Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 26 (1920)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1920)
- Article
- [Ohne Titel] / K. A.
- Date
- 1920-10-01
- Page
- 312 (sequence 7)
- Language
- German
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312 Im deutschen Reich Schoß, so kommt die Vernichtung, führen wir jedoch den Kampf, fo folgt ihm die Versöhnung. Dieses Ziel ist sicher, weil unser Kampf dem Recht gilt, — Recht aber heißt „Versöhnung". Berlin, den 21. September 1920. K. A. Zur sozialen Hebung des jüdischen Lehrerstandes. Von vr. M. Spanier- Magdeburg. Mit vollem Rechte ist in Len letzten Nummern dieser Zeitschrift auf die materielle Besserstellung der jüdischen Lehrer hingewiesen und daß sie unbedingte Voraussetzung zu der positiven Aufbauarbeit sei, die der Lehrer in kleineren Gemeinden im Interesse des Judentums leisten kann. (Siehe Rechtsanwalt Lichtenberg-tzannover über den Centralverein und die jüdische Lehrerschaft im Juli-August-Heft, Seite 249.) Ohne bessere äußere Lebensstellung, ohne durchgreifende Gehaltsaufbesserung muß die ideale Begeisterung für den Beruf, muß die Schaffensfreudigkeit erlahmen. Andererseits aber ist ein sozial gehobener Lehrerstand entschieden durch die Fortbildung bedingt. An einer anderen Stelle haben wir hervorgehoöen, daß Diesterwegs Ausspruch: „Die Fortbildung ist des Lehrers ewig bleibende Hauptsache" ewig wahr bleibt. Diese ewig bleibende Hauptsache, das unaufhaltsame geistige Vorwärtsstreben, darf nicht durch das Streben nach materieller Besserstellung verdrängt werden, wie das leider allzuoft geschieht. Es steht fest, daß gerade das Gebäude des Lehrerstandes auf der Basis der Bildung, des Bildungsstrebens, beruht. Zur allgemeinen Bildung gehört viel Lesen. Man muß von einem gebildeten Menschen verlangen, daß er von allen Zweigen des menschlichen Wissens sich wenigstens einen allgemeinen Begriff verschafft habe. Das ist eine lange Lebensarbeit und bei einem Lehrer ganz besonders am Platze. Vor allem aber ist des Lehrers unabweisbare Pflicht, sein Augenmerk auf feine Berufswissenschaft zu richten, auf das Studium der Pädagogik und ihrer Hivfsioiffenschaften, der Psychologie, Logik und Ethik. Er muß dann zu der Einsicht kommen, daß die Philosophie gar nicht außer dem übrigen Wissen liegt, sondern sich m i t demselben und in demselben als dessen unabänderlicher Bestandteil erzeugt. (Vergl. tzerbart „Ueber philosophisches' Studium" in „Kleinere Schriften" I, S. 101. Hartensteins Ausg.) Ohne Vertiefung in die philosophische Wissenschaft würde die Einheit des persönlichen Bewußtseins, die wir anzustreben haben, nicht erreicht werden, und bei der Vielseitigkeit des gesamten Unterrichts würde ein Faktor fehlen, der vor Zerstreuung schützt. Und nun vergegenwärtige man sich, daß ein jüdischer Religion slehrer mit der religionswissenschaftlichen Disziplin in innigster Fühlung bleiben mutz. Wenn der Lehrer — um einen talmudischen Satz zu variieren — nichts gelernt hat, kann auch der Schüler nichts lernen. Und wenn der Lehrer seine Tätigkeit lediglich in der Unterrichtserttzilung erblickt, so würdigt er sich zum Tagelöhner herab. Zur gewissenhaften Pflichterfüllung des Lehrers gehört unbedingt seine Weiterbildung. Es klingt darum so eigenartig, wenn RA.r Lichtenberg (a. a. O.) schreibt: .„Gerade wenn er (nämlich der Lehrer) durch den Unterricht allein' nicht mehr seine volle Tagesbeschäftigung zu finden vermag, wird er ein um so geeigneterer Mitarbeiter für unsere Bewegung sein."