Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 26 (1920)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1920)
- Article
- [Ohne Titel] / K. A.
- Date
- 1920-05-01
- Page
- 163 (sequence 7)
- Language
- German
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163 Jüdische Rundschau Schicksal in der Hand. Wir können es meistern, wenn wir die Kraft und den Willen aufwenden, der unseren Gegnern Halt gebietet. Die Not möge kein schwaches Judentum finden,.das sich vor der Erkenntnis der Gefahr scheut, sondern die No t mö ge eine starke Gemeinschaft an treffen, die gewillt i st , m i t a l! e n M i t t e I n d e n K -a m p f gegen die aufzuuehmen, die sie bedrohen. Not schafft Kraft, Not schafft Arbeit, Not erfordert Opfer. An keinem dürfen und wollen wir es heute fehlen lassen. (Abgeschlossen am 20. April 1920.) K. A. Der amerikanisch-iüdischeKongreß wurde von der ganzen zionistischen und nationalistischen Presse als em epochemachendes Ereignis der jüdischen Geschichte gefeiert. Mehr als zwei Jahre, bevor er zusammentrat, tobte in der amerikanischen Judenheit der Kampf um ihn, und als er endlich vom 15. bis zum 18. Dezember 1918 in Philadelphia tagte,.Hub ein Lobgesang über ihn an, der nicht aufhören wollte. Im Frühjahr 1919 bildete sich ein Komitee, welches eine gewaltige Propaganda entfaltete, um in Deutschland ebenfalls einen jüdischen Kongreß einzuberusen. Das amerikanische Beispiel sollte in der ganzen Welt Nachahmung finden, die jüdischen Kongresse § der einzelnen Länder sollten mit vereinten Kräften einen jüdischen Weltkongreß aus sich hervorgehen lassen und dieser das Schicksal der „gesamten jüdischen Nation" in seine Hand nehmen. Geheimnisvolles Dunkel lagerte. indessen sowohl über der Zusammensetzung des amerikanisch-jüdischen Kongresses wie auch über seinen Beratungen und Beschlüssen. Erst vor kurzen; erfuhr man Näheres darüber, namentlich was die gefaßten Beschlüsse anbetrisft. Das Bezeichnende ist nun folgendes. In den zwei bis drei Tagen, die den eigentlichen Debatten gewidmet waren, wurde eine Menge von Beschlüssen gefaßt, die alle ohne Ausnahme die auß er am er ikan is ch en, europäischen Juden betreffen. Der Kongreß nimmt offenbar für sich das Recht in Anspruch, über das, Schicksal der europäischen Juden p entscheiden, ihnen Richtlinien für ihr Verhalten vorzuschreiben. Er fühlt sich gewissermaßen als oberste Behörde der Gesamtjudenheit. Leider erfahren wir über die den Beschlüssen vorausgegangenen Debatten nichts. Prüft man aber die Beschlüsse selber, so kommt man zu der Ueberzeugung, daß deren Verfasser von den wirklichen Bedürfnissen der europäischen Juden und den Verhältnissen, unter denen sie leben und darben, nicht die leiseste Ahnung haben. Zwei Jahre lang stritt man sich in Amerika darüber, ob ein Kongreß überhaupt zusammentreten' sollte; man war sich offenbar lange nicht klar, worüber er zu beraten hätte. Aber obwohl die Judenfrage in Europa jedenfalls aufs Tapet, kommen sollte, nahm man sich nicht die Mühe, diese Fragen an Ort und Stelle sachlich