Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 26 (1920)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1920)
- Article
- [Ohne Titel] / Verax
- Date
- 1920-05-01
- Page
- 164 (sequence 2)
- Language
- German
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164 Im deutschen Reich und eingehend zu studieren, statistisches und volkswirtschaftliches Tatsachenmaterial zu sammeln, zu prüfen und zu-sichten, ein klares Urteil zu gewinnen, durch vorbereitende Kommissionen ernsthafte Beschlüsse Zu formulieren und dem Kongreß vorzulegen, sondern in aller Hast wurden in hitzigen kurzen Debatten umlaufende Phrasen und Schlagworte ohne nähere Prüfung angenommen. Ganz genau so verfuhr man ja in Amerika mit den europäischen Völker- und Länderfragen. Heute ist es ja für keinen mehr zweifelhaft, daß Präsident Wilson mit seinem Anhang, als sie so verhängnisvoll in das Schicksal Europas eingriffen, über die Verhältnisse unseres Erdteils so mangelhaft als nur möglich unterrichtet waren. Wilson wurde dabei von seinen überlegenen europäischen Mitspielern Balfour, Lloyd George, Clemenceau einfach in die Tasche gesteckt und machte sich mitsamt seinen erhabenen vierzehn Punkten zum Gespött der ganzen WeL Wilsons Lorbeeren find den Veranstaltern des amerikanisch-jüdischen Kongresses beschieden gewesen. - Der Kongreß hat eine ganze Reihe von „Forderungen" aufgestellt, „Demänding" ist ein Lieblingswort. Nur wissen wir nicht recht, au welche Instanz er seine Forderungen richtet, noch über welche Mitte! er verfügt, um seine Forderungen zu unterstützen. Im politischen Völkerleben mutz auch das kleinste Gebilde imstande sein, seiner Forderung durch irgendeine reale Gewalt, deren sogar Montenegro oder Manien nicht entbehrt, Nachdruck zu verleihen, sonst verhallen die Forderungen völlig ungehört. — Alle „Forderungen", die der amerikanisch-jüdische Kongreß zugunsten der europäischen Juden ausgesprochen hat, waren denn auch in den Wind, gesp roch e n und wirken jetzt wie purer Hohn. „Alle, welche einen anderen als den "ersten Tag der Woche als ihren Sabbat beobachten, dürfen nicht gehindert werden, an einem anderen Tag als an ihrem Sabbat, ihren weltlichen Geschäften nachzugehen." Der Sejm in Warschau nahm sich diese „Forderung" so gründlich Zu Herzen, daß er in der Verfassung Polens ein Grundgesetz sestlegte, das den polnischen Juden, obgleich sie den Sabbat tausendmal strenger beobachten als sämtliche Juden in Amerika, unter harten Strafandrohungen verbietet, am Sonntag nicht nur weltlichen, sondern sogar geistlichen Geschäften nachzugehen; ja sie wurden sogar gezwungen, den Sabbat zu entheiligen (vergleiche die „Jüdische Rundschau" im vorletzten Hefte dieser 'Zeitschrift). So etwas war in der vorhergehenden Weltepoche, bevor der amerikanischjüdische Kongreß seine schützenden ^ittüm'-LSer Europa ausbreitete, in Polen gänzlich unerhört und undenkbar. — Eine andere „Forderung" des Kongresses lautet: „Kein Gesetz darf erlassen werden, welches den Gebrauch irgendeiner Sprache verbietet; alle dahingehenden Gesetze, die schon bestehen, werden aufgehoben; noch darf das Bekenntnis zu irgendeiner Sprache gefordert werden." Es ist unverständlich, was dieser an sich ziemlich unklare Satz mit der Judenfrage zu tun hat. Nirgends in Europa besteht ein Gesetz, welches den Bürgern den Gebrauch irgendeiner Sprache verbietet. Unter der Zarenherrschast war z. B. den polnischen Schülern ixtr Polen verboten, innerhalb der Schulräume polnisch zu sprechen;