Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 27 (1921)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1921)
- Article
- Zwei bedeutsame Veranstaltungen
- Date
- 1921-02-01
- Page
- 66 (sequence 3)
- Language
- German
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Im deutschen Reich 66 über jede Kritik erhaben darstellt, und Kaplan F ah sei, der aus die Aehnlichkeit der Angriffe gegen Talmud- und Jeftütenmoral hmwieS und vom katholischen Standpunkte ans energisch dagegen Einspruch erhob, dag Schriften zum Gegenstand der Polemik gemacht würden, die durch ihre Bestimmung außerhalb der Tageskümpfe bleiben müßten. Ferner sprachen I) r. I s m a r F reund , Rabbiner D r. 2 o c m e 111 h a i, Landgerichtsrat I c u n c und Prediger Br. L e h m a u n. —g. BsrMischLes. a) Zindenfeindltches und SubettfretmMtdjei* Verurteilung Wegen Ausreizung zum Klaff enhütz» Das Schöffengericht in Essen verurteilte am 29. Oktober 1920 den Tele a r a p h en - baut’ü h r c r K a r l Quere n g a f f e r w ege n Auf reiz u it g z H in Klassenhaß gemäß § 130 St.-G.-B. und öffentlicher Beleidigung zu 200 Mart Geldstrafe bezw. für je 10 Mark 1 Tag Gefängnis, weil er die Kaufleute I. Hermann, W. Heimann und Blum, als sie sich anschickten, antisemitische Plakate von einigen Häusern Essens zu entfernen, öffentlich beschimpfte, indem er vor 15—20 Leuten sagte: „Diesen Verbrechern müßte man die Eisbeine einschlagen." Es ist damit endlich einmal von dem § 130 St.-G.-B., der den Schutz des öffentlichen Friedens zwischen den einzelnen Schichten der Bevölkerung bezweckt, zum Schutzs jüdischer Staatsbürger Gebrauch gemacht worden. VerurteiLrmg Klein-Nohens» Die Strafkammer des Landgerichts in Essen verurteilte den Hauptschriftleiier der bekannten antisemitischen „Freien Meinung", Klein-Rsdeu in Düsseldorf, wegen Beleidigung des Lehrers Andorn und seiner beiden Söhne hier zu 150 M. (Geldstrafe, in die Kosten des Verfahrens itub zur Publikationsbefngnis in der genannten Zeitung. Im Herbst v. I. wurde von Schülern des hiesigen Realgymnasiums ein Verein gebildet, dem auch die beiden Söhne des Herrn A. Leitraken. Die Vereinigung entwickelte sich zu einer Ortsgruppe des deutsch-völkischen JungdeutschLaud- Bundes und schloß die beiden Schüler, da sie Juden seien, aus. Trotzdem hielt sie Veranstaltungen u. dal. an der paritätischen städtischen Anstalt ab. Durch'einen Protest des Herrn A. Lei dem Bürgermeister wurde dem Iungdeutschland-Bund die Benutzung der Schulräumr für seine Veranstaltungen entzogen. Diesen Sachverhalt hatte die „Freie Meinung" unter der Ueberschrist „Jüdische Frechheit — deutsche Lauheit" zum Gegenstand eines Artikels gemacht und dem Privatrläger gegenüber von „Frechheit^ „Unverschämtheit", „Judenjungen", „Rabbi" geschrieben. Berichtigung. In der November-Nummer unserer Zeitschrift ist unter „Vermischtes: Verurteilung des AutisemiLenführers Klein-Roden" auf Seite 359 ein bedauerlicher Irrtum unterlaufen. Statt „Deutschvölkischer Junadeutschlanobund" muß es dort , heißen „jungdeutsche Jugendbewegung", die antisemitischen Tendenzen huldigt. AnLisSMitLN. Aus ein Schreiben einer jüdischen Firma an die CpiunmaschinenfabriL Küchenmeister - FreLLerg (Sachsen), in welchem der Leitung mitgeteilt wurde, daß in ihrem Betrieb von einem Beamten antisemitische Flugblätter verteilt worden seien, erklärte nach wiederholter Mahnung Herr Fritz Küchenmeister, er bitte, „von weiteren Zuschriften an mich sreundlichst absehen zu wollen. Bemerkea möchte ich noch, daß ich mir nicht bewußt bin, mit einer jüdischen Firma seit längerer Zeit in Geschäftsverbindung zu stehen. Jur übrigen bleila es Ihnen natürlich unbenommen, entsprechende Schlüffe zu ziehen."