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Im deutschen Reich · 1919-06-01 · Heft 6 (Juni 1919) · p. 273

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 6 (Juni 1919)
Article
Ist Deutschland antisemitisch?
Date
1919-06-01
Page
273 (sequence 3)
Language
German
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bVMriges JuLWldM Les Deutsch-i-sraelitrschen GsmeirrdLburrdes 273 Die Organisation ist es, womit alle Kämpfer irr der letzten Zeit etwas erreicht haben. Organisation hat Deutschland grotzgemacht. ^Gegenor-ganisation hat 'ihm den Sieg entrissen. Nur Organisation wird uns auch wieder großmachen können. Dem Vortrage folgte noch eine lebhafte Diskussion. Die von dem Vorsitzenden der Ortsgruppe N, NO, Lehrer Borchardt, geleitete Versammlung kann als Erfolg des Centralvereins gewertet werden. Svjähriges JrrbMrrm des Deutsch-israelMscherr Gemeindeörrndes. Am 29. Juni d. I. kann der Deutsch-israelitische Gemeindebund, die Vereinigung der jüdischen Gemeinden Deutschlands, auf den Zeitraum eines 50iährigen Bestehens zurückblicken. Er ist am 29. Juni 1869 gelegentlich der Leipziger Synode gegründet worden. Da in ihm rund 1100 Gemeinden, darunter alle großen und die meisten mittleren, zusammengeschlossen sind, ferner 18 Landesprovinzial- und Bezirlsgemeindev erbän d e, kann der Bund mit Stolz von sich sagen, daß mindestens neun Zehntel der jüdischen Deutschen in ihm vereinigt sind. Sj^mt er trotzdem im allgemeinen weniger bekannt ist als andere Organisationen, so liegt das daran, daß er keine Kampforganisation ist, sondern in der Stille arbeitet, und zwar auf dem Gebiete des Verwaltungs-, Erziehungs- und Wohltätigkeitswesens. Es seien hier kurz die Aufgaben des Bundes skizziert: Sammlung und Mitteilung von Erfahrungen aus dem Gebiete der Gemeindeverwaltung, Sammlung und Bearbeitung statistischen Materials und Vorbereitung richtiger Kenntnisse vom Wesen und der Geschichte des Judentums. Eine Rechtskommission widmet sich der Beantwortung der mannigfachen Anfragen auf dem Gebiete des öffentlichen und privaten Rechts, der Schulverwaltung, des Vereins-, des Steuer- und des Vertragswesens, der äußeren Kultus-, Friedhofs- und Bauordnung. Die wichtigsten behördlichen Erlasse und verwaltungsgerichtlichen EntscheidunKn werden in den „Mitteilungen" nnd im Anhänge des „Handbuches der jüdischen Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege", bekannt als „Statistisches I a h r b u ch", abgedruckt. Dieses auf praktische Brauchbarkeit angelegte Handbuch vereinigt in einem Brennpunkt alles, was die deutsche Judeuheit für Zwecke des Gemeinde- und Erziehungswesens, für Wissenschaft und Wohlfahrtspflege leistet, und ist eine überzeugende Widerlegung des uns Juden oft gemachten Vvrwurfs einer nur auf das Materielle gerichteten Gesinnung. Was das „Jahrbuch" für die Gegenwart bedeutet, leistet das vom D. I. G. B. und der Großloge gemeinsam begründete und verwaltete „G e s a m t a r ch i v d e r deutschen Juden" für die geschichtliche Vergangenheit. — Die „L eh r abteilung" übernimmt neben der Herausgabe von Jugendschristen und Lehrbüchern auch die Bearbeitung aller rm Schulwesen vorkommenden Fragen. Die Fürsorge für Religionsunterricht ist die wichtigste

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