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Im deutschen Reich · 1919-09-01 · Heft 9 (September 1919) · p. 362

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 9 (September 1919)
Article
Bemerkungen aus der Soziallehre der Bibel
Date
1919-09-01
Page
362 (sequence 6)
Language
German
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362 Im demschen Reich Grund, mit einer Reform unseres eigensten Wesens einzusetzen. Daß wir „nicht schlechter sind wie die anSern" ist kein Grund "an Gewohnheiten und Lebensführungen festzuhalten, die eine. Zeit' allgemeiner Demoralisation und Korruption mit sich brachte. Sozialismus soll anheben, da heißt es, -von Grund auf umlernen, will man nicht asozial oder gar antisozial wirken. Der Priester sollte seine Macht auf seine sittlichen und geistigen Werte begründen. Noch ergeht an uns der Ruf: Ihr jotet wn sein ein Volk von Priestern! Das Bayerische VsLksschrrUehrergsfstz und die MdisHen Lehrer. €>. Dingfel d« x * München. Diese Blätter, die seit ihrer Begründung den Kampf um die Gleichberechtigung der Bürger jüdischen Glauberls führen, mögen auch weiteren Kreisen unserer Gemeinschaft Bericht erstatten über einen Kamps ums Recht, der weit weniger Beachtung gefunden hat, als er nach feiner prinzipiellen Seite verdient hätte. So komme ich gern dem Wunsche der Redaktion nach, den Kampf der israelitischen Lehrer Bayerns um ihr Recht in Kürze darzulegen. Zum besseren Verständnis meiner Ausführungen sei vorausgeschickt. Unsere Bestrebungen galten: l. Der Gleichberechtigung der israelitischen Volksschulen mit den christlichen Konfesstonsschulen, 2. der Anstellung israelitischer Lehrer an den Siinultanschulen. I. Die jüdischen Böllsschulen in Bayern wurden im Anfang des vorigen Jahrhunderts von der Staatsregierung in der ausgesprochenen Absicht ins Leben gerufen, die während der langen, bangen Jahrhunderte des Mittelalters durch Druck und Rechtlosigkeit geistig und körperlich niedergehaltenen Schutzjuden zu „nützlichen" Bürgern zu erziehen. Da die Kultusgemeinden, die finanziellen Lasten fürchtend, aber auch aus religiösen Bedeuten, der hebräische Unterricht könnte eingeschränkt werden, nur mit Widerstreben an die Einrichtung von Schulen herangingen, wurden sie vielfach von den Behörden mit zwingenden Maßregeln zur Gründung von israelitischen Volksschulen angehalten- Die Staatsregierung brachte ihnen, deren Leistungen bald sowohl infolge des Bildungsstrebe'ns der jüdischen Eltern', wie auch durch Eifer und methodisches Geschick der Lehrer über die Lehrziele und Lehrerfolge. der meist überfüllten christlichen Schulen hinausgingen, ein gleichbleibendes Wohlwollen entgegen. In einer Zeit, da die Israeliten in Bayern noch unter beschämenden Ausnahmegesetzen seufzten, wurden die von ihnen unterhaltenen Volksschulen in Bezug aus Dotation, Organisation, Besetzung Und ^Leitung genau wie die öffentlichen gemeindlichen Volksschulen behandelt. Sie galten als Anstalten des öffentlichen Rechtes, der von der Regierung angesiellte Lehrer als StaatsangesteLtser, dessen Gehaltsanfprüche ösfent-

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