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Im deutschen Reich · 1919-06-01 · Heft 6 (Juni 1919) · p. 248

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
25 (1919)
Issue
Heft 6 (Juni 1919)
Article
Der jüdische Kongreß in Deutschland
Date
1919-06-01
Page
248 (sequence 5)
Language
German
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Im deutfDn Reich Herten zur Sprache kämen, MD zu erzielen. Der Kamps der WeLdr anschcmmlg müsse weitergehen und würde so am besten durchHefühM Fuchs weist daraus hi-n, daß, wenn die Aufgaben der Gemeinde rn dem von BlmnenfeD angeregten Umfang dem Votum des Kongresses vorge-. Legt werden sollen, frte Frage des Wahlrechts der Ausländer streitig werden würde. Solange es sich um rÄigiöse Gemeindefragen handelt, rst das Wahlrecht der Ausländer auch, schon nach gegenwärtigem Recht außer Zweifel, da eben auch die Ausländer Glaubensgenossen seien. Wenn es sich Äsr um Erziehungssragen und um sonstige soziale und innerpolitische Aufgaben der Gemeinde handelt, also um gewissermaßen öffentlich-rechtliche Fragen, könne er den Ausländern ein Wahlrecht nicht zu gestehe n. Es fei zuzugeben, ^daß es eine Reihe von ansländischen Juden gäbe, die schon in Deutschland seßhaft geworden seien und nur infolge der Schikane der früheren Regierung die Einbürgerung nicht erlangen konnten. Um diese Ungerechtigkeit auszuglei chen, könne vielleicht das Wahlrecht VW einer Aufenthaltsdauer in Deutschland abhängig gemacht werden. Keinesfalls könne dem erst im Kriege über die Grenze gekommenen ausländischen Juden ein MitLestimmungsrecht über die wichtigsten Fragen der in Deutschland seßhaften und weiter seßhaft bleibenden Juden gegeben werden. Hantke bemerkt hierzu, daß die Zahl der Ausländer in Deutschland wesentlich überschätzt werde. Es mögen höchstens 60 060 in Frage kommen; unter ihnen sei aber das fluktuierende Element sehr gering. — Es wird festgestellt, daß über das Wahlrecht der Ausländer eins Einigung nicht ausgeschlossen fei. Bei der Frage der Demokratisierung der Gemeinden regt Fuchs die Mitwirkung des Gerneindebundes an. Eine solche Mitwirkung wird aber von seiten der Zionisten nur insofern als möglich bezeichnet, als der Gemeindebund, der ja nach der Auffassung der Zionisten lediglich eine notable Vertretung sei, sich den Beschlüssen des Kongresses unbedingt unterzuordnen habe. Inwieweit man sich später zur Durchführung der Beschlüsse seiner Unterstützung zu bedienen habe, kann heute noch nicht gesagt werden. Apfel gibt der Anschauung Ausdruck, daß dieser Kongreß nur ein Tummelplatz zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Centralverein und den Zionisten wäre. Dazu sei ihm der Kongreßgedanke zu hoch. Blumenfeld erwidert, daß gerade durch die Belebung der Debatten und mittelbar durch die Belebung der Geister der Kongreß sein Ziel erreichen werde. Fuchs weist darauf hin, daß, wenn die Frage der Nationalisierung behandelt würde, dann eine Stellungnahme des Kongresses zur Frage „Nation oder Religionsgemeinschaft" nicht würde vermieden werden können. Goldmann meint, daß diese Frage in der Diskussion wohl nicht zu umgehen sein würde, sie dürfte aber nicht als solche zum Gegenstand der Tagesordnung gemacht werden. Die Tagesordnung wird also unter Zugrundelegung der Fuchs-LichLheimschen Einigungspunkte im wesentlichen aus seinem Palästina-Programm in seinen Ausstrahlungen und aus den Fragen, die sich aus der Neugestaltung des innerjüdischen Lebens in Deutschland ergeben, insbesondere Schulpolitik, Gemeinde- Politik, körperliche Ertüchtigung der Fugend, Apologetik umfassen, wobei ausdrücklich hervorgehoben wird, daß der Kampf gegen den Antisemitismus bereits in den Punkten betreffend Gleichberechtigrng der Juden in allen Ländern der Erde enthalten ist. Die Vertreter der verschiedenen Richtungen werden nunmehr in satzungsmäßigen Instanzen ihrer Organisation das Resultat der Besprechung übermitteln, die erforderlichen" Beschlüsse herbeiführen und dann in weiteren Gedankenaustausch treten. gez. Fuchs, gez. Rosenblüth.

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