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Der Orient · 1840-02-08 · Heft 6 (8.2.1840) · p. 48

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 6 (8.2.1840)
Article
Krzeminiec: Aktenstücke aus der polnischen Geschichte
Date
1840-02-08
Page
48 (sequence 3)
Language
German
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48 gegeben würden, erdachte er, um wenigstens für die Wohlfahrt der Kinder zu sorgen, einen Plan, der zwar der Gesinnung und Absicht nach löblich (!), aber der Ausführung nach unbillig und ungerecht war: er befahl nämlich, daß die Kinder der Juden, die noch nicht das .14. Jahr überschritten hatten, ihren Ettern entrissen, ihnen aus dem Gesichte entrückt und in der christlichen Religion unterrichtet würden. Hier. Oso r i us bekennt Fol. 14. offen, daß diese Handlung ungerecht gewesen sei, indem Christus von dem Menschen ein freiwilliges, nicht ein gewaltsam erzwungenes Opfer verlange, und keineswegs wolle, daß dem Geiste Zwang angethan, sondern vielmehr, daß der Wille zum Trachten nach der wahren Religion freundlich gelockt und eingeladen werde. So nennt auch Joh. Mari an a (Histor. Eispan. XXVL 14. XXVII. 5) jenen Beschluß einen tyrannischen und von den Gesetzen und Einrichtungen des Christenthums himmelweit abweichenden. Mit Unrecht, sagt er, zwingst du die Leute zur Uebernahme des ChristeMhums und beraubst sie der Freiheit des Himmels in einer hochwichtigen Sache, die der freien Wahl eines jeglichen anheimgestellt ist; es ist und bleibt ein schweres Vergehen, und auch Kinder dürfen zu diesem Zwecke ihren Eltern nicht entrissen werden. So laugnet auch F erd in. Vasquius (Contrar. Illustr* I, 8. ru 12.) die Berechtigung des Fürsten, Kinder der Juden ihren Eltern zu entführen, und citirt viele Rechtslehrer, welche alle diesen Satz vertheidigen, daß niemand zum Glauben gezwungen werden dürfe. Auch in unserer Geschichte haben wir ein warnendes Beispiel. Cxomerus (Eist. VT.) erzählt, daß Boleslaus an die Preußen ein Edikt erlassen habe, daß die, welche bis zu einem gewissen Zeitpunkt das Christenthum nicht annahmen, abgeführt und subhastirt werden sollten. Die heuchlerische Uebernahme des Christenthums durch die bedrängte Nation war die Folge. Dürfen also die Kinder der Juden, selbst nicht, Heiden mit Gewalt zum Christenthum herübergezogen werden, so folgt daraus, daß die Juden, wenn sie sich politisch ruhig verhalten, nicht aus dem Staate getrieben werden können.. Es ist dies eine bei den Polen vielbehandelte Frage. Sehen wir in die Bücher der Geschichte, so finden wir , daß viele Könige das Gegentheil gethan und die Juden aus dem Lande gejagt haben. So erzählt Tacitus von Kaiser Tiberius, daß er alle, die dem ägyptischen und jüdischen Cultus zügethan waren, zusammenyolen und ihre gottesdienstlichen Kleider und Gerätschaften verbrennen ließ. So verwiesen Ferdinand und Jsabella die Mauren und Juden aus Spanien- Neapel und dem Herzogthume Mailand; die Könige von Frankreich verwiesen . Verlag von C. 2. Fritz sche. letztere aus Frankreich, Eduard I. 1291 aus England, wie Polyd. Virgillus (Eistor. Angl. trad. 1. X'VII.) erzählt. So wurden sie aus den Königreichen Schweden und Dänemark, den Herzogthümern Sachsen, Würtemberg und Braunschweig verstoßen; mit welchem Rechte, darüber zu sprechen ist nicht meine Sache, zumal da dies ausführlich geschehen ist von Georg Walther (Postilla Theol. jtirid. Pol. Domin. Judica §. 116), wo er beweist, daß sowohl nach göttlichem als menschlichem Rechte die Juden vielmehr zu dulden sind, und dafür viele Gewährsmänner anführt. Dasselbe hat Simon Majolus bewiesen (Eier. Canic. Tom. III. Collog. 1.), aber mit zu großer Weitschweifigkeit. Wir laugnen, daß den Juden das Recht in einem Staate sich niederzulassen zustehe, wenn sie in ihrem Gottesdienste und ihrer Praxis eine feindselige Gesinnung gegen die Christen überhaupt darlegen, dies würde der öffentlichen Ruhe, die der Staat zu garantiren hat, zuwiderlaufen. Wenn sie aber eidlich ihre wohlwollende Gesinnung bestärken und so geruhige Bürger des Staates sind, oder wenn sonst Vorkehrungen getroffen sind, daß sie nicht schädlich werden können, warum sollten sie nicht geduldet werden können? In Rom haben sie durch päpstliche Jndulganz nicht allein die Erlaubniß sich niederzulassen, sondern auch Handel zu treiben, wie Theod. Sprenger (Roma Nova VIIL 2.) bezeugt, während gegen die Christen, die nicht ex asse mit dem römischen Glauben übereinstimmen, mit Inquisition und Feuer gewüthet wird, gewiß höchst ungerecht, daß den Widersachern Christi, eine Freiheit gestattet wird, die man einem Theile seiner Bekenner verweigert. Jeder meint, daß Polen das Asyl der Juden sei, und in der That stehen sie dort feit mehreren Jahrhunderten in einem Genuß von mehr Freiheiten und Privilegien, als sonst irgendwo. Sie erhielten große Steuerfreiheiten von Casimir dem Großen, nach Cromer (Eist, lib. XII. g. E.) aus dem Grunde, weil dieser eine Jüdin, Namens Ester zur Concubine hatte. Diese soll es dahin gebracht haben, daß der König Casimir den jüdischen Bewohnern Polens sowohl neue Prärogativen errheilte, als alte von Boleslaus, dem Herrn der Woiwodschaft Kalisch, ihnen zugestandene bestätigte. Sei die Geschichte von der Jüdin Ester wahr oder nicht, so viel ist gewiß, daß die Juden noch heutiges Tages sich großer Freiheit erfreuen, welche weitläufig beschrieben hat Theod. Scominovius (Be jure person* UL 3.)." So weit Marinius. (Fortsetzung folgt.) Druck von I. H. Nagel.

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