Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1840
- Issue
- 17 (25.4.1840)
- Article
- Ueber den Judeneid
- Date
- 1840-04-25
- Page
- 264 (sequence 2)
- Language
- German
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265 Ueber den Judeneid v. S. I. Rapaport, an das gallizische^ Landespräsidium. 266 mehr diese wie unsere eigenen Glaubensgenossen behandeln müssen. — Dieses wird auch ein jeder zugeben, der es nur weiß, daß, nachdem die Mischna und der Talmud geschlossen waren, gar keine neuern'Gesetze mehr gegeben werden konnten, die später« Gesetzbücher also nichts anders als blos systematisch geordnete Sammlungen aller in jenen Werken zerstreuten Vorschriften sind. Nun haben aber zur Zeit der ersten Mischna - welche bereits ungefähr 150 Jahre vor der Zerstörung des Tempels auswendig gelehrt, wiewohl viel spater geordnet und niedergeschrieben wurde — noch gar keine Christen existirt, und dieselben waren selbst zur Zeit des Talmud (der nur ein bloßer Commentar der Mischna ist) besonders in Babylon, wo der Talmud gesammelt wurde, noch ganz ohne Einfluß, und blos eine kleine, sogar verfolgte, durch erdichtete Beschuldigungen ähnlicher Art von den Heiden martyrisirte Secte, keinesweges aber als selbstständig abgesondertes Religionsvolk betrachtet. — Im ganzen Tractat der Mischna und des Talmud, welcher genannt wird Aboda-Sara, und blos vom Götzendienste handelt, werden ganz deutlich und mit Namen manche Festtage, als: Calendae und Saturnalia (fol. 8. col. 1.), und Götterdienste der Griechen und Römer, wie: die Verbrennung und Vergötterung der verstorbenen Casare (ebendaselbst), ferner die Gottheiten selbst, als: Aphrodite (fol. 44. col. 2.), Mercur (fol. 49. col. 1.), mitunter sogar eine Egyptische, als: Serapis (fol. 43. col. 1.), Sonnen-, Mond- und Drachenbilder (fol. 42. col. 2.) genannt, man sinder aber dort nirgends eine Spur vom Christenthume, weder vom Gottesdienste der Christen, noch von ihrer Verehrung der Heiligen. Sollte jemand aus Mißverständniß etwas von den letztern dort zu finden wähnen, so ist es leicht ihn seines gröblichen Jrrthumes zu überweisen.— Es ist nun klar, von welchen Akum, Nochri rc. die Mischna, der Talmud, und alle auf denselben sich gründenden Nachfolger (unter welchen auch der Verfasser des Choschen Ha-Mischpat gehört) sprechen. — Daß aber letzterer von Gesetzen handelt, die zu seinen Zeiten nicht mehr anwendbar waren, rührt von der bekannten Aengstlichkeit aller später« Nabbinen her, alles im Talmud Vorhandene wieder zu geben, und nicht das Haarkleinste davon auszulaffen. Aus dieser Ursache hat der hochgelehrte Maimuni sogar die Gesetze aller Opferdienste im Tempel und der Verunreinigung der Gefäße mit vielem Fleiße systematisch geordnet. — Der Verfasser-des Choschen ha-Mischpat hat diese zwar, als in unfern Zeiten ganz unüblich, übergangen; indem er aber die talmudische R e ch ts l e h r e, welche er zu se i n e r Z e i t noch für anwendbar hielt, ordnen wollte, hat er wieder nichts auslassen wollen, was im Talmud über ihr, selbst schon unanwendbares nur irgend vorkömmt; besonders da er vielleicht glauben mochte, daß in irgend einem Lande, ,.wo Israeliten wohnen, sich noch wirkliche Götzendiener finden möchten, wiewohl selbst auf diese nicht alle Vorschriften der Lebensverhaltung mit ihnen in urrsenn abhängigen Zustande paffen werden. — Jndeß kann ich seyerlich versichern, daß solche Stellen in den spätem Gesetzbüchern '.von jedem Schriftgclehrten, eben so wie 'die Opfer- und Reinigungsgesetze im Maimuni blos mechanisch, wie jedes Forschen der Alterthümer, ftudirt werden, ohne an eine Anwendung derselben auch nur denken zu uvollen. Ich kann dieses um so zuverlässiger betheuern, da dieses bei mir selbst der Fall war. Man ließ mich studiren, und ich studirte diese Vorschriften des Wissens wegen, und wußte es sehr gut, daß sie nicht mehr practicable sind, daß es keine Akum mehr giebt und daß wir keinen eigenen Staat mehr ausmachen, u. s. w., und so werden diese Vorschriften ganz gewiß jedem Student der Talmudischen Bücher Vorkommen. Nach diesen vorläufigen Bemerkungen, will ich nun zu zeigen versuchen^ wie selbst gegen jene Völker, die an keine Offenbarung glaubten und ordentliche Götzendiener waren, die ihre andersdenkende Unterthanen mit Härte und Grausamkeit bis aufs Blut verfolgten — wie die grausamen Hinrichtungen vieler gelehrten Talmudisten, blos weil sie tugendhafte Gelehrte waren, und andere Opfer ihrer Intoleranz zeigen — sich dennoch im Talmud viele wohlwollende Meinungen finden. Rabbi Akiba, der, neben vielen andern Schriftgelehrren, in seinem grauen Alter selbst als ein Opfer der römischen Tyrannei siel — verbietet in öffentlichen Predigten die Zueignung des Eigenthums anderer Völker auf unerlaubte Weise, selbst wenn der Heide sich irret oder verrechnet (Baba Kama 113b nach der wahren Auslegung der Tosefot und., Maimuni im Commentar zu Kelim Abschnitt 12 Mischna 7. wo er sich in der moralischen Anwendung dieses Satzes weit herauslaßt).— Dieser Rabbi Akiba sagte auch den sehr humanen Spruch: O, wie theuer ist der Mensch, da er in Gottes Ebenbilde erschaffen wurde!" — worunter er die Menschen aller Völker versteht, nach der wohlgegründetcn Erklärung des Tosefot Jom-tob zu dieser Stelle (Sprüche der Väter 4. Abschnitt 14. Mischna). — Derselbe erklärte auch für gültig bei den jüd. Gerichten alle Akren und Urkunden, die von Gerichten anderer Völker herstammen (Gictin 11. b.). — Diesem Ausspruche stimmte auch Samuel bei (Baba Batra 55. a.), und dehnte ihn noch weiter aus, -mit dem im ganzen Talmud, und von der gesummten Israelitischen Nation als Gesetz angenommenen Grundsatz: „daß jedes Gesetz von , irgend einer Regierung in Rechtssachen, bei den Israeliten als vollgültiges Gesetz betrachtet1 werden muß (Gittin 10. d.). Dieser Ausspruch allein, welcher bis jetzt fest und in voller Kraft besteht, und in dem fraglichen, für verderblich ausgegebenen Choschen Ha-Mischpat an sehr vielen Orten eingeprägt wird, ist hinreichend, die Gegner unserer Religionsbücher fzum Schweigen zu bringen. Da nämlich alle jetzige Regierungen jede Verletzung eines Ncbenmenschen, ohne Unterschied der Religion, in ihren öst'cntlichen Gesetzen verbieten, so müßte dieses Verbot schon blos jenes Ausspruches wegen, von den Israeliten als bindend betrachtet werden, selbst wenn ihre eigenen Gesetzbücher kein sol- 'chcs Verbot enthielten, welchesaber keinesweges der Fall iss, wie wir bereits erwiesen haben, und noch erweisen werden. — l Dieser Samuel verbietet auch die bloße Irreführung eines