Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1840)
- Article
- Posen: Geschichte der Gemeinde ...
- Date
- 1840-03-21
- Page
- 95 (sequence 2)
- Language
- German
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95 mit einem Schreiben, in welchem er das Unzweckmäßige solcher Nachgiebigkeit mit allem Haß gegen das jüdische Volk schilderte und außerdem mehrere Klagepunkte gegen diese Spötter und Verächter der . christlichen Religion auszahlte. Die Abgesandten legten ihre Klagen dem Könige mündlich vor, und erlangten von demselben wirklich einen Befehl, der den Juden untersagte, sich in den Posener Vorstädten ansässig zu machen. — Ein Beweis für die Bedeutsamkeit dieses Streites ist, daß zur Feier dieses über die Juden erlangten Vortheits der ganze Magistrat mit allen Zünften und dem gesammten Volke sich in der Jesuiter-Kirche versammelten und dort dem Himmel ihren Dank abstatteten. — In der That war aber damit noch wenig gewonnendenn der Kampf der Stadt Posen mit den Juden dauerte fast ununterbrochen bis zu Ende der Regierung Wladislaus J V. fort. Obgleich nun auch in dieser Zeit die Juden, mit Hülfe ihrer mächtigen Vermittler, noch manches Vorrecht gewannen und manchen Vortheil über die Christen davon trugen, so verstanden diese es doch immer wieder, sie im Zaume zu halten, und das Drückende ihrer abhängigen Lage sie gerade dann auf das Empfindlichste fühlen zu lassen, wenn die Juden sich schon zu den größten Hoffnungen berechtigt glaubten. Als aber feit der Regierung Johann Kasimir's die Zerwürfnisse des Vaterlandes auch auf die Stadt Posen ihren verderblichen Einfluß ausübten, als häufige Ueberfälle der Feinde, Pest, Verarmung und Verminderung der Einwohnerzahl die Aufmerksamkeit der Stadt von dem innern Feinde ablenkten, da erhoben die Posener Juden ihr Haupt und entrissen den Christen allen Handel und allen Erwerb. Mehrmals versuchten zwar nach Wladislaus dem IV. die Christen ihr angestammtes Recht zu behaupten, doch nimmer gelang es ihnen, den Inden ihre Vortheile wieder zu entziehen, welche kühn sich auf die Aussprüche der Könige beriefen, unter denen namentlich Johann!!, und Johann UL. die Juden sehr begünstigten. Ja es war schon dahin gekommen, daß es im Interesse der polnischen Könige liegen mußte, die Juden in ihrem Verkehr nicht zu stören, denn von den polnischen Bewohnern Posens war bereits aller Handelsgeist gewichen, oder wohl richtiger: er war der unleugbar großem Industrie und Betriebsamkeit der Juden erlegen, die-allein vermögend waren, durch den Besitz des fast ganzen National-Vermögens den Handel aufrecht und in regem Schwünge zu erhalten. — Im Gefühle ihrer auf immer erlittenen Verluste ergrimmten die christlichen Einwohner Posens immer mehr gegen die Juden und suchten sich auf alle erdenkliche Art an ihnen zu rächen. Oftmals noch überfielen sie die Wohnungen und Bethäuser der Judenselbst ihrer Gräber schonten sie nicht und beschuldigten sie häufig des Kinderrüubes. So verscholl im Jahre 1736 der 3- bis 4jahrige Sohn eines Bürgers und. erst nach 2 Monaten des sorgfältigsten Suchens fand man den Leichnam beim Dorfe Gorczyn. Alsbald verbreitete sich in der Stadt die Nachricht, die Juden hätten ein Christkind gestohlen, um dessen Blut auszufangen, welches, nach dem Wahne des Pöbels-, die Juden zum Bestreichen der'Augen ,ihrer blindgeborenen Kinder brauchen, wodurch diese das Gesicht erlangen. Das Volk überfiel die Juden und es wäre zu den blutigsten Austritten gekommen, wenn der Magistrat nicht die kräftigsten Mittel zur Unterdrückung des Aufruhrs angewandt hätte. Das konnte er aber nicht verhindern, daß die Christen einen Prozeß gegen die Juden wegen des Kinderraubes anhängig machten. Die mit der größten Genauigkeit durchgeführte Untersuchung erwies die gänzliche Unschuld der Juden an einem so fluchwürdigen Verbrechen. Um jedoch ähnlichen Fällen für die Zukunft vorzubeugen, erließ August III. im Jahre 1749 eine Vorschrift für die Juden ungefähr folgenden Inhalts: \) Die Juden sollen alle und jede nähere Gemeinschaft mit den Christen zu vermeiden ssuchen, und wenn man einen Juden erblicken würde, der ein Christenkind an sich lockt oder dieses freundlich behandelt, so solle der Jude, wenn das Kind verloren geht, ohne alle Rücksicht als Mörder desselben angesehen werden. 2) Die Juden sollen sich in ihrer Straße halten und durch eine auszuführende Mauer von den Christen getrennt werden. 3} Keinem Juden soll es gestattet sein, einen christlichen Diener, oder eine christliche Magd oder Amme zu halten. 4) An Sonn- und ' Feiertagen darf kein Jude mit Maaren auf dem Markt oder in den Straßen einhergehen, bei Gesangnißstrafe und Konfiskation seiner Waaren. 5) Wenn die Synagoge einen Arzt oder Chirurgen besoldet, so muß sie diesem untersagen, Christen zu heilen, zur Ader zu lassen, Gebärenden beizustehen, oder überhaupt Rath zu crtheilen; bei Gesangnißstrafe und Vertreibung aus der Stadt. 6) Die Juden sollen keine Diebe, Mörder, Tempelräuber und dergleichen Böftwichter beherbergen und von solchen Leuten keine Sachen an sich bringen, sondern im Gegentheil sollen sie von einem verdächtigen Verkäufer dem Magistrat sogleich Anzeige machen. In wiefern die Juden biefen Vorschriften nachgekommen, oder ob im Ueberrretungsfalle der Magistrat Kraft und Ansehen genug hatte, sein Recht geltend zu machen, laßt sich nicht Nachweisen. Als man aber im Anfänge des 18. Jahrhunderts die Juden vor die Konsistorial-Gerichte zu ziehen begann,, erwirkten sie dagegen im Jahre 1703 bei dem Bischof einen Erlaß, nach welchem sie in durchaus keiner Religionssache vor ein geistliches Gericht berufen werden durften. — Im Jahre 1779 fand eine zur Wiederherstellung der guten Ordnung eingesetzte Commission die Stadt in anhaltendem Kampfe mit den Juden. Da ihre Absicht daraus hinausgmg,