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Im deutschen Reich · 1920-04-01 · Heft 4 (April 1920) · p. 135

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
26 (1920)
Issue
Heft 4 (April 1920)
Article
Gegenrevolution!
Date
1920-04-01
Page
135 (sequence 6)
Language
German
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Hurchtbare ist nur, daß diese politischen Kinder (Kapp unfi Genossen) letzten Endes die Geschäfte der Demokratie.und des Jud entnms beso rgt Hab en." Die Schreckenstage sind gewichen. Wem das Vaterland ein heilig Wort, dem blutet das Herz, schaut er auf b'ie Hunderte Verordnung. Wer auf frischer Tat bei Plünderungen, Raub oder räuberischen Diebstahls betroffen oder verfolgt wird, wird nach Aburteilung vor einem Truppenstandgencht standrechtlich erschossen. Das Truppenstandgericht besteht aus einem Offizier, einer Charge und einem Mann. Die Aburteilung und Vollstreckung hat binnen 24 Stunden nach der Ergreifung zu geschehen. Berlin, den 16. März 1920. Der Militär-Oberbefehlshaber lgcz.) Frhr. v. Lüttrmh. Das Mehl, das die alte Regierung für die Juden zu Ostern reserviert hatte, ist beschlagnahmt und wird an die Arbeiter verteilt. Bcrlm. den 16. März ISSN. und aber Hunderte getöteter Menschenblüten, merkt er, wie unsere mühsam empprkommende Wirtschaft zurückgestoßen, fühlt er, wie neue Fluten des Hasses und der Verhetzung die bescheidenen Ansätze sittlicher und wirtschaftlicher deutscher Wiedergeburt ersticken. Mögen sich dies alle d i'e Antisemiten vor die Angen führen, die nicht jeder ehrlichen Erkenntnis, jeder wahrhaften Einsicht bar sind.

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