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Der Orient · 1840-05-02 · 18 (2.5.1840) · p. 273

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Journal
Der Orient
Volume
1840
Issue
18 (2.5.1840)
Article
Dine Schechita von Ahron ben-Elia dem Jüngeren
Date
1840-05-02
Page
273 (sequence 1)
Language
German
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Literaturblatt des Orients. Berichte, Studiert rerrd Kritiken für jüdische Geschichte und Literatur. JVi 18» Leipzig, den 2. Mai 1840» Zur Kenntnis des Karaismus. Dine Schechita von Ahron ben-EUa dem Jüngern. (Forts.) — lieber den Judeneid, von S. I. Rnpaport, als Antwort an das hochlöbl. gattiziscbe Landesprasidium. — Literarische Analekten. Heber einige sefardische unbekannte Dichter v. Dr. Carmoly. Ueber den angeblichen Grabstein des Isaak Sangari mitgelheilt. v. Milsahagi. — Nothwehr gegen drei Necensenien von Dr. Delitzsch. — Bibliographie für jüdische Philologie. — Literarische Ankündigungen. — Rine Scliecliita von Ahron Ien°°Glirr hem Inngeren» (Fortsetzung.) Erstes Schaar. Das erste Capitel handelt über die charakteristischen Merkmale (D'OD^D) der reinen und unreinen Thiere in sich selber und über die äußern legalen Umstande/ durch welche die Schlachtung eines Thieres zu gemeinem Gebrauch eine verbotene wird. Die Kennzeichen der viersüßigen reinen Thiere, deren Zahl, den Weisen zu Folge, auf die 10 in der Thora genannten (3. zahme und 7 wilde) beschrankt ist, sind lediglich das Wiederkauen und die durchspaltenen Klauen; die andern von den Rabbaniten angenommenen Reinheitsmerkmale beruhen auf einer willkürlichen wahrheitswidrigen Begrenzung (rte^H). Die von den Rabbaniten für das reine Geflügel erforderten Gattungskennzeichen sind der Thora nur angedichtete Abstraktionen. „Bei der Unvollkommenheit der im Exil übriggebliebenen Sprachkenntniß ist eine vollständige Kenntniß der reinen Arten des Geflügels nicht möglich; nur die Namen einiger reinen Vögel sind aus der Schrift, andere durch Ueberlieferung bekannt (n&'rpn wie QW (Tauben), nnin (Sucttln), "bw (Wachtel), Klip (Rebhuhn), CP-ms* 1)/ (Hähne), cwm (Gänse) > alles 1) Die rabbanitischen Ausleger verstehen fast einstimmig: gemästetes Geflügel, spec. Hähne. Der Targ. hat ftDiW ft SW, versteht also nicht spec. Gänse, wie Gesenius im Lex. meint. Der Samar. hat Lev. 11, 17 gar für einen der 24 unreinen Kögel. Nach einer Erklärung in Lev. Rabba ist ein reiner besonders delikater Vogel aus der Berberei zu verstehen , vielt, der T r u t h a h n. Zweifelhafte ist verboten. Die Weisen haben erklärt, daß die Dinge in drei Classen zerfallen: 2in (das Pflichtnothwendige), (das Verbotene) und TW (das Passirliche oder Zulässige).'^) Was zwischen IDft und TW schwankend ist, gilt nach dem Grundsätze der Erschwerung ihnen für 1!)Dft, wie in den Ehe- und Speise- Verboten. Worin sich 2)n und TW mischen, das gilt nach demselben Grundsätze für -in, z. B. wenn ein l’DI) unter eine Heerde kommt, so werden alle heilig. Worin sich hingegen IIDft und -ID mischen, das gilt nicht für 2inn mmn, wie z. D. wenn ein!Tj 11 sich unter eine Heerde mischt, ist es verboten, alle zu tobten, obgleich die Tödtung des IM IW Pflichtnothwendigßeit ist; das Essen derselben aber ist verboten, weil IIDft mit TW zusammenkommt. Ist es daher zweifelhaft, ob ein Vogel rein oder unrein fei, so ist es pflichtnothwendig, sich des Essens desselben zu enthalten. Alle hingegen, deren Namen aus Sprachübereinkunst (DEODI bekannt ist, und die unter den verbotenen nicht aufgezahlt werden (20 in Lev., 21 in Deuter.), sind erlaubt, wie z. B. ^in (der Hahn), dessen Name ein herkömmlicher (0DD1D) in unserer Sprache ist/' Hierauf zählt Ahron die andern Ursachen auf, wodurch die Schlachtung und der Genuß eines Thieres unerlaubt wird, die besondere physische Beschaffenheit, das moralgesetzliche Verbot, die heilige Bestimmung, die Zeit von der Geburt au; auch der fre igelasse n e Vogel des Aussätzigen ist verboten und wird von den Rabbaniten fälschlich für erlaubt betrachtet. Das zweite Eapitel handelt das Verbot ab, ein Thier und eins seiner Eltern (niDI OJJ IpJJH) an nem Tage zu schlachten, welches in der größten Strenge sixirt und detaillirt wird. Das Pronom. IfTift (Lev. 2) Entsprechend den arab. 18

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