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Im deutschen Reich · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. 328

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Article
Zur Berufsberatung
Date
1919-07-01
Page
328 (sequence 2)
Language
German
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328 Im deutschen Reich $ns mir mehr als 19 000 EiawOhnern Mit Zu.stimmun-§ bez NufsichtsbLhörde besondere Bernfsäuiter einrichren. In dein Erlaß heißt es wörtlich: Dr-e BerrrfsäMter haLen L-ke Aufgabe, Personen, die tim ins Barus sieben ehsteten oder ihnen Beruf Wechseln wollen, sowie die gesetzlichen Vertreter von Jugendlichen bei der Berufswahl Zu beraten. Sie haben daöüi eine der volkswirkschastlichen Lage entsprechende Verteilung der Urbeitskräshe und eins zweckmäßige Ausnutzung der vorhandenen Zlusdild umgsgelegenheiten M ersLreö-en und dahin zu wirken, daß bei der Berufswahl die körperliche und geistige Eignung, die Neigung und die wirtschaftliche Lage des Wählenden angemessen berücksichtgt werden." Die Berufsberatung hat sich «trf Me Männliche und WeMrchr Jugend zu. erstrecken und unfla-ßr 1. Berufsberatung xmh Sk^itileTmersKitiXuTtg ffk Mt Handwerks-, Handels-, Xanib^ und hai:switischaftlicherr Berufe; 2. Berufs- und Adbertsberatung für dir Arbeiter ohne bssOnder-e Vorbildung in Gewerbe, Handel, Land-, Forst- Md Hauswirtschaft; 3. Berufsberatimg und Lausbahnberorung süir dis JrMndllrcheu, die zur Vorbereitung auf einen späteren Berus eine weitere schulmäßige Ausbildung suchen» Für die Berufsberatung von Schülern und Schülerinnen, die sich a i a b e m i f ch e n und ähnlichen Berufen Zuwenden wollen, können besondere Einrichlungen gsschflsen werden. Soweit gut aus gebaute, öffentliche ArbeitsNachweHe vorhanden sind, flt die Berufsberatung mir diesen als selbständige Eirrrrchtung zu veröirdden. Ts ist jedoch Zulässig, sie an Einrichtungen der Jugendpflege amzuschkießen oder selbständige Stellen dafür zu errichten. Zur Führung der Geschäfte für Vas Berus samt sind Männer 'irit-b- Frauen zu berufttL die in der Behandlung 'der IugerrdlichEn erfahren und für die Zwecke der Berufsberarurra besonders vorgebildet sind (Vo'ltswirLfchafklrer, Bertreter des BerufÄeöeM. Lehrer und Lehrerinnen der ForG'kldmrgs- und Fachschulen, ö-er Volks- und MtleLschuLen, der höherLn LehranstL-lten für die männliche und weiölrche Jugend, GeMiche, Jugendpföeger. B-rbertsnachAeksberrrrtte usw.). Für jedes Bdrufsa-rnt ist sEn Beirat einKvmrchten, veffen Große rmd Zusammensetzung sich nach den örtlichen Verhältnissen richten hat. Zu den Mitgliedern des Beirats müssen naturgemäß dis Brrrreter der einzelnen Berufsarten, dar BerrlfsorganifatiouLN, der Ingendpsbegeausschüsse, der Aerzteschafr gehören. Die Bildung von FächMchch schien ist vorgesehen, möglkchst auch die Mitwirkung eines Psych.olsgew. 'Der Erlaß bestimmt dann weiter, daß die Schule die Arbeit der Beru.fsänöteä wach Mästen zu fördern hat; er legt die Rechte und Pflichten der Provinzialöeru'fsäMter fest und enthält BestrmmMgeu bezüglich der Aufbringung der Mittel für die VerufsÄmtsw. Wir haben unsere Beratungsstellen unverzüglich von diesem Erlaß in Kennrnitz geatzt, ihnen je cknen Soud-erabdruck überswnd't und' sie gleichzeitig ersucht, sich für die Mitarbeit zur Verfügung zu stellen. Es erscheint mir nun alusterordentlich wichtig, cm di'oser Stelle nochmals aus die bevorstehende Umgestaltung aufmerksam zu 'machen, um die Vertreter und Vertreterinnen der eimzÄnen Bernfsberatungsstellen zu veranlassen, mit den znstärsdigen Stellen Führung zn nehmen ün-d sich als Mitarbeiter für Mt örtlichen Berufsämrer ÄnzwrwelÄen. GMchFertig möchte ich darauf Hinweisen, ihatz überall dort, wo Ne Schaffung einer jüdischen Beratmigsstelle angerelgt oder geplant ist, >es notwendig wird, die Gründung s ch l e u n i lg st kn die Wege zu leiten, roeil zweifellos, wie bei den A. N., ek spätere "ErüNdumg gesetzlich nickt mehr zulässtg ptt wird.

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