Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 25 (1919)
- Issue
- Heft 9 (September 1919)
- Article
- Das bayerische Volksschullehrergesetz und die jüdischen Lehrer
- Date
- 1919-09-01
- Page
- 363 (sequence 2)
- Language
- German
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Das Bayerische VolksschuLlehrergesetz und die jüdischen Lehrer 363 lich-rechtlich normiert waren. Bei der Rechtlosigkeit der Religionslehrer uwd der meist erbärmlichen Besoldung -dieser Beamten erstrebten alle Lehrer die Verwendung an israelitischen Volksschulen. Die Bolksschullehrer waren die Auserwählten und Glücklichen unter ihren Berussgenossen. 1850 gab es in Bayern etwa 150 jüdische Volksschulen. Von 1870 an beobachten wir einen starken Rückgang dieser Schulen als Folge der Abwanderung der jüdischen Bevölkerung in die Großstädte. Das Streben nach Assimilation, der Glaube, daß die gemeinsame Schule der beste Ausgleich für die konfessionelleu und religiösen Gegensätze bilde, begünstigten die Entstehung der Simultauschulen, die von führenden jüdischen Männern als Allheilmittel begrüßt und gefördert wurden, und dies führte zur Auflösung zahlreicher jüdischer Volksschulen. Durch Wegzug und Geburtenrückgang wurden die Landgemeinden und deren" Schulen entvölkert. Von 75 noch bestehenden Volksschulen weisen nur 9 eine Schülerzahl von 20 unddarüber auf. Diese geringe Frequenz veranlagte schon vor dem Kriege einzelne Kreisregierungen dazu, den jüdischen Gemeinden den staatlichen Zuschuß zu entziehen. Opferfreudig trugen die betroffenen Kleingemeinden die neue schwere Belastung, um Anstalten aufrechtzuerhalten, die sich bewährt hatten, und die allein den Fortbestand mancher Gemeinde sicherten. Mit Stolz blickten sie auf ihre Schulen, welche Generationen zu tüchtigen Menschen und treuen Juden erzogen hatten. Zudem galt o i e is raelitfch e Schule als Sinnbild einer Gleichberechtigung, die auf manchen anderen Gebieten den Juden noch immer versagt war. Die israelitische Volksschule milderte und beseitigte Reibungsflächen, die zu religiösen Streitigkeiten führen konnten, sie förderte den Frieden unter den verschiedenen Bekenntnissen. So hat sie durch ein Jahrhundert ihre geschichtliche Aufgabe erfüllt und wirkt heute noch segensreich wie zur Zeit ihrer Gründung im Jahre 1813. Da brachte die ministerielle Denkschrift von 1914 für die Neuregelung der Dienst- und Gehaltsverhältnisse des Volksschullebrerperfonals einen vollständigen Systemwechsel und den israelitischen Lehrern die bitterste Enttäuschung. Die israelitischen Lehrer sollten nicht in das Gesetz einbezogen werden, jüdische Volksschulen und Bolksschullehrer aus dem s icheren M a ch t b e r e t ch d e s S t a ates in die zweifelhafte Gewaltder Kult us gemeinden überwiesen werden. In materieller, sozialer und rechtlicher Beziehung wäre dies eine unberechenbare Schädigung gewesen, unter der nicht bloß die Lehrer zu leiden hätten, für die kleinen. Gemeinden aber wäre eine unerhörte und ungerechte Belastung erwachsen. Einmütig protestierten mit dem Lehrerb er ein bte Rabbinerkonferenz, der Laudesver - ein israelitischer K u l t u s g e m e i n d e n , die G r o ß gemeinden und die religiös-liberalen jüdischen Vereine gegen e ine. so l ch e En tre ch tun g. Die politische Presse von der Sozialdemokratie bis zum Zentrum, die Fachzeitungen und der Bayerische Volksschullehrervereiu traten für das -gleiche Recht der israelitischen Lehrer ein.