Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 26 (1920)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1920)
- Article
- Der Stern Judas ist die Revolution
- Date
- 1920-02-01
- Page
- 57 (sequence 9)
- Language
- German
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Die nationale Autonomie und ihre Praktischen Folgen 57 eine Ackerbaukolonie, ein winziger Agrarstaat für solche Juden, die vom unerbittlichen Glaubens- und Rassenhaß ausgestoßen, nicht mehr wissen, wohin sie ihr Haupt niederlegen sollen. Das Protektorat einer Großmacht wird anerkannt; man wird vermutlich für deren Wohl beten. Ist das auch Revolution? Wohlan, der Jude erwartet eine fortschreitende, den verschiedenen Völkern angepaßte Revolutionierung der Geister, aber nur im Sinne erhöhter Erkenntnis, tieferer Einsicht, veredelter Gesinnung, nur zugunsten wahrer Freiheit und menschlicher Brüderlichkeit. Der Jude weiß, daß so hohe Dinge nicht ohne Gott, geschweige gegen Gott geschehen können. Er macht sich gern zum Vorkämpfer einer besseren Freiheit, weltumspannender Humanität, Logmenloser Frömmigkeit. Der Stern Judas ist nicht irdischer Wahn und Spott, sondern Treue zu Gott, nicht Revolution, sondern Religion. Die nationale ArrLorwwie und ihre Praktischen ^olgsn. Von R. A. Heinrich Stern,.Berlin. Im Gegensatz Zur Arbeit des C. V., welcher durch eine Synthese von Judentum und Deutschtum zur Ueberwindung des Antisemitismus gelangen will, erhofft das Nationaljudentum alles Heil von einer „kraftvollen. Betonung der jüdischen Eigenart", also von einer Antithese von Judentum und Deutschtum. Die äußerste Konsequenz dieses Standpunktes wird nicht gezogen, die Forderung einer nationalen Autonomie für Deutschland wird „zur Zeit" nicht ausgestellt. Im neuen Polen aber verlangt man eine derartige Autonomie. Nun hat der polnische Volksrat in Posen beschlossen, daß im Jahre 1919-20 jüdische und deutsche Studenten nur nach dem Prozentsatz ihrer Nationalität ausgenommen werden dürften; auf jüdische Studenten entfallen hierbei 2 Prozent. Der Protest des jüdischen Volksrats in Posen bei dem Rektor der Universität Posen ist erfolglos geblieben. Bekanntlich hat der Hamburger Studentenausschuß am Schwarzen Brett folgende Anträge angeschlagen: 1. Wahlberechtigt zu studentischen Vertretungen und wählbar ist jeder Student ........ ohne Ansehen der Volkszugehörigkeit. 2. Nationale Minderheiten an der Universität Hamburg dürfen jedoch nur entsprechend ihrer Kopfzahl Vertreter aufstellen. Angehörige eines fremden Volkes, die im Besitze der deutschen Reichsangehörigkeit sind, gelten nur dann als nationale Minderheiten, wenn sie nicht den Willen zum Deutschtum, sondern den Willen zu ihrem Stammvolk haben. National-jüdisch ausgerichtete Juden, d. h. Juden, für die ein völkisches Zusammenhalten der Juden besteht oder erstrebenswert ist, haben die Rechte nationaler Minderheiten. Beachtet die Anzeige: Philo Verlag!