Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1840)
- Article
- Preßburg: Documente über die Emancipationsangelegenheiten
- Date
- 1840-05-09
- Page
- 146 (sequence 2)
- Language
- German
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146 aus dem Reiche der übrigen Einwohner des Landes, täglich verhöhnt von ihnen, bemühet sie sich den Händen dieser jene irdischen Güter zu entreißen, deren Sammlung sie ihrer bürgerlichen Stellung zusolge für die einzige Aufgabe ihres Lebens zu betrachten gezwungen ist. Fremd, ausgeschlossen von bürgerlichen Rechten, belastet mit dem Andenken tausendjähriger Verfolgung, ist es kein Wunder, daß sie aus dem Wege des Fleißes und der Einigkeit bis jetzt nicht nur ihr Dasein erhalten, sie konnte sogar, triumphirend über alle Hindernisse und Beschränkungen unter den übrigen Klassen, sich ein Uebergewicht verschaffen; ist es also nützlich, daß sie in Zukunft wie bis jetzt isolirt bleiben von dem öffentlichen Interesse? Diesem, auf dem Felde des Handels lautlos aber mit tiefer Erbitterung geführten Kampfe, diesem isolicten Zustande ein Ende zu setzen, verlangt das Interesse des Staates; die Stimme der Menschlichkeit mahnt, die jüdische Bevölkerung zu versöhnen mir dem Vaterlande, in dem sie lebt. Die Gerechtigkeit befiehlt, ihnen jene Rechte zu geben, die jedem Bürger gebühren, der die öffentlichen Lasten trägt. Es werde der Judenschaft jene Quelle des bürgerlichen Erwerbes geöffnet, es werde geöffnet für sie jeder Weg des Fleißes und der Industrie, und von selbst schmilzt ihr Interesse mit dem Interesse ihrer übrigen Mitbürger zusammen, denn sie steht dann unter dem gleichen Schutz des Gesetzes. Es 'möge aus dem Gefttze die entwürdigende Benennung gestrichen werden, es möge die erniedrigende Verordnung der Administration aushören, die den Juden aus dem Kreise der übrigen Staatsbürger verweisen, er möge nicht als Fremder, als Eindringling betrachtet werden, als feindlicher Bestandtheil des Staates, der ihn fürchten muß, und er wird jenes Gesetz lieben, welches sich seines verlassenen Zustandes erinnerte, lieben jenen Staat, der ihn seinem frühern traurigen Schicksale entriß, und gleich seiner übrigen Kinder in seine Arme schloß; möge man ihnen Rechte geben, möge man ihnen den Weg öffnen zur äußern Auszeichnung der Wissenschaft und der Tapferkeit, es höre alle außergewöhnliche Besteuerung auf, und er wird nicht aus Zwang, sondern freiwillig auch fein Mur dem Vaterlande und dem Schutze jener Gesetze opfern, welche nicht nur gerechc, sondern auch wohlthang gegen ihn sind, wahrend in seiner jetzigen Stellung weder sein Interesse eins ist mit dem der übrigen Bürger, noch seine Gefühle gegen das Vaterland oder die Gesetze, die er vercheidigen soll. Die im Lande wohnenden Juden nicht als fremdes, sondern als ein religiöses Volk betrachtend, das wegen seines Glaubens von allen bürgerlichen Rechten ausgeschlossen ist, glauben wir auch, daß der siegende Geist der Aufklärung schon jetzt größtenrheils im socialen Leben jene Scharten ausgleichen, oder doch nach und nach sie gänzlich ausgleichen werde, die in dem langen Lauft der vorigen Jahrhunderte Dorurtheile dem gegenseitigen Wohlwollen zwischen Juden und Christen schlugen, doch muß erst der Grundstein dazu gelegt werden. Die Gesetzgebung muß das große Wort der Versöhnung aussprechen , und dieses Wort ist das B ü rg e r recht. In' jenem Gesetze daher, welches wir in dieser Hinsicht geben wollen, wünschen wir 2 Punkte festzustellen. 1) Daß die Toleranz, welche ohne Mitwirkung der Stände eingeführt, und'ohne Einfluß der Gerichtsbarkeiten des Landes eingetrieben wurde, weder mit den Begriffen vom Staate im Allgemeinen, noch mit der Constitution des Landes insbesondere vereinbar sei, und abgesehen davon, daß sie eine Erinnerung der Judenverfolgung früherer Jahrhunderte ist, und den Grundsätzen einer rationellen Besteuerung widerstrebt, deren einzige Grundlage der bürgerliche Nutzen ist, demzufolge wünschen wir, daß die sogenannte Toleranztaxe aufgehoben werde. 2) Allgemeine Rechte Staatsbürgerrechtes welche nicht privilegirte Rechte sind, weniger zu geben als diese, hieße nur die Fesseln der Duldung lockern, erleichtern den materiellen Zustand der Juden, doch würde dadurch jener Zweck nicht erreicht, den wir bei der Gesetzgebung zu erreichen streben, den nämlich, daß das Interesse der Juden mit dem allgemeinen Interesse des Staates verschmelze. Wir wünschen es daher auszusprechen, daß die Juden aller Rechte der Nichtadeligen theilhaftig werden. Indem die Stände die Repräsentation und Gesetzesvorschtag über diesen Gegenstand den Herrn Magnaten mittheilen, bitten sie Seine k. k. Hoheit und fordern die Magnaten vertrauensvoll auf, daß sie^dazu beistimmen, und das Ganze Se. Majestät unterbreiten mögen. Gesetzartikel über die Juden. Die jüdische Religion wird in Zukunft für eine im Lande angenommene erklärt, und hinsichtlich ihrer Gläubigen angeordnet/ tz. 1. Die Toleranztaxe wird abgeschafft. §. 2. Die Juden werden aller bürgerlichen Rechte der übrigen Unadelichen des Landes überall unter dem Bereiche der ung. heiligen Reichskrone theilhaftig gemacht. Das Nuntium der Magnatentafel, welches dieses der Srändetafel erläutert, tautet: Die hohen Magnaten würdigen in vollem Maße jenen edlen Vorsatz, welcher in den Löbl. Ständen die Motivirung dieses Gegenstandes zur gesetzlichen Verhandlung hervorbrachte, und auch sie selbst nähren den sehnlichsten Wunsch in ihrem' Busen, daß die jüdische Nation durch die vortheilhastere Begründung ihrer bürgerlichen Verhältnisse, an die Landes-Constitution und den Staat mit engeren Band-.n gefesselt werde; da jedoch, um dieses wie immer heilsame Ziel zu erreichen, nur die zur stufenweisen Entwickelung dienenden Mitteln, die rathsamsten und kräftigsten wären, haben die hohen Magnaten jetzt noch nicht für erwünscht gefunden, über dies Schicksal dieser Volks-Classe in einem so ausgedehnten Sinne, wie es durch die Löbl. Stande vorgeschlagen wird zu verfügen, und glauben, daß es