Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 25 (1919)
- Issue
- Heft 4 (April 1919)
- Article
- Dr. Dinter auf den Spuren Rohlings
- Date
- 1919-04-01
- Page
- 176 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2316602-2316888-2316892-2355483--29710-2355599- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
176 Im deutschen Reich als Doppelehe. Seeräuber wurden nur dann exkommuniziert,. wenn sie einen Christen beraubten. Ein gegen den Vorteil der Kirche geschwOrener Eid ist unverbindlich, und wer aus Eifer für die Kirche einen Exkommuni- ZierLen tötete, galt nicht als Mörder. Ein Ketzer war ehrlos und zeugenimfa^ig, sein Vermögen war zu konfiszieren, auch wenn seine Nachkommen unschuldig waren. (Akten und Gutachten im Prozeß Rohling vmr I)r. Kopp, Wien 1890, Brei Lenstem.) Ebensowenig, wie man das Christentum nach diesen Auslassungen oder gar durch Hinweise ans die spanische Inquisition, die Bartholomäusnacht und dich Hexenprozesse im Mittelalter beurteilen wird, wird man auch das Judentum nicht nach zumeist unverstandenen Zitaten gegen die Götzendiener im Altertum beurteilen dürfen. Selbstverständlich dürfen Cie, Herr Dr. D., auch auf die aus der Fundgrube antisemitischer Schmähungen hervorgeholte,- Hw h! - schon hundertmal widerlegte .lügenhafte Ilebersetznng des K o I n i d r e g e L e t -e s nicht verzichten. Die Lüge besteht hier in der schamlosen Weglassung wesentlicher Worte, aus die es gerade antommt: „Durch welche (Gelübde und Eide) wir uns aus unsere 'eigene Person verschworen haben", also auf sündlich oder ünaussührbar an-erkannte SAbstverpslichtuugen, wie Delitzsch (S. 52) sich über das Kolnidregebet ausdrückt, mit dem tzinzu'fügen, daß „gerichtliche Eide uu.d mit Wissen anderer eidlich übernommene Verpflichtungen gegen diese" hierbei ausgeschlossen sind. Auch Professor B. Str a d in Berlin (Real-Encyklopädie für protestantische Theologie, begr. v. Herzog, Bd. 8, S. 127 f.) hat neuerdings gutachtlich erklärt, daß aus dem Kolnidregeöet- „kein Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des von einem Juden geleisteten Eides h-ergenommen werden kann". Sie, Herr Br. D., haben keine Freude an den Feststellungen dieser Autoritäten; Sie stützen sich./auf den Gutachter im Breslauer Prozeß, der das Kolnidregebet im Schulchan Aruch urtextlich gesunden haben will, wo er es aber nicht gesunden haben kann, weil -es dort nicht zu finden'ist. Wen soll man nun mehr'bedauern, den -biederen Begutachter oder sein Gutachten? Ich habe Akten aus diesem Prozesse nicht ausfindig machen können, dagegen aber Berichte aus der- Alben Zeit (1894/95), wonach Ihre Gesinnungsgenossen große Mengen von ^Flugblättern über das Kolnidregebet verbreiteten und auch gerichtlich bestraft wurden, so in Hannover, wo am 23. 11. 1894 der Redakteur der „Hannoverschen Post" wegen schwerer Schmähungen und Beschimpfungen, die er der Eckerschen Ueberfetzung entlehnt hatte, cttrf die auch Sie Ihren Eisenacher Vortrag stützten, von 'der ersten Strafkammer des Landgerichts zu einer -empfindlichen Gefängnisstrafe verurteilt worden ist. Gerichtlicher Sachverständiger war Univ.-Prof. I). Wldecke zu Straßöurg. 'Und nunZzum Schlüsse Ihrer Antwort fabeln Sie noch in unklaren, verdächtigenden und geheimnisvollen Wendungen, wie: „Beschlüsse neuzeitiger indischer General-Synoden", „Geständnisse von Rabbinern und nichtgetausten und getauften Laien", „Vor ordentlichen Gerichten verhandelte'Fälle" u. dgl. m. E s i st d e s Ko hr ich t e s gen u g. Sie werden aus Ihrer gegenwärtigen Mittelmäßigkeit zur antisemitischen Größe emporsteigen. 'Ich werde Sie nimmer belehren können; denn Sie sind Antisemit und können sich nicht belehren lassen. Br. Wiesen, Landesrabbiner für Sachsen-Weimar-Eisenach. Die „MZLtrsrrsLewLZlrchkert" eines Mdischen ArrtrsemiLerr. Ein Oesterreicher, Arthur Trebitsch, jüdischer Abstammung, hat in Berlin einen Vortrag über das Thema: „Deutscher Geist oder Judentum" gehalten. Nach den kärglichen Berichten, die über ihn erschienen sind, 'waren es ziemlich krause Gedanken die Trebitsch in philosophischer Aufmachung den Zuhörern vorsetzte. Er hat sich eine Theorie