Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 25 (1919)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1919)
- Article
- Einladung zur Hauptversammlung des Centralvereins
- Date
- 1919-05-01
- Page
- 194 (sequence 2)
- Language
- German
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194 Im deutschen Reich Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß am M t-t'tw och, den 28. Mai 1918, mittags 1 Nhr, ebenfalls im Zogenhäus, Kleiststr. 10, eine vertrauliche Vorbesprechung sämtlicher Abgeordneter mit dem Hauptvorstande ftattfinbet, welche von maßgebender Bedeutung ist. Es ist unbedingt erfOrderlich. daß alle Abgeordnete dieser Vorbesprechung beiwohnen. Gemäß Paragraph 12 der Satzung sind Mitglieder der Haupt- .Versammlung lediglich die Abgeordneten der Ortsgruppen, der Provinzial- und Landesverbände sowie die Mitglieder des Vorstandes. Die zur Teilnahme an der Vorbesprechung., und...au der Hauptversammlung Berechtigten weisen sich durch 'besondere auf den Namen ausgestellte Eintrittskarten aus. Die Wah l.der Wgeordncten erfolgt durch die Ortsgruppen, Provinzial- und Landesverbände. Paragraph 12 der Satzung lautet: ,Me Hauptverja mm Iimg setzt sich aus den Abgeordneten der Provinzial- und Landesverbände sowie den Mitgliedern des Vorstandes Zusammen. Jede Ortsgruppe hat einen Abgeordneten, jede Ortsgruppe von mindestens 209 Mitgliedern Zwei Abgeordnete und von mindestens 600 Mitgliedern drei Abgeordnete zu wählen. Jeder Provinzial- und Landesverband hat für je 300 cmgesanSene Mitglieder seines Bezirkes einen Abgeordneten, jedoch im ganzen nicyt mehr als drei Abgeordnete zu ernennen. Die Abgeordneten erhalten aus der Veremskasse ihre Fahrkarte 2.' Wagen- Nasse von ihrem Wohnorte nach dem Orte der Hauptversammlung und Zurück ersetzt," Eine Satzungsänderung wird vom Vorstand wie folgt beantragt werden: „§ 18, Absatz 1 der Satzung hat bis jetzt folgenden Wortlaut: Der Vorstand besteht aus 12 von der Hauptversammlung und mindestens 6 vom Vorstand durch Zuwahl gewählten Mitgliedern. Wenigstens die Hülste aller Vorstandsmitglieder muß in Berlin oder seinen Vororten wohnen. Ein Landesverband von mindestens 500 Mit- ' gliedern muß im Vorstand vertreten sein. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er bereiter die Anträge für die Hauptversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus." Er soll in Zukunft lauten: „Die Fahl der Mitglieder beträgt mindestens 40. Sie kann durch Beschluß des Bosrkttrnd.es oder der Hauptversammlung erhöht werden. Anläßlich einer jeden ordentlichen Hauptversammlung "scheidet die HÄfle aller Vorst an ds mi tgl i ed er aus und muh sich einer Neuwahl unterziehen. Zuwahlen zum Vorstand sind zulässig, doch darf die Zahl der Zu gewählten niemals die Hüllte der Zahl der von der Hauptversammlung Gewählten überschreiten. Ein Landesverband von mindestens 500 Mitgliedern muß im Vorstand vertreten sein." ' §§ 19 und 20 der Satzungen fallen fort. Als weitere Satzungsänderung wird vorgeschlagen werden: In 8 6 wird nn Stelle der Worte: st,der Mindestbeitrag ist 2 M." gesetzt: „Der Mindestbeitrag ist 5 M., Frauen, deren Männer Mitglieder find, und Unselbständige bezahlen 3 M." Da bezüglich der B e r e i n s z e i L s & x i f t eine Neuordnung geplant ist/wird empfohlen werden, die Anmerkung M.§ 6,Welche