Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 27 (1921)
- Issue
- Heft 9 (September 1921)
- Article
- Wie sie das Volk betören
- Date
- 1921-09-01
- Page
- 266 (sequence 4)
- Language
- German
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Im deutschen Reich 266 In Fall 1 bleibt also der Besitz deS Nichtjuden unbe. rührt in seinem Besitz, es wird nur auch anderen Juden als dm bisherigen jüdischen Geschäftsfreund erlaubt, mit ihm Geschäfte z« machen. In den Fällen 2 und .6 hat der Nichtjnde für sein Eigentum, das er freiwillig einem Judenverlaust hat, Bezahlung erhal. teil, so daß aus der Anwendung des in Frage stehenden Satzes \w keinem bet drei Fälle eine Benachteiligung ober Schädigung des NichLjuden e r w ä ch st, und der beanstandete Satz, richtig im Sinne und Zusammenhang ersaßt, rechtlich und sittlich vollkommen einwandsfrei dalleht. Dieses hat selbst der sonst jndenfeindliche Gelehrte Johannes Wulfe rer erkannt und in seiner „Theriaca Judaica ad examen revocata“ (Nürnberg ICSI) S. 86 f. gerechterweise anerkannt. Aber auch der Schulchan Aruch spricht es an der charakteristischen Stelle im Ehoscheu Hamischpat 348, 1 ganz allgemein und deutlich aus: „Wer auch nur den Wert eines drittel Pfennigs stiehlt, Übertritt das Verbot „Ihr sollt nicht ste hle u" und ist verpflichtet, zu bezahlen. Es ist einerlei, ob man das Geld eines Juden oder Nichtjuden stiehlt. Während also der wahre Sinn der von Fritsch übersetzten Stelle des Ch. Misch. 158, 5 keine Spur eines jüdischen Gesetzes enthält, welches den Juden eine Schädigung nichtjüdischen Besitzes erlaubt, gibt die Uebersetzung . von Fritsch, indem sie die zum Verständnis notwendigen Wort- und Sachbeziehungen sortlüßt, a u s d r ü ck l i ch und sogar allgemein die Erlaubnis dazu, woraus es als aus den beabsichtigten Harrptsinn ankommt, ist also n t d) t (t n it g e t r c ö. Die Not der Schwestern. Eine Betrachtung von Gustav Feldmann-SLuttgart. Der Beschluß, den der Vorstand des Centralvereins in der Frage des Palästina-Fonds gefaßt hat, war von der Erwägung getragen, daß die Notlage der wichtigsten deutschjüdischen Einrichtungen uns zwingt, zur Aufrechterhaltung dessen, was dem'deutschen Judentum not tut, alle verfügbaren Mittel in Anspruch zu nehmen. In welchem Maße die wichtigsten deutsch-jüdischen Emvichtungen leiden, beweist der uns von unserem bewährten Freunde Feld manu-Stuttgart eingesandte nachfolgend abgedruckte Artikel. (Die SchrifLleitung.) Das jüdische Schwesternwesen, das auf ein Mer von beinahe 80 Jahren zurückblickt, droht zusammenzubrechen. Einige der Vereine haben beinahe die Hälfte ihrer Schwestern verloren, der Nachwuchs fehlt, und nirgends zeigt sich ein Ausweg. In einem Aufsatz, der im Oktober v. I. in der CenLralvereins- ZeLLschrift erschien, habe ich auf das drohende Verhängnis aufmerksam gemacht, ohne es doch aufhalten zu können. Müssen wir nun tatenlos die Hände in den Schoß legen und eine wirklich wertvolle Einrichtung des. heutigen Judentums ohnmächtig zu« gründe gehen lassen oder kann in letzter Stunde noch ein Ausweg gefunden werden?