter diesen Steinmassen wandelt, sich wie die Pilger von Mekka, wenn sie durch jene versteinte Stadt eilen, die Ohren zuhalten, aus Furcht, daß die Trompete töne, und der^ Boden dröhne, daß die Steine schreien, daß die Gräber sich bewegen, und die Erde sich kreisend geberde, die Todten herauszugeben ins Leben, wie am Tage, wann (nach den Worten der 82. Sura, die Spaltung:) sich spaltet der Himmel, wann die Sterne sich zerstreuen, wann sich mischet der Meere Getümmel, wann - die Gräber ihre Todten ausspeien; in der Stunde, wo (nach den Worten der 101. Sura, die klopfende Stunde:) die Menschen wie Heuschrecken verstreuet vom Winde, die Berge gleich gekrampelter Baumwolle sind; am Tage des jüngsten Gerichtes, wo (nach den Worten der 75. Sura, die Auferstehung:) sich verfinstert der Mond, wo sich vereinigen Sonne und Mond, wo der Mensch sagt: Wo ist ein Ort, daß ich dahin mich flüchte vor dem Gerichte? Doch ist alldort kein Zufluchtsort." Frankreich. Pltvis, 27. April. Der Kampfer gegen die zarfatischen Briefe, Herr A. Crehange, hat so eben die dritte Lieferung seiner Seniiuelle Juive. als ein Schreiben an das Cahen'sche Archives Israelit es in Betreff der Reformen und bittre Bemerkungen über den 21. zarfatischen Brief, veröffentlicht. Die Zielscheibe aller Bitterkeiten, welche in diesem Buche so reichlich ausgeschüttet sind, ist Herr Zarfati, repräsentirt in 5pemi Terquem, wie Herr Crehange meint; aber wozu so viel Bitterkeit gegen einen Mann, dessen Herz vielleicht eben so glüht für das Judenthum, als das des Herrn Crehange, und wozu der stechende Rigorismus, wozu jene fast fanatische Verfolgung der synagogalen Vorurtheile von Seiten des Herrn Terquem, da doch jeder französische Israelit die Nochwendigkeit einer Cultrefocm einsieht. Dieses bittere gegenseitige Kämpfen verletzt schon seit lange die Gemächer der Wohlmeinenden, und in Deutschland wird man kaum den Fanatismus begreifen. Doch wir geben den Inhalt der Briefe speeiell an. Der 7. Brief, womit diese Lieferung beginnt, ist eine Beschwerdeführung gegen eine journalistische Aeußerung über Cahen^s Archives, die dieser Monatsschrift ein vorzügliches Verfolgen der Reformbewegungen zuschreibt. Herr Crehange spricht sich in diesem Schreiben. sehr bitter aus über das 8^eformgerede, nicht aber über die Reform selbst, über dje journalistische Behandlung der Religionsgegenstände, üb?r den herabsetzenden, judenfeindlichen, fanatischen Ton des