Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1840)
- Article
- Preßburg: Documente über die Emancipationsangelegenheiten
- Date
- 1840-05-09
- Page
- 147 (sequence 3)
- Language
- German
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für jetzt Genug sei, daß die Juden außer der ihnen ohnehin im großen Theil sreigestandenen Ausübung der sammtlichen Wissenschaften, schönen und nützlichen Künste, dieselben ungehindert ausüben dürfen sollen; dann a) daß die Abschaffung der Toleranztaxe stattsinde und daß ihnen die Pachtung Adeliger Güter zugelassen werde, da dieß" ohnehin nur in höhern Anordnungen so gegründet ist, und schon unter den Landes-Beschwerden und Postulaten sehr oft sollicitirt wurde, b) daß es Gesetzlich ausgesprochen werde, daß die Juden künftighin in allen Städten und Gegenden des Landes frei wohnen können, c) In sofern sie ihrer Geschicklichkeit nach tauglich waren, soll ihre Religion zu keinem Hindernisse dienen, in den Handwerkszünften und Handelsgesellschaften jeder Art ausgenommen zu werden; und so wie dieses soll auch (!) das gesetzlich festgesetzt werden, daß sie künftighin nicht allein Urbarial-Sessionen, sondern auch in den sammtlichen königlichen Frei- oder privilegirten Städten Grundstücke frei anschaffen können. — Da mit diesen Concessionen die Lage der Juden nach der Meinung der hohen Magnaten bedeutend verbessert wäre, glauben sie die hinsichtlich ihrer etwa im reichlicheren Maße zu geschehende Anordnung der künftigen Periode der Gesetzgebung zu überlassen. Weil indessen schon mit diesen Verfügungen die Lage der Juden in Ungarn gegen jene der in benachbarten Provinzen um so vieles günstiger wäre, daß man mit Recht besorgen könne, daß, um diese Begünstigungen zu genießen, sich zahlreiche arme Juden hierher drängen würden; — um also die hieraus zu entspringenden möglichen schädlichen Folgen zu beseitigen, glauben die hohen Magnaten für zweckmäßig, womit in der zu unterbreitenden Repräsentation die vollziehende Gewalt darauf aufmerksam gemacht werden möchte, damit in Bezug auf die ins Land einzuwandernden und sich hier ansässig zu machen wünschenden Juden, vorzüglich von Seiten der Jurisdictionen, außer der Moralität auch darauf eine besondere Rücksicht genommen werde, daß dieselben entweder durch Besitz irgend eines Vermögens oder gewisser Professionen, Künste und Wissenschaft dem Lande nützlich sein mögen. In diesem concentriren sich die Ansichten der hohen Magnaten über diesen Gegenstand, und bezweifeln nicht, die Löbl. Stände um die Annahme derselben mit freundschaftlichem Vertrauen aufzufordern. Das zweite Nuntium der Ständetafel hierauf, geschlossen den 6. April, lautet: „Die Stande hatten gewünscht, daß die hohe Magnatentafel den zugesandten Gesetz-Artikel angenommen hatte, wodurch die völlige Emancipation der Israeliten schon für jetzt ausgewirkt worden wäre. — Nachdem jedoch die hohen Magnaten in dem, was das Prinzip anbelangt, mit ihnen einverstanden, nur die Art der Vollbringung Stufenweise den Zeit-Umstanden angemessen voranschreiten lassen wollen, nehmen die Stande das Projekt der Magnaten als ersten Schritt zu dem Ziele, welches sie in ihrem Nuntinm sich auserkoren, an, mit dem Zusätze, daß die Bedingnisse für die einwandernden Israeliten nicht nur in der Repräsentation', sondern auch im Gesetzartikel ausgesetzt werden sollen. Uebrigens hoffen die Stande mit Zuversicht, daß die Zukunft die Gemeinnützigkeit dieses Schrittes beweisen und in dieser sich die klare Wahrheit jenes Satzes, daß nur der Bürger ein sewot glückliches als auch nützliches Mitglied der bücgl. Gesellschaft sein kann, gänzlich entwickeln wird. Gesetzartikel. Hinsichtlich der sich in."dem israelitischen Religionsverbande befindlichen wird beschlossen: 1) Die Toleranztaxe wird aufgehoben. 2] Die Israeliten können in allen Theilen oder Gegenden des Landes wie auch in allen Gegenden, Städten, und deren allen Theilen ohne Einschränkung wohnen. 3) Es ist ihnen erlaubt, adeliche Güter in Pacht zu nehmen und nicht nur Unterthans-Gründe, sondern auch in königlichen Freistadten städtische Gründe, in welchen Theilen der Stadt immer, auf ewig zu 'kaufen. 4) Sie dürfen hinsichtlich ihrer Religion in Errichtung einer Fabrik, in Betreibung eines Handwerks oder Handels unter keinem Vorwände gehindert werden. Die Wissenschaften und Künste, in deren Genuß und Gebrauch sie bis nun lebten, können sie auch fernerhin uneingeschränkt bethätigen. 5j Hinsichtlich der aus andern Ländern nach Ungarn kommenden Juden wird beschlossen, daß jeder durch glaubwürdige Zeugnisse zu beweisen schuldig ist, daß er entweder 1000 fl. E.M. besitze, oder in einer Wissenschaft oder einem Handwerke vollkommen bewandert sei. 6) Wird jeder mit diesem Gesetz in Widerspruch stehende Gebrauch oder Rathschlag aufgehoben und vernichtet. Das sind die Aktenstücke in Betreff der Judenemancipation in Ungarn, ehrenvoll für die Gegenwart und wichtig für die Zukunft; das nachwachsende Geschlecht und die Geschichte wird laut den unverderbten Sinn der Magyaren rühmen. . Aber nun ist auch an uns die Reihe, daß wir durch Wort und That beweisen, daß die magyarische Nationalität auch die unsrige ist! Die für unsere Zukunft höchst wichtige und bedeutenswerche Erscheinung ist unsere noch sehr junge Erziehungsanstalt, die kaum fünf Jahre besteht und schon die besten Aussichten giebt. Wie in viele Städten Deutschlands hatte auch bei uns anfangs die Anstalt in Pesth mit materiellem Mangel und fanatischen Gegnern zu kämpfen und zu ringen, und nui\ den unermüdlichen Bemühungen der Schulcommission, die aus den achtbaren Männern, wie Ullmann, Saphir, Eohen, Korn, Pollak, Kossowitz besteht, dem Eifer des Rabbiners und der aufmunternden Zusprache mehrerer hochgestellten Beamten zu verdanken. Es wäre nun zu wünschen, daß, bei dem jetzigen Aufschwung der magyarischen Nationalität viel, sehr viel aus den Unterricht in der ungarischen Landessprache verwendet wird.