Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1840)
- Article
- Leipzig: zur Geschichte der Juden in Sachsen
- Date
- 1840-04-18
- Page
- 121 (sequence 2)
- Language
- German
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121 „damit den verschiedenen., G l a u b e n §,p a r t Heien, (so nannte, man .die durch'ein Band des Glaubens vereinigten Israeliten, welche sich etwa durch.verschiedenen Gesang, . Dialekt höchstens 'durch ein Gebet oder eine Orgel von einander unterscheiden)- kein Gewissenszwang auferlegt werde", eine Ausnahme dieser Gesetze. - Die. .wenigen, meist in der Fassung begründeten Differcnzpunkte, wurden nach: Verständigung der Deputationen beider Kammern beigelegt, und das Ganze (ständische Schrift von 29. Apr. 1837) der Regierung vergelegt.^ Hierunter waren aber auch von der alle Ehrenpunkte scharf berücksichtigenden zwei Le n K a m m.e r auf allgemeine seit 1751 eingeführte Abgaben von den Begräbnissen der Juden zu Dresden und . die an die Geistlichkeit zu . Leipzig zu. entrichtenden, mehr dem Namen . nach noch bestehenden Stolgebühren aufmerksam gemacht und die Abschaffung derselben beantragt worden. Jetzt aber lag die weit größere Frage über die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten vor..: Man sollte die Früchte der Saat ernten,, welche.die. letzte Ständeversammtung gestreut hatte. Aber die Art schon, wie dieses geschehen,.- ließ , nicht den reichsten Segen hoffen. Daß jedoch diese Frucht , so spärlich aufkommen . und jedes entgegengesetzte Bemühen verkümmert werden sollte, daran zweifelte .Jedermann. Und dennoch geschahes! In mehreren Sitzungen, deren erste am- 20. Apr. 1837 statt! fand, entschied der Berichte der e r st e n K um m e r im Allgemeinen ffür den Gesetzentwurfs die Lauheit aber, mit welcher er.' dieVertheidigung desselben durchfühcte und den Motiven beistimmte, die alte Berechnung der Vortheile und Nachtheile und die stets wiederholte Erinnerung,, daß die von der letzten,Versammlung gegebene Erklärung, in . deren Fußtapsen das Gesetz getreten wäre, beobachtet werden müßte, dazu jenes oft spaßhafte Intermezzo des oben angeführten Abgeordneten,. an dem, wie an einer Klippe, jeder Versuch, scheiterte, die Bedrängten-weiter zu fördernaltes dieses ließ nichts Gutes ahnen, und wer von . denmitunter geschehenen Aeußerungen abstcahirte konnte das Resultat leicht errathen. Daß die Darstellung des Christenhasses bei dem Juden, der aus mittelalterlichen-Romanen entnommene 'Ausdruck Goi im Munde jenes Mitglieds, welches die Bedeutung, des Talmuds für den Juden höher stellte als die der Bibel, und durch Stellen des deutschen Lamennals seine Meinung bekräftigte, — das mußte manchen Hörer, auch, die Kammer, wie es schien, staunen machen; besonders, da er ansühcte, bei dem Juden sei Ungleichheit vor dem Gesetz, und sie eine Schmarotzerpflanze an dem christlichen Lebensbaum der Industrie nannte. Aber konnte es auch den Juden nur gleichgültig sein? — Nein, war er ungebildet genug, um Religionshaß noch fühlen zu können, er. hatte ihn aus diesen Reden gesogen, Auch die Kammer fühlte sich durch dergleichen Aeßerungen nicht erbaut. Andere Redner legten in die Wage des Menschenrechts als! Gegengewicht die Bemerkung, daß die Juden den harten Aroeiten, besonders der des Holzhauens abhold wären, wozu selbst dem Stadtarchive Anekdoten entlehnt wurden. Jener, im Entwürfe angeführte „möglichst'freie Weg" schien einem Mitglieds zu weit zu führen und daher erst der Zukunft überlassen werden zu müssen. Beschränkungen anzunehmen, sei man. theils der Masse von Staatsbürgern, .theils selbst dem. Vortheile der jüdischen Glaubensgenossen schuldig. Von Einigen wurde erwähnt, wie man doch nicht den Städten Dresden und Leipzig allein jene Last aufbücden sollte. Man stimmte also den ersten Artikeln des Entwurfs bei, und folgerte daraus, daß es consequent wäre, die nur für zwei Städte hinzukommende Anzahl von Gewerb- und Handeltreibenden zu beschränken. Daher fand man die Hindernisse noch nicht vollzählig, und fügte zur Ausschließung vom Halten einer Apotheke, von Gast- und Schenkwirthschaften und von dem Buchhandel noch , das Verbot des Viehhandels und der Branntweinbrennerei hinzu. Wahrend man ihnen den Trödel- und Schacherhandel entzog (mit Ausnahme der Fälle, wo die Regierung besondere Concesflon hierzu ertheilen würde) und den Klein- und Ausschnitthandel untersagte, fügte man den erlaubten Gewerben das Grosso- und Wechselgeschast nur unter der Beschränkung hinzu, daß. jedesmal die höchste Erlaubniß dazu eingeholt werden müsse; auch dürfe die Zahl der jüdischen Meister-das Verhaltniß der jüdischen zur christlichen Bevölkerung überhaupt nicht überschreiten. Gewiß nicht die besten Mittel, um entzweite Gemüther zu befreunden! Aber die größte Schmähung waren die in verschiedenen Reden enthaltenen Motive: man bezwecke eine genaue Beaufsichtigung der Juden durch die Staatsbehörde! So lautete der Urtheilsspruch, welcher, nicht etwa die 800 von ihren Mitbrüdern mit scheelen Blikken betrachteten Individuen, nein! die Versammlung selbst beleidigte, wo man dem Geiste der Verfassung gemäß sich zur hohen Sphäre der Freiheit erheben sollte, wo man, wie in mehreren Ständeversammlungen, . den Wunsch aussprach, beim Bundestag die Aufrechthaltung des Hannoverschen Staatsgrundgesetzes, von der Regierung nach Kräften unterstützt zu sehen! Daß diese. Beschlüsse der jüdischen Bevölkerung nicht gleichgiltig sein konnten, war die erste Folge derselben. Nicht sie selbst, der Geist, welcher in ihnen wehete, dörrte die Blüthen, deren lang -gehoffte Früchte eine kommende Jahreszeit zur Reife bringen sollte. Aber umsonst, fast ganz umsonst waren die bei der zweiten Kammer deshalb g-ethanen Schritte. Umsonst dieam 8. Juni von den Aeltesten und von demMendels.sohnvereine eingereichten Vorstellungen. Hatte ja jenes angeführte Mitglied der ersten Kammer diese für wissenschaftliche Veredlung sowohl als auch für vermehrte nützliche Thatigkeit so verdienstvoll und rastlos wirkende Gesellschaft nur für eine Verbindung erkannt,