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Im deutschen Reich · 1920-10-01 · Heft 10 (Oktober 1920) · p. 300

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
26 (1920)
Issue
Heft 10 (Oktober 1920)
Article
Bilanz
Date
1920-10-01
Page
300 (sequence 2)
Language
German
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800 Im deutschen Reich Praxis ein. Begünstigt, ja. erst ermöglicht, wurde die Entrechtung der Juden durch die Volksstimmung, die für die Gleichberechtigung der Juden ebensowenig reis war wie die Regierung und Verwaltung für die Ideen des Rechtsstaates und des Staatsbürgertums. — Nunmehr beginnt erst der eigentliche Emanzipationskampf der deutschen Juden. Was vorher Gedanke und Wille weniger erleuchteter Geister gewesen war, wurde jetzt, nachdem die Verfassung die Voraussetzung, geschaffen hatte, die heilige Sache der Gesamtheit, deren Devise der „Kampf ums Recht", deren Hoffnung die Entwicklung des Machtstaates zum Rechtsstaate war. Ganz natürlich, daß man Bundesgenossen suchte und auch in denjenigen Volksgruppen fand, die eine versassungsfeindliche und kurzsichtige Regierung in Gemeinschaft mit den bevorrechtigten Klassen in dieselbe Lage gedrängt hatte wie die Juden. Somit war von Anfang an auch die politische Stellung der deutschen Juden festgelegt: Jdeen- und Interessengemeinschaft mit der Opposition gegen die Regierung und die mit ihr verbündeten Stände und Parteien. So selbstverständlich das alles erscheint, so ergab sich doch im Laufe der Heit, daß die Einstellung des Emanzipationskampfes auf die ethisch-guristische Formel des „Kampfes ums Recht" mit der Front gegen die herrschenden Mächte nicht den Erfolg verbürgte. In einseitiger Auffassung der Frage hatte man den zweiten Faktor nicht gebührend in Ansatz gebracht: die Volksmeinung, die sich jetzt als der entscheidende herausgestellt hat. Gewiß ist man dem Antisemitismus überall entgegengetreten, wo man ihn fand. Aber man hat dem V o l k s antisemitismus vielfach nicht die Bedeutung beig'emessen wie dem Regierungs antisemitismus, weil man den letzteren für den eigentlichen Krankheitserreger hielt und darum glaubte, daß jener mit diesem ganz von selbst verschwinden würde. Dieser Gedanke war und ist jedoch nur an der Peripherie richtig: die Regierenden waren der unmittelbare, gleichsam greifbare Hemmschuh der Gleichstellung; und sie haben nichts für die Erziehung des Rechtsgefühls den Juden gegenüber getan, wozu sie infolge ihrer Autorität wohl imstande gewesen wären. Im Kern jedoch war jener Gedanke falsch. Denn es läßt sich nicht leugnen, daß sich in den letzten Jahren vor dem 'Krieg eine bedeutsame Aenderung der. Verhältnisse anbahnte. Während einerseits der R e g i e r u n g s antisemitismus langsam abnahm, gewann anderseits der V ol k s antisemitismus in erschreckendem Maße an Ausdehnung und Tiefe. Wir haben es heute, unter dem Druck der. Tageserlebnisse und Tagessorgen, wohl schon wieder vergessen, wie in den Vorkriegsjahren die antisemitische Hochflut in zahlreichen „völkischen" Bünden angeschwollen war. Es zeigt sich also, daß der Volksantisemitismus a n sich und für sich lebensfähig ist, und wenn es noch eines Beweises dafür bedarf, daß er sich auch im,G-egensatz zur Staatsräson entwickeln kann, dann brauchen wir uns nur im alten Oesterreich umzusehen. Diese Tatsache ist durchaus erklärlich, wenn man sie psychologisch nimmt. Viel stärker als in der Einzelseele wirkt in der Massenseele die Macht der Betz ar r u n g. Das Erbe der Jahrtausende ruht in ihr in Form von

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